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Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich

Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle- | Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt | Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Beselich, HessenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 25 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Worum geht's? Der Landkreis Limburg-Weilburg (ca. 174.000 Einwohner) sucht ein Unternehmen, das mit einem Schadstoffmobil an verschiedenen Standplätzen im Kreisgebiet Schadstoffe aus privaten Haushalten einsammelt und fachgerecht entsorgt — rund 70 Tonnen pro Jahr. Der Vertrag läuft 4 Jahre (2027–2030) mit Option auf ein weiteres Jahr.

Was zu tun ist:

Elektronisches Angebot über die Vergabeplattform subreport ELViS bis 08.09.2026, 09:30 Uhr abgeben.Eigenerklärungen zur Eignung (Referenzen, Beschäftigtenzahl, Umsätze, Handelsregister, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder DIN EN ISO 9001) einreichen.Mindestens 2 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren nachweisen (öffentlicher Auftraggeber, mobile Schadstoffsammlung, ≥ 150.000 Einwohner im Einzugsgebiet, ≥ 36 Monate Laufzeit).Preisblatt (Block B – Anlage 1) vollständig ausfüllen.Verpflichtungserklärung nach HVTG (Tariftreue/Mindestlohn) und Russland-Erklärung abgeben.Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe: entsprechende Erklärungen (Anlagen 1.2 a/c) beifügen.
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 25 Tage bis zur Angebotsfrist — 08. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG
Veröffentlichung5. Aug. 2026
Aufklärungsfristen / Verfahrensrügenca. 30. Aug. 2026
Angebotsfrist8. Sep. 2026
Nachreichungsfristca. 8. Sep. – 15. Sep. 2026
Rügepflicht Verstößeca. 8. Sep. – 18. Sep. 2026
Angebotsöffnung8. Sep. 2026
Bindefristca. 8. Sep. – 7. Nov. 2026
Leistung der Sicherheit (Bürgschaft)ca. 8. Sep. – 22. Sep. 2026
Einreichung Tourenplan 20271. Okt. 2026
Vertragsbeginn1. Jan. 2027
Vertragslaufzeit1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2030
Abholung Bauhöfe (Sonderleistung)1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2030
Rechnungsstellung (monatlich)ca. 10. Feb. 2027
Zahlungsziel AGca. 10. Feb. – 3. März 2027
Einreichung Tourenplan (jährlich)ca. 15. Aug. 2027
Mitteilung Verlängerungsoptionca. 1. Okt. 2030
Verlängerung 1ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2031
Rückgabe Sicherheitca. 31. März 2031
Vertragsende (max.)ca. 31. Dez. 2031
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Angebotspreis100%

    Niedrigster Angebotspreis aus den Eintragungen in den Preisblättern. Wertung brutto auf Basis der prognostizierten Mengenangaben für ein Kalenderjahr. Bei Gleichstand entscheidet ein Losverfahren.

KI-Hinweis: Die Vergabeunterlagen enthalten unter Ziffer 3.2 des Blocks A eine eindeutige Regelung: Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot = niedrigster Angebotspreis. Es gibt keine weiteren Zuschlagskriterien.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Mobile Sammlung am Standplatz

Der Auftragnehmer sammelt die Schadstoffe an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standplätzen im Landkreis Limburg-Weilburg ein. Am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Beselich findet die Sammlung alle zwei Wochen samstags statt; die übrigen Touren und Termine werden vom Auftragnehmer geplant und dem Auftraggeber jährlich vorgelegt (Tourenplan bis 15.08. für das Folgejahr, für 2027 einmalig bis 01.10.2026).

Beförderung und Bereitstellung der Behälter

Der Auftragnehmer befördert die eingesammelten Schadstoffe zu eigens gewählten Entsorgungsanlagen (inkl. etwaiger Leerfahrten und Zwischenlagerungen). Er stellt alle erforderlichen Behälter bereit (z.B. ASP-Behälter, Spannringfässer, Gitterboxen, Batterieboxen, Kanister, Spraydosenkartons) sowie Bindemittel, Füllstoffe und Hilfsstoffe. Die Kosten hierfür sind in die angebotenen Entgelte einzurechnen. Zu beachten sind zudem verkehrsbehördliche Beschränkungen (z.B. Brücken mit Gewichtslimits).

Entsorgung und Nachweispflichten

Die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung erfolgt nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Über jede Entsorgung sind Sammelentsorgungsnachweis und Begleit- bzw. Übernahmescheine zu führen. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Gerätegruppe 3 ElektroG) sind ausschließlich an die ear-Stiftung zu übergeben — eine Eigenentsorgung ist ausgeschlossen. Altbatterien aus privaten Haushalten werden über das Rücknahmesystem der GRS entsorgt. Lithium-Altbatterien und Blei-Säure-Altbatterien sind getrennt zu erfassen und fachgerecht zu entsorgen.

