Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's? Der Landkreis Limburg-Weilburg (ca. 174.000 Einwohner) sucht ein Unternehmen, das mit einem Schadstoffmobil an verschiedenen Standplätzen im Kreisgebiet Schadstoffe aus privaten Haushalten einsammelt und fachgerecht entsorgt — rund 70 Tonnen pro Jahr. Der Vertrag läuft 4 Jahre (2027–2030) mit Option auf ein weiteres Jahr.
Was zu tun ist:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Niedrigster Angebotspreis aus den Eintragungen in den Preisblättern. Wertung brutto auf Basis der prognostizierten Mengenangaben für ein Kalenderjahr. Bei Gleichstand entscheidet ein Losverfahren.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMobile Sammlung am Standplatz
Der Auftragnehmer sammelt die Schadstoffe an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standplätzen im Landkreis Limburg-Weilburg ein. Am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Beselich findet die Sammlung alle zwei Wochen samstags statt; die übrigen Touren und Termine werden vom Auftragnehmer geplant und dem Auftraggeber jährlich vorgelegt (Tourenplan bis 15.08. für das Folgejahr, für 2027 einmalig bis 01.10.2026).
Beförderung und Bereitstellung der Behälter
Der Auftragnehmer befördert die eingesammelten Schadstoffe zu eigens gewählten Entsorgungsanlagen (inkl. etwaiger Leerfahrten und Zwischenlagerungen). Er stellt alle erforderlichen Behälter bereit (z.B. ASP-Behälter, Spannringfässer, Gitterboxen, Batterieboxen, Kanister, Spraydosenkartons) sowie Bindemittel, Füllstoffe und Hilfsstoffe. Die Kosten hierfür sind in die angebotenen Entgelte einzurechnen. Zu beachten sind zudem verkehrsbehördliche Beschränkungen (z.B. Brücken mit Gewichtslimits).
Entsorgung und Nachweispflichten
Die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung erfolgt nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Über jede Entsorgung sind Sammelentsorgungsnachweis und Begleit- bzw. Übernahmescheine zu führen. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Gerätegruppe 3 ElektroG) sind ausschließlich an die ear-Stiftung zu übergeben — eine Eigenentsorgung ist ausgeschlossen. Altbatterien aus privaten Haushalten werden über das Rücknahmesystem der GRS entsorgt. Lithium-Altbatterien und Blei-Säure-Altbatterien sind getrennt zu erfassen und fachgerecht zu entsorgen.
Anlieferer-Statistik, Sonderleistungen und Erreichbarkeit
Monatlich ist eine EDV-verarbeitbare EXCEL-Mengenliste (je Fraktion, Anlage, Gewicht, Kfz-Kennzeichen) sowie eine Übersicht der Anlieferer und Anliefertage zu übermitteln. Als Sonderleistung sind zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung Schadstoffe auf den Bauhöfen der Gemeinden abzuholen (Pauschale für Abfuhr/Transport, ohne Entsorgungskosten, direkt mit den Bauhöfen abgerechnet). Der Auftragnehmer muss montags bis freitags 08:00–16:00 Uhr und samstags ab 08:30 Uhr bis 30 Minuten nach Ende der Annahmezeit telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Berechtigte Reklamationen sind spätestens am 3. Werktag nach Eingang zu beheben.
Anforderungen an Fahrzeuge, Personal und Genehmigungen
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6 erfüllen sowie ADR- und TRGS-konform sein. Das Personal muss geschult sein, über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, ADR-Schulung absolviert haben und mindestens ein Besatzungsmitglied muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen. Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind unverzüglich zu beantragen bzw. durchgängig aufrechtzuerhalten. Für die Lampen-Entsorgung ist eine EAR-Registrierung erforderlich. Es sind zwei deutschsprachige Ansprechpartner (inkl. Betriebsleiter) zu benennen.
Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption
Die Leistung wird für 4 Jahre vergeben — vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen (spätestes Vertragsende: 31.12.2031). Die Erklärung muss bis 3 Monate vor Vertragsende zugehen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Der Bieter muss im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen sein (bzw. für Bieter außerhalb Deutschlands: sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist als Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen; auf Verlangen ist ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erwartet werden Eigenerklärungen zu den Jahresumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2023–2025) — sowohl allgemeiner Jahresumsatz als auch spezifischer Umsatz im abgedeckten Geschäftsbereich. Auf Verlangen sind testierte Bilanzen/Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen (bzw. vorläufige Bilanz oder BWA), alternativ ein externes/bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr). Für junge Unternehmen (< 8 Jahre) sind alternative Nachweise gem. § 45 Abs. 5 VgV zulässig (Geschäftsplan, Bankbestätigung, Nachweis von Investorenmitteln/Förderzusagen, Bürgschaft).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gefordert werden mindestens 2 vergleichbare Referenzen, die kumulativ alle 4 Mindestkriterien erfüllen: öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB), mobile Schadstoffsammlung, Einzugsgebiet ≥ 150.000 Einwohner, Laufzeit ≥ 36 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre. Zusätzlich ist eine der folgenden Zertifizierungen nachzuweisen: Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG (bezogen auf die ausgeschriebene Abfallart) ODER QM-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle ODER vergleichbarer Standard. Auf Verlangen ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen.
Ausschlussgründe und Eignungsleihe
Der Bieter muss das Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB erklären sowie das Fehlen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (keine Verurteilungen in den letzten 2 Jahren wegen Verstößen ≥ bestimmter Strafmaße), die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-/Sozialversicherungspflichten und das Fehlen von Insolvenzverfahren. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben und zu bestätigen, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG (Geldbuße ≥ 2.500 €) vorliegt. Eine Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zulässig — hierfür ist das Muster (Block A – Anlage 1.2 c) zu verwenden; auch die Bietergemeinschaft ist zugelassen (gesamtschuldnerische Haftung).
Sanktionsbezogene Eignung (Russlandbezug)
Der Bieter muss verbindlich erklären, dass weder er selbst noch beteiligte Unternehmen (Unterauftragnehmer, Lieferanten, Kapazitätsgeber mit > 10% Auftragswert) in den durch Art. 5k der EU-VO 833/2014 (Fassung VO (EU) 2022/576) definierten Personenkreis mit Russlandbezug fallen. Während der Vertragslaufzeit dürfen keine solchen Unternehmen eingesetzt werden.
Mobile Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (mobile Schadstoffsammlung). Auftraggeber behält sich Prüfung bei den benannten Referenzgebern vor. Bei Subunternehmer-Einsatz im Formular zu erklären.