Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Lieferung und Bezug von elektrischer Energie (Strom) für 36 Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow (u. a. Grundschule, Kita, Museum, Bauhof, Feuerwehr, Straßenbeleuchtung, Sportplatz). Es geht um eine Vollversorgung mit einer Jahresmenge von rund 297.905 kWh.
Wer schreibt aus?
Stadt Schwedt/Oder – Abteilung Baucontrolling und Vergabestelle, im Auftrag der mitverwalteten Gemeinde Pinnow (Vergabe-Nr. L 10/2026 Pi).
Wann läuft der Vertrag?
Vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 (3 Jahre), mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis Ende 2030.
Wie wird gewertet?
Zuschlag nach dem wirtschaftlichsten Angebot: 70 % Preis, 20 % gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung, 10 % Kundenservice.
Was ist noch wichtig?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Kundenservice10%
Bereitstellung von direkten Ansprechpartnern (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten. Bewertet mit 0–3 Punkten.
- Gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung20%
Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung (gesetzes- und verwaltungskonform) mit Angabe zu Verrechnungen. Bewertet mit 0–3 Punkten.
- Preis70%
Das niedrigste angebotene Gesamthonorar erhält die maximal mögliche Punktzahl 3. Das 2-fache der niedrigsten Angebotssumme wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen lineare Interpolation mit bis zu einer Dezimalstelle.
Preis: Lineare Interpolation. Niedrigste Angebotssumme = 3 Punkte, das 2-fache der niedrigsten Angebotssumme = 0 Punkte. Dazwischen lineareInterpolation mit bis zu einer Dezimalstelle. Kundenservice und Rechnungslegung: Bewertung mit 0–3 Punkten je nach Erfüllungsgrad.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Lieferung und Bezug von elektrischer Energie (Strom) im Wege der Vollversorgung an die in Anlage 1 zum Stromliefervertrag aufgeführten Verbrauchsstellen (Marktlokationen) der Gemeinde Pinnow. Die Lieferung umfasst die Beschaffung, den Vertrieb und die Abrechnung des Stroms einschließlich Netznutzung und Messung.
Liefermenge und Toleranzband
Abnahmestellen (Beispiele)
Zu den rund 36 Marktlokationen gehören u. a.:
Lieferzeitraum
Lieferort und Übergabepunkt
Lieferort: Gemeinde Pinnow (PLZ 16303, Stadt Schwedt/Oder). Die Lieferung erfolgt am Übergabepunkt (Eigentumsgrenze zwischen vorgelagertem Netz und Kundenanlage).
Netznutzung und Messung
Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem zuständigen Netzbetreiber ab und übernimmt die Abrechnung gegenüber dem Netzbetreiber.
Aufnahme, Herausnahme und Änderung von Verbrauchsstellen
Abrechnung und Rechnungsstellung
Vertragsstruktur
Der Stromliefervertrag wird als Lieferauftrag (Supplies) geschlossen. Die Anlage 2 enthält das Preisblatt mit Arbeitspreis (ct/kWh) und Grundpreisen für Standardlastprofile (SLP) sowie registrierende Leistungsmessung (RLM).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe (Mindestvoraussetzung)
Mit dem Formular 4.1 EU ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, u. a.:
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann Selbstreinigung nachgewiesen werden (Schadensausgleich, Kooperation, technisch-organisatorische Maßnahmen).
Einhaltung BbgVergG-Mindestanforderungen
Mit dem Formular 5.3 EU ist zu erklären, dass die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz eingehalten werden:
Einsatz von Nachunternehmern / Verleihern
Bei Weitervergabe an Nachunternehmer oder beim Einsatz von Verleihern ist zusätzlich Formular 5.4 EU beizufügen. Die Verpflichtungserklärung ist bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen in der Kette durchzureichen. Unterauftragnehmer müssen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten; die Zustimmung der Auftraggeberin ist schriftlich erforderlich.
EU-Sanktionspaket (Russland)
Mit Anlage 4.5 ist zu erklären, dass weder der Bieter noch Mitglieder von Bietergemeinschaften, noch Unterauftragnehmer/Lieferanten/kapazitätsbereitstellende Unternehmen (auf die > 10 % des Auftragswerts entfallen) zu den von Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i. V. m. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 erfassten Personen/Unternehmen mit Russlandbezug gehören – und dies auch nicht während der gesamten Vertragslaufzeit tun werden.
Eigenerklärung Take-or-Pay
Der Bieter erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Take-or-Pay-Klauseln oder wirtschaftlich gleichwirkenden Regelungen vereinbart werden, die den Auftraggeber verpflichten würden, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch eine Mindestabnahmemenge zu zahlen.