L908 Ersatzneubau Brücke über den Ferndorfbach in Kreuztal.
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für den Ersatzneubau der Ferndorfbrücke über den Ferndorfbach in Kreuztal im Zuge der L908.
Die Leistung umfasst den Rückbau des Bestands, den Neubau einer einfeldrigen Stahlbetonbrücke mit Bohrpfahlgründung und Spannbetonfertigteilen sowie die erforderlichen Arbeiten für Baustraße, Durchlass, Straßenbau, Verkehrssicherung, Wasserhaltung, Gewässerschutz, Entwässerung, Versorgerleitungen, Lichtsignalanlage, Markierung und Beschilderung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes; bei gleich wirtschaftlichen Angeboten erhält das Angebot einer Werkstätte für Behinderte den Zuschlag.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines unbedingten Nachlasses ermittelt. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten bei der Berechnung einen Bonus von 15 Prozent; bei gleicher Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstätte für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBrückenneubau und Rückbau
Rückbau des bestehenden Brückenüberbaus und Neubau einer einfeldrigen Stahlbetonbrücke ohne Lager und Fahrbahnübergangskonstruktion. Die neue Brücke hat eine lichte Weite von etwa 15,00 m, eine Stützweite von etwa 19,80 m, eine Nutzbreite von etwa 16,60 m und eine Brückenfläche von etwa 325,3 m². Erforderlich sind Tiefgründung als aufgelöste Bohrpfahlwand, Ortbetondruckplatte, Spannbetonfertigteile, Widerlager, Flügelwände, Kappen, Geländer, Abdichtung, Brückenbelag und Entwässerung.
Der Bestandsüberbau wird durch Längsschnitte zurückgebaut; eine Zerkleinerung auf der Baustelle ist nicht zulässig. Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung der L908. Während der Arbeiten ist die einseitige Befahrung der Brücke zu gewährleisten; zunächst wird eine Brückenhälfte abgebrochen und ersetzt, anschließend die zweite Hälfte bearbeitet.
Baustraße und temporärer Durchlass
Herstellung einer etwa 50 m langen temporären, asphaltierten Baustraße einschließlich Durchlass über die Ferndorf. Der temporäre Durchlass besteht aus acht Stahlbeton-Rechteckprofilen mit jeweils 3,50 m Länge, insgesamt 14 m Länge und 6 m Gesamtbreite. Angrenzende Stützwände sind im Uferbereich auszuführen; Profile und Stützwände werden im Flusskies gegründet. Nach dem Brückenneubau sind die Baustraße zurückzubauen und die Pflasterdecke wiederherzustellen.
Baugrund, Gründung und Wasserhaltung
Erdarbeiten, Baugruben, Verbau und Wasserhaltung für Baustraße, Durchlass und Brückenbauwerk sind zu erbringen. Für die Bohrpfahlgründung sind etwa 140 m beziehungsweise 19 Ortbetonbohrpfähle mit etwa 120 cm Durchmesser vorgesehen. Die Bohrpfahlarbeiten einschließlich Betonage an Widerlagern und Flügelwänden sind mit zwei Bohrgeräten auszuführen.
Der Ferndorf ist während der Erdbauarbeiten zu fassen und das Grundwasser in den Baugruben um mindestens 0,50 m unter Gründungsniveau abzusenken. Die Wasserhaltung ist mit zeitlichem Vorlauf zu betreiben und die freigelegte Gründungssohle ist unverzüglich mit Magerbeton zu versiegeln. Bei Flachgründung ist frostfrei grundsätzlich mindestens 0,80 m unter Bachsohle zu gründen; bei Bohrpfählen wird eine Mindestabsetztiefe von 269,0 m+NN empfohlen.
Verkehrssicherung und Verkehrsführung
Aufbau, Vorhaltung, Kontrolle, Umbau und Abbau der Verkehrssicherung sowie temporäre Umleitungen und Zufahrtsregelung sind zu leisten. Vorzusehen sind unter anderem mobile Schrankenanlagen, transportable Lichtsignalanlagen Typ C und D, temporäre Markierungen, Schilder und Schutzsysteme sowie ein webbasiertes Slot-System. Die Verkehrssicherung am Baufeld und auf der Umleitungsstrecke ist zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Für die Baustraße und den Durchlass sind 60 Tage Herstellungsphase und 10 Tage Rückbau sowie eine mobile Absetzanlage für 70 Tage und eine Pumpen- und Wasserhaltungsanlage für 60 Tage vorgesehen. Für den Brückenbau sind 200 Tage Verkehrssicherung, 180 Tage Wasserhaltung und Absetzanlage sowie 600 Stunden LSA Typ D und 400 Stunden weitere LSA vorgesehen.