Anlieferer-Statistik, Sonderleistungen und Erreichbarkeit

Monatlich ist eine EDV-verarbeitbare EXCEL-Mengenliste (je Fraktion, Anlage, Gewicht, Kfz-Kennzeichen) sowie eine Übersicht der Anlieferer und Anliefertage zu übermitteln. Als Sonderleistung sind zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung Schadstoffe auf den Bauhöfen der Gemeinden abzuholen (Pauschale für Abfuhr/Transport, ohne Entsorgungskosten, direkt mit den Bauhöfen abgerechnet). Der Auftragnehmer muss montags bis freitags 08:00–16:00 Uhr und samstags ab 08:30 Uhr bis 30 Minuten nach Ende der Annahmezeit telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Berechtigte Reklamationen sind spätestens am 3. Werktag nach Eingang zu beheben.

Anforderungen an Fahrzeuge, Personal und Genehmigungen

Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6 erfüllen sowie ADR- und TRGS-konform sein. Das Personal muss geschult sein, über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, ADR-Schulung absolviert haben und mindestens ein Besatzungsmitglied muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen. Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind unverzüglich zu beantragen bzw. durchgängig aufrechtzuerhalten. Für die Lampen-Entsorgung ist eine EAR-Registrierung erforderlich. Es sind zwei deutschsprachige Ansprechpartner (inkl. Betriebsleiter) zu benennen.

Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption

Die Leistung wird für 4 Jahre vergeben — vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen (spätestes Vertragsende: 31.12.2031). Die Erklärung muss bis 3 Monate vor Vertragsende zugehen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Befähigung zur Berufsausübung

Der Bieter muss im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen sein (bzw. für Bieter außerhalb Deutschlands: sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist als Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen; auf Verlangen ist ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) nachzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erwartet werden Eigenerklärungen zu den Jahresumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2023–2025) — sowohl allgemeiner Jahresumsatz als auch spezifischer Umsatz im abgedeckten Geschäftsbereich. Auf Verlangen sind testierte Bilanzen/Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen (bzw. vorläufige Bilanz oder BWA), alternativ ein externes/bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr). Für junge Unternehmen (< 8 Jahre) sind alternative Nachweise gem. § 45 Abs. 5 VgV zulässig (Geschäftsplan, Bankbestätigung, Nachweis von Investorenmitteln/Förderzusagen, Bürgschaft).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gefordert werden mindestens 2 vergleichbare Referenzen, die kumulativ alle 4 Mindestkriterien erfüllen: öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB), mobile Schadstoffsammlung, Einzugsgebiet ≥ 150.000 Einwohner, Laufzeit ≥ 36 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre. Zusätzlich ist eine der folgenden Zertifizierungen nachzuweisen: Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG (bezogen auf die ausgeschriebene Abfallart) ODER QM-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle ODER vergleichbarer Standard. Auf Verlangen ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen.

Ausschlussgründe und Eignungsleihe

Der Bieter muss das Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB erklären sowie das Fehlen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (keine Verurteilungen in den letzten 2 Jahren wegen Verstößen ≥ bestimmter Strafmaße), die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-/Sozialversicherungspflichten und das Fehlen von Insolvenzverfahren. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben und zu bestätigen, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG (Geldbuße ≥ 2.500 €) vorliegt. Eine Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zulässig — hierfür ist das Muster (Block A – Anlage 1.2 c) zu verwenden; auch die Bietergemeinschaft ist zugelassen (gesamtschuldnerische Haftung).

Sanktionsbezogene Eignung (Russlandbezug)

Der Bieter muss verbindlich erklären, dass weder er selbst noch beteiligte Unternehmen (Unterauftragnehmer, Lieferanten, Kapazitätsgeber mit > 10% Auftragswert) in den durch Art. 5k der EU-VO 833/2014 (Fassung VO (EU) 2022/576) definierten Personenkreis mit Russlandbezug fallen. Während der Vertragslaufzeit dürfen keine solchen Unternehmen eingesetzt werden.

Referenzprojekte
mindestens 2 Referenzen, die alle Kriterien kumulativ erfüllen ReferenzenZeitraum: mindestens 36 Monate Laufzeit innerhalb der letzten 5 JahreVolumen: Einzugsgebiet mit mindestens 150.000 Einwohnern pro Referenz

Mobile Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB

Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (mobile Schadstoffsammlung). Auftraggeber behält sich Prüfung bei den benannten Referenzgebern vor. Bei Subunternehmer-Einsatz im Formular zu erklären.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 44%4–10 · 32%11+ · 24%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 13 erledigt
Pflicht-Eigenerklärungen & Eignungsnachweise
Preis & Angebotsformular
Falls zutreffend: Bietergemeinschaft / Nachunternehmer
Auf Verlangen nachzureichen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle- | Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt | Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
65549 Limburg
Ort
65614 Beselich
Kategorie
Hessen
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
65614 Beselich
Hessen

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