Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Rheingau-Taunus Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) beschafft im offenen Verfahren die Lieferung und Montage eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) für ihre rund 109 ÖPNV-Busse. Bieter müssen Sensoren, Bordrechner, GPS-Module, Verkabelung und ein Hintergrundsystem liefern, die Komponenten in die Busse einbauen, in die bestehende Bordtechnik (Fahrscheindrucker, RBL) integrieren und in Betrieb nehmen. Gefordert sind u.a. ein Datenschutzkonzept, ein Liefer- und Installationskonzept mit Zeitplan, technische Produktbeschreibung, Prüf- und Zulassungsnachweise sowie eine Zertifizierung der Zählgenauigkeit nach VDV 457. Angebote sind bis 14.09.2026 um 12:00 Uhr MESZ ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal had.de einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Brutto-Gesamtpreis100%
Ausschlaggebend ist der niedrigste Brutto-Gesamtpreis des eingereichten Angebots.
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erteilt; bei Preisgleichheit ist ein Losentscheid vorgesehen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragszweck und Gesamtleistung
Geschuldet ist die Lieferung und Montage eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) für die ÖPNV-Busse der RTV GmbH. Dazu gehören die Lieferung von Hardware, Software und Firmware, die Montage in den Fahrzeugen, die Integration in die bestehende Bordtechnik (Fahrscheindrucker, Regionales Busleitsystem RBL), die Programmierung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Auch Leistungen, die nicht ausdrücklich benannt sind, sind zu erbringen, soweit sie zur vollständigen Herstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind.
Hardware
Zu liefern sind:
Software und Hintergrundsystem
Zu liefern und einzurichten sind:
Montage und Inbetriebnahme
Die Montage umfasst den Einbau aller Komponenten (Sensoren, Bordrechner, GPS-Module, Switches, Verkabelung) in rund 109 Busse an den Betriebshöfen und Abstellflächen der 8 beteiligten Verkehrsunternehmen – im laufenden Betrieb. Die Sensoren werden je einmal pro Tür in vorhandene Türprofile eingebaut. Vorhandene Netzwerkverkabelung ist zu nutzen, soweit möglich. Für die Stromversorgung ist eine eigenständige On-Board-Versorgung einschließlich Switch aufzubauen. Vorlaufzeit für die Fahrzeugbereitstellung: mindestens 2 Wochen. Nach Auftragsvergabe ist ein Pflichtenheft für den Gesamteinbau zu erstellen und vom Auftraggeber freigeben zu lassen. Unmittelbar nach Einbau je Fahrzeug erfolgt die Inbetriebnahme mit Probefahrt (Konnektivität, Türsignale, Sensoren, GPS, Datenkommunikation); falls Probefahrt nicht möglich, sind Standprüfungen durchzuführen. Über jeden Einbau ist ein Einbau- und Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen, vom VU-Mitarbeiter zu unterzeichnen und elektronisch an den AG zu übermitteln. Das Personal des Auftraggebers wird in Wartung, Instandhaltung und Reparatur eingewiesen.
Zertifizierung und Dokumentation
Die Zählgenauigkeit ist durch einen unabhängigen, anerkannten Zertifizierer gemäß VDV-Schrift 457 Version 2.3 zertifizieren zu lassen (≥95 % Genauigkeit für Personen, ≥80 % für andere Objektklassen). Pro Fahrzeughersteller (EVOBUS, IVECO, MAN, Mercedes, Solaris, VDL) ist mindestens ein Solobus und ein Gelenkbus zu zertifizieren. Die Zertifizierung ist Voraussetzung für Abnahme und Schlussabrechnung. Bei jeder Systemänderung (Hardware, Software, Firmware) ist die Genauigkeit erneut nachzuweisen. Vergleichszählungen dienen als Referenzfunktion für die Rezertifizierung. Es ist eine vollständige Systemdokumentation zu erstellen: Schalt- und Verkabelungspläne, Material- und Seriennummern, IP-Adressen, SIM-Karten, Parametereinstellungen, Funktionsbeschreibungen mit Beispielen, Fehlermeldungen und Lösungswege, Werkstatt- und Fahrerdokumentation, Pflege- und Reinigungsmethoden. Übergabe in Deutsch, in Papierform (2-fach) und digital auf Datenträger.