Gewässer- und Umweltschutz
Bauzeitliche Gewässerumleitung, Fangedämme, Fischsperren, Schlamm- und Sedimentsperren sowie Schutz- und Traggerüste gegen Gewässereingriffe sind herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Ein Fallbett mit abschnittsweise sechs DN-1000-Stahlrohren ist gegen Auftrieb zu sichern. Elektrobefischung ist nur nach Genehmigung der unteren Fischereibehörde und Zustimmung des Fischereiberechtigten zulässig. Aushub-, Abbruch-, Bohr- und Fräsgut sind je nach Wahl des Auftragnehmers zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen; die erforderlichen Nachweise sind zu führen.
Abbruch, Gründung und Brückenbau
Neben dem Rückbau sind Kampfmittelsondierung mit Sondierungsplan, Bohrlochsondierung über 460 m, Ausschlussbohrungen und ein farbiger digitaler Abschlussbericht mit schriftlicher Bestätigung der Kampfmittelfreiheit zu erbringen. Für das Bauwerk sind Arbeitsebenen, Bohrschablonen, Ortbetonbohrpfähle, Leerbohrungen, Pfahlkopfherstellungen und Prüfung der Pfahlaufstandsebene auszuführen.
Die Brücke wird aus Ortbetonbohrpfählen, Widerlagern, Flügelwänden, Pfahlkopfbalken, Druckplatte, Endquerträgern, Spannbetonfertigteilen, Ortbeton, Stahlbeton, Spannstahl, Bewehrung, Verbundankern, Ankerschienen, Dichtungen und Fugen hergestellt. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen wesentlichen Mengen umfassen unter anderem 121 m³ Spannbetonfertigteile, 130 m³ bewehrten Beton C30/37, 101 m³ bewehrten Beton C35/45, 50 m³ Beton für die Brückenkappe sowie 160 Verbundanker.
Straßenbau, Entwässerung und Nebenanlagen
Die Straßenoberfläche wird gefräst und mit Frostschutz-, Bindemittel-, Tragschicht- und Deckschichten wiederhergestellt. Vorgesehen sind unter anderem 1.400 m² Asphaltfräsen, 1.400 m² Asphaltdeckschicht, 90 t Asphalttragschicht und 255 m² Asphaltbinderschicht. Ergänzend sind Bordsteine, Rinnen, Straßenabläufe, Schächte, Entwässerungsleitungen DN 300 und DN 150, Pflasterflächen, Geh- und Radwege sowie taktile Elemente herzustellen.
Vorhandene Trinkwasser- und Gasleitungen sind auszubauen; in die neuen Brückenkappen und Gesimsbalken sind Kabelschutzrohre zu verlegen. Die vorhandene Lichtsignalanlage ist zu demontieren und mit Fundament, Abzweigkasten, Schutzrohren, Kabelschächten und Handschachtung neu herzustellen.
Markierung, Beschilderung, Ausstattung und Bepflanzung
Fahrbahn- und Radwegmarkierungen, farbige Radwegkennzeichnungen, Piktogramme, Haltlinien und Prüfungen im Neuzustand durch eine anerkannte Prüfstelle sind zu erbringen. Verkehrsschilder werden abgebaut und wieder angebracht. Ergänzend sind unter anderem Stahlgeländer, Treppen, Zaun, Vogeleinflugschutz, Bauwerksschild, Messbolzen, Oberboden und acht Thuja-Pflanzen einschließlich Bewässerung vorgesehen.
Technische Bearbeitung, Vermessung und Dokumentation
Standsicherungsnachweise, Ausführungszeichnungen, statische Nachweise, Abbruchkonzept, Vermessungsprogramm, Absteckunterlagen, Nullmessung, Bauzeitenplan und Bautagesberichte sind zu erstellen beziehungsweise fortzuschreiben. Die Bohrpfahlarbeiten sind mit einem Lastfall für einen Amprion-Schwertransport zu berücksichtigen. Bauüberwachung, Bauabrechnung, Bestandsaufnahme, Fotodokumentation und die digitale Erfassung der Bauwerksdaten nach ASB-ING einschließlich Bauwerksbuch und CAB-Datei auf USB-Stick sind zu erbringen. Bestandsunterlagen sind spätestens mit dem Antrag auf Abnahme zu übergeben.
