Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenStraßenmarkierungsarbeiten auf rund 3,573 km der L 40. Die Maßnahme umfasst die beiden Richtungsfahrbahnen und die Verflechtungsstreifen. Neben der Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung sind vorübergehende Markierungen aus High-Solid-Farbe sowie dauerhafte Markierungen aus Folie und Kaltplastik herzustellen.
Das Angebot muss spätestens am 22.09.2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden. Die Ausführung beginnt 24 Werktage nach der Aufforderung und endet am 18.06.2027.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelle und Verkehrssicherung
Baustelle mit Geräten, Werkzeugen, Betriebsmitteln, Baubüros und Anschlüssen einrichten und nach Abschluss räumen. Für alle Bauabschnitte und Bauphasen sind Arbeitsstellensicherungs- und gegebenenfalls Umleitungspläne zu erstellen, mit den zuständigen Verkehrsbehörden abzustimmen und verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen. Mehrfaches An- und Abrücken ist einzurechnen.
Markierungssysteme
Vor der Markierung sind die Flächen auf Sauberkeit, Trockenheit, Kohäsion und Eignung der Unterlage zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen und zu trocknen. Vorgesehen sind temporäre Verkehrsfreigabemarkierungen aus High-Solid-Farbe mit 0,6 mm Schichtdicke und Verkehrsklasse P6 sowie dauerhafte Typ-II-Endmarkierungen aus profilierter Folie mit mindestens 2,5 mm Stärke und Verkehrsklasse P7 oder aus Kaltplastikmasse mit mindestens 2 mm Schichtdicke und Verkehrsklasse P7.
Prüfungen und Nachweise
Die fertige Leistung im Neuzustand ist durch eine anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen. Die Prüfung hat innerhalb von 12 Werktagen nach dem Markierungsauftrag zu erfolgen. Zusätzliche Kontrollprüfungen können bis sechs Wochen nach Übersendung des Prüfberichts verlangt werden. Vor der ersten Verwendung eines Baustoffs sind Eignungs- und Erstprüfungen mindestens zehn Werktage vorher vorzulegen.
Strecke und Markierungsbilder
Die Markierungsarbeiten erstrecken sich von Bau-km 0+020,000 bis 3+593,000 über rund 3,573 km. Herzustellen sind innere und äußere Randlinien, Leit- und Gattermarkierungen, Haltelinien, Wartelinien, Radfahrerfurten, Sperrflächen, Pfeilmarkierungen, Rampen- und Blockmarkierungen. Schmalstriche sind 0,15 m breit, unterbrochene Schmalstriche haben ein Verhältnis von 6 m Strich zu 12 m Lücke; Breitstriche sind 0,30 m breit, unterbrochene Breitstriche haben ein Verhältnis von 6 m zu 6 m.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Registrierung
Im Angebot ist zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vorliegen, keine relevanten Verurteilungen in den letzten zwei Jahren bestehen und keine Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten verletzt wurden. Es darf kein Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet und keine Liquidation oder kein Massearmangel vorhanden sein. Der Bieter muss die zutreffende Registereintragung nachweisen oder erklären, dass keine Eintragung erforderlich ist. Eine Wettbewerbsregisterabfrage ist ab einer Netto-Auftragssumme von 30.000 Euro vorgesehen.
Fachliche Qualifikation
Gefordert sind der Nachweis der Unternehmensqualifikation nach ZTV M und der Qualifikation des verantwortlichen Personals nach MVAS. Zusätzlich kann die Vergabestelle den Qualifikationsnachweis der Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M verlangen. Für ausländische Bieter ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis zulässig.
Referenzen und technische Leistungsfähigkeit
Vorzulegen sind mindestens drei vergleichbare Referenzen über Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren. Jede Referenz muss die Leistung, den eigenen Auftragswert, den Ausführungszeitraum und den Auftraggeber enthalten. Auf Verlangen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen. Zusätzlich können Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitskräfte der letzten drei Jahre nach Lohngruppen sowie Nachweise zu technischen Fachkräften, Studienabschlüssen und Berufserfahrung verlangt werden.
Wirtschaftliche und sonstige Nachweise
Auf Verlangen können Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft, Gewerbe- oder Registerauszüge, Freistellungsbescheinigungen, Jahresabschlüsse oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, Umsatzbestätigungen, Insolvenzplan, Nachweise zur Selbstreinigung und Erklärungen zum Mindestarbeitsentgelt verlangt werden. Ein Mindestjahresumsatz ist im Formular vorgesehen, aber nicht mit einem Betrag ausgewiesen.
Finanzsanktionen und Nachunternehmer
Bieter und Nachunternehmer dürfen nicht in den einschlägigen EU-Finanzsanktionslisten eingetragen sein. Bei Einsatz weiterer Nachunternehmer oder anderer Unternehmen müssen vom Bieter gleichlautende Erklärungen eingeholt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Bezeichnung der Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und eigener Auftragswert; Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung sind auf Verlangen vorzulegen