Support und Service
Nach Abnahme sind 60 Monate Support und Softwarepflege zu erbringen. Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00–16:00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers). Erste Reaktion auf eine Supportanfrage innerhalb von 4 Stunden (während der Servicezeiten). Reaktionszeiten je nach Mängelklasse: qualifizierte Unterstützung zu Hardware/Firmware/Software innerhalb von 2 Werktagen; Behebung betriebsverhindernder Mängel am AFZ-Hintergrundsystem innerhalb eines Werktags; betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 3 Werktagen; leichte Mängel innerhalb eines Monats. Telefonischer und E-Mail-Support sowie Fernwartung/Ferndiagnose sind vorzuhalten. Supportpersonal muss über Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2 verfügen.
Leistungsort und Fahrzeugkollektiv
Leistungsort sind die Betriebshöfe und Abstellflächen der 8 beteiligten Verkehrsunternehmen im geografischen Dreieck zwischen Mainz, Lorch und Bad Camberg (u.a. Heidenrod OT Kemel, Taunusstein OT Bleidenstadt und Neuhof, Oestrich-Winkel, Idstein, Bad Camberg, Aarbergen OT Kettenbach, Wiesbaden, Mainz, Waldems OT Steinfischbach, Hünfelden OT Kirberg, Lorch OT Espenschied). Fahrzeuge: u.a. EVOBUS Citaro C2 LE, Setra 415LE, S416NF, Setra 515 LE; IVECO Crossway LE (12 m und 15 m); MAN C42 LE, Lions City 12C, Lions City 18C, Lions City A23; Mercedes Citaro LE, Citaro LE C2; VDL Citea LLE120/255. Die genaue Fahrzeugliste ist Anlage 1 zu entnehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung
Bedingung für die Eignung ist die Erfüllung der gewerbe- und berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen; insbesondere dürfen keine rechtskräftigen Verstöße gegen § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) mit Geldbußen von mindestens 2.500 € bestehen. Der Bieter (und ggf. die Bietergemeinschaft insgesamt) muss seine Eignung über den Eignungsbogen (Anlage 2 zur AzA) nachweisen. Wahrheitswidrige Erklärungen und unzulässige Preisabsprachen mit anderen Bietern führen zum Angebotsausschluss.
Tariftreue und Mindestlohn
Der Bieter muss sich verpflichten, bei Leistungsausführung mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG) bzw. die nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) geltenden Tarifentgelte zu zahlen. Diese Verpflichtung ist auch Nachunternehmern und Sub-Sub-Unternehmern aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen. Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 5 zur AzA ist zwingend einzureichen.
Nachunternehmer
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind dem Angebot die Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz (Anlage 3 zur AzA) und – auf Verlangen – Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (Anlage 4 zur AzA) beizufügen. Der Nachunternehmer hat zu erklären, dass ihm die für die vertragsgerechte Leistungserbringung erforderlichen technischen, personellen und wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Technische und fachliche Eignung
Aus der Leistungsbeschreibung ergeben sich Anforderungen, die ein Bieter nachweisen können muss: Erfahrung mit der Integration in verschiedene Bustypen (EVOBUS, IVECO, MAN, Mercedes, Solaris, VDL); Fähigkeit, eine Zertifizierung der Zählgenauigkeit gemäß VDV 457 Version 2.3 durch einen unabhängigen, anerkannten Zertifizierer zu erlangen; Fähigkeit zur Bereitstellung eines AFZ-Hintergrundsystems mit 99 % Verfügbarkeit im Rechenzentrum des AG; Nachweis der EMV-Konformität; Bereitstellung von Support mit Deutschkenntnissen mindestens Niveau B2; Erstellung von Pflichtenheft und Dokumentation in deutscher Sprache.
Sanktionsrechtliche Erklärung
Abzugeben ist die Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage 7 zur AzA). Damit wird die Einhaltung der EU-Sanktionsvoraussetzungen bestätigt.