Baustelleneinrichtung, Qualität und Prüfungen
Baustelleneinrichtung für Baustraße und Durchlass ist zwei Monate, für den Brückenbau sechs Monate vorzuhalten. Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Gerüste, Baubehelfe, Schutzmaßnahmen, Entsorgung und Nachweisführung sind in die Leistungen und Preise einzukalkulieren. Für Kontrollprüfungen sind ein Belastungsfahrzeug, Probegefäße und Probekörper mit 28 Tagen Lagerdauer auf der Baustelle bereitzustellen. Selbstüberwachungsprotokolle, Materialnachweise und Eignungsnachweise für Baustoffe sind zu erbringen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundanforderungen
Sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, ist die Eigenerklärung Eignung grundsätzlich vollständig auszufüllen. Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen. Der Bieter muss insbesondere ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, die Zahlungsfähigkeit sowie die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit nachweisen.
Es darf weder ein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren noch eine Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit bestehen. Angaben zu Handelsregister, Handwerksrolle und Industrie- und Handelskammer sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind erforderlich; Registerauszüge und Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Formular verlangt Angaben zu einem Mindestjahresumsatz und zu den Jahresumsätzen für drei Jahre sowie zu Umsätzen im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein konkreter Mindestumsatz ist im vorliegenden Auszug nicht eingetragen. Auf Verlangen sind testierte Jahresabschlüsse oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Geeignete Referenzen über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren sind nachzuweisen. Die erforderlichen Arbeitskräfte und deren Verfügbarkeit sind anzugeben. Bei Annahme in die engere Wahl sind die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen sowie das technische Leitungspersonal auf Verlangen zu belegen.
Personelle und fachliche Qualifikationen
Nachzuweisen sind die Qualifikation des Verantwortlichen und seines Vertreters für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nach MVAS 99 sowie die Qualifikation des Markierungsfachmanns nach ZTV M13. Für den benannten Kolonnenführer ist eine Qualifikation zum Verarbeiten von Kunststoffen im Beton durch Bescheinigung des Ausbildungsbeirats, SIVV-Schein, Aufschulung zum Asphaltbauer oder gleichwertigen Nachweis zu belegen.
Eigenüberwachungsprüfungen im Erd- und Straßenbau sind durch geschulten Techniker oder Baustoffprüfer der Fachrichtung Boden durchzuführen. AKR-Gutachten sind von einem anerkannten AKR-Gutachter zu erstellen. Schweißerprüfungen müssen die jeweilige Konstruktionsform erfassen. Für Aufstellvorrichtungen aus Stahl beziehungsweise Aluminium ist mindestens die Herstellerqualifikation EXC2 nach DIN EN 1090-2 beziehungsweise DIN EN 1090-3 erforderlich.
Material- und Umwelteignung
Für verwendete Baustoffe und Materialien sind die einschlägigen Anforderungen einzuhalten. Erforderlich sind unter anderem Eignungsnachweise für Asphaltmischgut, AKR-Gutachten beziehungsweise sonstige Eignungsnachweise für grobe Gesteinskörnungen, Material- und Einbaudokumentation sowie Vor- und Abschlussanzeigen für anzeigepflichtige Ersatzbaustoffe. Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei einem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder, des bevollmächtigten Vertreters, des Zahlungsempfangs und der Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner abzugeben. Unterauftragnehmer sind in Art und Umfang im Angebot zu benennen; Namen und gegebenenfalls PQ-Nummern werden erst auf gesondertes Verlangen vorgelegt. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Vorlage kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Angebotsbezogene Anforderungen
Das Angebot ist in deutscher Sprache, form- und fristgerecht sowie ausschließlich elektronisch einzureichen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen; Nebenangebote sind unzulässig. Die vorgeschriebenen Vordrucke und die verbindliche Langfassung des Leistungsverzeichnisses sind zu verwenden. Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben, netto zu kalkulieren und die Umsatzsteuer ist am Ende hinzuzufügen. Mischkalkulationen werden ausgeschlossen. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind zu unterlassen.
Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind; bei Annahme in die engere Wahl sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Muster vorzulegen.
Anzugeben sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber. Die Anerkennungskriterien für vergleichbare Leistungen sind im Formular nicht ausgefüllt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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