Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB/A) des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg für eine Straßenbaumaßnahme an der Landesstraße L 20 im Bereich Borgsdorf (Pinnow), Landkreis Oberhavel.
Kern der Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahndecke und des mehrschichtigen Asphaltoberbaus auf einem rund 460 m langen Teilabschnitt (Station 5.300–5.762). Dabei wird die Querneigung der Fahrbahn von einem Dachprofil in eine Einseitneigung nach rechts (2,5 %) umgebaut, die Mittelinsel am Ortsausgang barrierefrei erneuert und die vorhandene Pflasterrinne am Fahrbahnrand durch Asphalt ersetzt. Ergänzend werden Entwässerungsanlagen (Straßenabläufe, Kunststoffrohrleitungen), Borde und Pflasterflächen sowie Bankette, Mulden und ca. 2.310 m² Rasenansaat hergestellt.
Verfahren: Offenes Verfahren, kein Nebenangebot, Zuschlag nach Preis. Angebote sind bis zum 25.08.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Pflichten und Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung als Pauschale: Geräte, Baubüro, Versorgungsanschlüsse, Lagerplätze, Oberbodenarbeiten sowie Sicherstellung der Abfallentsorgung während Vollsperrung. Räumung der Baustelle nach Abschluss (Pauschale). Bereitstellung eines Bürowagens für den Auftraggeber (2 Arbeitsplätze) inkl. An- und Abtransport.
Beweissicherung vor Baubeginn durch Sachverständigen/Vermessungsingenieur: Dokumentation Bestand an Gebäuden, Wegen, Vegetation, Schächten und Leitungen, Urgeländeaufmaß, Fotodokumentation, Protokolle. Lichtbilder im Bauverlauf (mind. 1024×768 Pixel, 24 Farben) auf CD/DVD.
Bestandserfassung nach Bauende: Vermessung mit Koordinatendatei, Lageplan, Markierungs- und Beschilderungsplan als PDF/TIFF sowie DXF/DWG auf CD/DVD (zweifach Papier, Maßstab 1:250, Detailpläne 1:100). Abrechnungspläne farbig mit Polygonlisten, CAD-Austauschformat nach OKSTRA Brandenburg. Dokumentation gemäß Formblatt DA 105 und Schichtdicken-Dokumentationsblatt.
Verkehrssicherung und SiGe-Koordination
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.
Verkehrszeichenpläne und Umleitungspläne digital, abgestimmt auf die Bauphasen, spätestens 2 Wochen vor Baubeginn einzureichen. Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) innerhalb von 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung. Benennung eines Verantwortlichen gem. ZTV-SA inkl. Qualifikationsnachweis MVAS. Verkehrssicherung umfasst Errichtung, Unterhaltung und Rückbau.
SiGe-Koordination gemäß RAB 30 (SiGe-Koordinator stellen) und RAB 31 (SiGe-Plan erstellen und fortschreiben).
Vorankündigung an LAVG spätestens 2 Wochen vor Einrichten der Baustelle. Sicherstellung der Schulbus-Durchleitung (Buslinie 816, Oberhavel Verkehrsgesellschaft) täglich 07:30 Uhr und ein- bis zweimal nachmittags ca. 14:00–15:00 Uhr. Markierungsarbeiten nur am Tage bei Sichtweite > 150 m.
Kampfmittel und Kabelortung
Baubegleitende Kampfmittelräumung (KMRD) mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Polizei; Termine sind abzustimmen. Kabeltrasse orten und markieren auf ca. 924 m.
Für den MEB-Einbau (falls zutreffend) Anzeige 4 Wochen vor Einbau bei der zuständigen Behörde.
Straßen-, Asphalt- und Erdbauleistungen (Lose 1 und 2)
Fräsen/Abbruch: Aufnahme Natursteinpflaster, Asphaltfräsen in Lagen (Deck-, Binder-, Tragschicht), Profilfräsen, Feinfräsen, Tragschicht aufnehmen.
Entsorgung: Pechhaltige Ausbaustoffe (Abfallschlüssel 17 03 01*) abplanen, transportieren und über das elektronische Begleitscheinverfahren ZEDAL entsorgen (Menge ca. 350 t, Transportentfernung ca. 100–150 km).
Entwässerung: 5 Straßenabläufe anpassen/erweitern, Kunststoffrohrleitung DN/ID 200 auf ca. 45 m, 2 zusätzliche Regenabläufe anschließen.
Pflaster und Borde: Bordsteine aus Granit auf ca. 200 m, Großpflaster ca. 20 m², barrierefreie Elemente (Kasseler Querungsbord ca. 18 m, Übergangs- und Rampensteine, taktiler Leitstreifen aus Rippen-/Noppenplatten ca. 9 m²), Betonpflaster ca. 23 m², Bordanlagen mit 2 Reihen Großpflaster verstärkt auf ca. 100 m.
Asphaltbau: Schottertragschicht ca. 300 m², Frostschutzschicht ca. 30 m³, Asphalttragschicht AC 22 T S ca. 1.789 m², Asphalteinlage ca. 94 m², Asphaltbinderschicht AC 16 B S ca. 3.255 m², Asphaltdeckschicht AC 11 D S ca. 3.216 m² (mit Bitumen 25/55-55), Gussasphalt MA 11 S ca. 39 m², Fugenherstellung ca. 167 m. Lagenweises Fräsen der Asphaltschichten auf ca. 10.000 m², Herstellung der Asphalttragschicht als Ausgleichsschicht auf ca. 1.600 m² und partiell 8,0–12,0 bzw. 26,0 cm AC TS auf ca. 200 m².
Markierung und Beschilderung (Los 2): Demarkieren und Vormarkieren aller Bereiche, Längsmarkierung Fahrbahnbegrenzung 868 m (Kaltplastik-Agglomerat Typ II), Längsmarkierung Fahrstreifenbegrenzung 100 m, unterbrochene Längsmarkierung 128 m, Demontage/Zwischenlagerung/Wiedereinbau von Verkehrszeichen und wegweisender Beschilderung.
Erdarbeiten und Landschaftsbau: Bankett schälen und herstellen auf ca. 924 m, Oberboden abtragen und liefern ca. 277 m³, Muldenprofil ca. 462 m, Rasenansaat ca. 2.310 m² (nach RSM 7.1.1).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsanforderungen
Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren, keine schweren Verfehlungen. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung).
Auf Verlangen vorzulegende Eignungsnachweise
Leistungsbezogene und technische Eignung
Mindestlohn und Mindestanforderungen (BbgVergG)
Verbindlichkeit des BbgVergG: Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestentgelts nach § 6 Abs. 2 BbgVergG an alle Beschäftigten. Verpflichtungserklärung nach BbgVergG-AN (Formular 5.3) ist zwingend und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen; bei Weitervergabe an Nachunternehmer/Verleiher ist Formular 5.4 (BbgVergG-NU) einzureichen. Eigenerklärung zu Finanzsanktionen AN (und ggf. NU) abgeben. Lohn- und Gehaltsunterlagen sind auf Verlangen vorzulegen (anonymisiert/pseudonymisiert möglich), Geschäftsräume sind werktags 8–17 Uhr (freitags bis 14 Uhr) zugänglich zu machen. Verstoßfolgen: Vertragsstrafe und Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Referenznachweise gemäß Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung zur Eignung" – Art, Anzahl, Zeitraum und Vergleichbarkeit der Referenzen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht im Detail spezifiziert.
Vorlage erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle