Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Spremberg beschafft Hardware für ihre Kernverwaltung: 20 Monitore, 20 Mäuse, 20 Tastaturen, 40 Notebooks, 4 Convertibles (2-in-1-Geräte) und 30 Docking-Stationen. Die Geräte sind technisch genau spezifiziert (z. B. Full-HD-Monitore, Business-Notebooks mit Windows 11 Pro, Convertibles mit Touchscreen und Stift). Der Zuschlag geht an das günstigste Angebot. Angebote müssen bis zum 22.09.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLieferumfang Hardware (Gesamtlieferung)
Es ist ein Los ohne Aufteilung – die folgenden Geräte sind in den angegebenen Mengen zu liefern:
Lieferung, Erfüllungsort und Kompatibilität
Garantie und Service
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage
Eintrag im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung ist nachzuweisen (Auszug beifügen).
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123 ff. GWB vorliegen (im Angebotsschreiben und/oder Eigenerklärung zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Eignung für vergleichbare Lieferleistungen durch:
Bei Präqualifikation: Nachweis beifügen. Ohne Präqualifikation: Formblatt 124 ausfüllen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Erklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; fremdsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Mindestlohn und Tariftreue (BbgVergG)
Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts nach § 6 Abs. 2 BbgVergG (derzeit 13,00 € brutto/Stunde) an alle bei der Auftragsausführung Beschäftigten. Soweit gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG, AEntG o. ä.) höher ist, gilt dieser (ab 01.01.2026: Bundes-Mindestlohn 13,90 €).
Weitere Pflichten: