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Lieferung von Forstpflanzen für die Herbstpflanzung

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk AdorfMax. 3 Abladestellen pro Anlieferung (i.d.R. Einschlagplätze). Diese sind i.d.R. mit LKW erreichbarVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 5 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Öffentliche Ausschreibung des Staatsbetriebs Sachsenforst, Forstbezirk Adorf, über die Lieferung von Forstpflanzen für die Herbstpflanzung 2026 im sächsischen Landeswald.

Was zu liefern ist:

Insgesamt rund 105.000 Forstpflanzen in zwei Positionen:Position 1: 80.000 Weißtannen (WTA), Herkunft 06, Sortierung QP 24/T 16Position 2: 25.000 Douglasien (DGL), Herkunft 06, Sortierung QP 24/T 16Lieferung ab Kalenderwoche 40/2026, in 3–4 Teilmengen (witterungsabhängig)Anlieferung an bis zu 3 Abladestellen pro Lieferung (i.d.R. mit LKW erreichbare Einschlagplätze)Pflanzen müssen dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entsprechen – Bieter muss zugelassener Produzent gem. § 7 FoVG und zugelassener Lieferant gem. § 17 FoVG sein

Was Bieter einreichen müssen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis/Preisblatt, diverse Eigenerklärungen (MiLoG, Russlandsanktionen, Wettbewerbsregister), FoVG-Nachweise, ggf. Nachunternehmerverzeichnis und -verpflichtungserklärung.

Abgabefrist: 14.09.2026, 14:00 Uhr – elektronisch über evergabe.de oder im verschlossenen, gekennzeichneten Umschlag.

Hinweis: Eine Los-Aufteilung ist in den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 5 Tage bis zur Angebotsfrist — 14. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026SEPOKT
Veröffentlichung28. Aug. 2026
Angebotsfrist14. Sep. 2026
Bindefrist14. Sep. – 12. Okt. 2026
Ausführungsbeginnca. 27. Sep. 2026
Zuschlag12. Okt. 2026
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis4 Kriterien
  • Angebotspreis100%

    Innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe erhält das günstigste Angebot (bezogen auf den Einzelpreis pro Pflanze) den Zuschlag. Bei herkunftsgesicherten Pflanzen erfolgt vorrangig der Zuschlag.

Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot bezogen auf den Einzelpreis pro Pflanze innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe.

KI-Hinweis: Die Zuschlagskriterien sind vollständig beschrieben: Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Einzelpreis pro Pflanze innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe, wobei herkunftsgesicherte Pflanzen Vorrang haben.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Liefergegenstand

Insgesamt 105.000 Forstpflanzen für die Herbstpflanzung 2026, aufgeteilt in zwei Positionen:

Position 1: 80.000 Weißtannen (WTA / Abies alba Mill.), Herkunft 06 (Thüringisch-Sächsisch-Nordostbayerische Mittelgebirge), Sortierung 1-jährig verschult 2-jährig (QP 24/T 16), Größe 15–30 cmPosition 2: 25.000 Douglasien (DGL), Herkunft 06, Sortierung QP 24/T 16, Größe 15–30 cm

Die Pflanzen müssen dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entsprechen (mindestens FoVG-konform und für die Forstwirtschaft bestimmt).

Herkünfte und zugelassene Vermehrungsgut-Kategorien

Zugelassen sind geprüftes, qualifiziertes und ausgewähltes Vermehrungsgut. Wesentliche Herkunftsgebiete und zugelassene Erntebestände/Plantagen:

Herkunftsgebiet 827 06 (Thüringisch-Sächsisch-Nordostbayerische Mittelgebirge): Wuchsbezirke Erzgebirgsvorland, Vogtland, ErzgebirgeHerkunftsgebiet 827 07 (Sächsische Mittelgebirge)Sächsische Samenplantagen: FoB Neustadt, Lembach, Laufen-PenesödErntebestände aus Bayern: AELF Töging, AELF TraunsteinSlowakische Republik (mind. 1,5 ha): Höhenlage 400–800 m (HKG 2) bzw. 500–1.000 m (HKG 3)Tschechische Republik (Kat. A und B, mind. 1,5 ha): HKG 12 Predhori Sumavy (551–700 m), HKG 13 Sumava (601–1.050 m)

Für Herkünfte aus Tschechien und Slowakei sind die vollständigen Referenznummern der Nationalen Liste anzugeben. Für Weißtanne sind Ersatzherkünfte gemäß Anlage-EHK_WTA zulässig.

Lieferung und Logistik

Lieferbeginn: ab Kalenderwoche 40/2026 (witterungsbedingte Anpassung in Absprache mit dem AG möglich)Position 1 (WTA) wird in 3–4 Teilmengen geliefertMaximal 3 Abladestellen pro Anlieferung, in der Regel mit LKW erreichbare EinschlagplätzeVor Auslieferung übermittelt der AG: Ansprechpartner, Reihenfolge der Abladestellen (inkl. Beladung des Liefer-LKW) sowie Adressen/KoordinatenDer Auftragnehmer muss den Ansprechpartner der nächsten Abladestelle mindestens 1 Stunde vor Ankunft telefonisch kontaktierenBestätigung: Der vereinbarte konkrete Liefertermin ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen

Qualitätsanforderungen

Die Pflanzen müssen mindestens den Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) entsprechen. Maßgeblich sind insbesondere:

Sortierung und Größe gemäß Leistungsverzeichnis (QP 24/T 16, Größe 15–30 cm)Qualitative Anforderungen gemäß Merkblatt 'Qualitätsanforderungen an Forstpflanzen'Übernahmeprotokollierung und Prüfung gemäß 'Erhebungsbogen Prüfung Pflanzenlieferung' und 'Pflanzenübernahmeprotokoll'

Nachunternehmer

Nachunternehmereinsatz ist nur bis maximal 50 % des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. In den Bereichen Holzernte/Rückung, Jungwuchs-/Jungbestandespflege und Pflanzung müssen eingesetzte Nachunternehmer über ein PEFC-Deutschland-Zertifikat verfügen (auf Verlangen nachzureichen).

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Fachliche Eignung – Forstvermehrungsgutgesetz

Zugelassener Produzent gemäß § 7 FoVG (Nachweis mit Betriebsnummer)Zugelassener Lieferant gemäß § 17 FoVG (Nachweis mit Betriebsnummer)Bieter müssen erklären, dass sie über die erforderliche Fachkunde und Kapazität für qualitätsgerechte und fristgerechte Umsetzung verfügenHinweis: Bei Eintragung in der PQ-VOL-Datenbank gelten die Eignungskriterien als erfüllt (Nachweis durch Zertifikatsnummer/Urkundenkopie)

Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe

Keine schwere Verfehlung (§ 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A, §§ 123, 124 GWB) – insbesondere keine Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Geldwäsche, InsolvenzstraftatenKein Eintrag im Gewerbezentralregister mit Strafmaß nach § 21 SchwArbG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG (>3 Monate Freiheitsstrafe / >90 Tagessätze / >2.500 € Geldbuße)Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten (§ 6 Abs. 5 lit. d) VOL/A, § 123 Abs. 4 GWB)Keine Liquidation / kein Insolvenzverfahren (§ 6 Abs. 5 lit. a), b) VOL/A, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)Erfüllung der gewerberechtlichen VoraussetzungenKein nachweislicher Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht (§ 6 Abs. 5 lit. C VOL/A, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)Wettbewerbsregisterauszug (§ 6 Abs. 1 WRegG): Auszug max. 3 Monate alt oder Einwilligung zur Einholung durch Vergabestelle

Gesetzliche Compliance

Mindestlohn: Eigenerklärung MiLoG, Zahlung mindestens tariflicher Mindestlöhne (MiLoG, AEntG)Russlandsanktionen: EigenerklärungSorgfältige Auswahl der Nachunternehmer bzgl. MindestlohnEinwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Weitere Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe zu Deckungssummen (Personen-, Sach-, Vermögensschaden)Kalkulation: Vollständigkeit und Auskömmlichkeit der Preise (keine Mischkalkulation)Preise: in Euro, max. 3 Kommastellen, ohne UmsatzsteuerNachunternehmerleistung: maximal 50 % des Auftragswertes, nur mit Zustimmung des AG
KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 26%4–10 · 44%11+ · 30%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 23 erledigt
Angebotsformulare & Preisblätter
Fachliche Eignung (FoVG)
Zuverlässigkeit & rechtliche Erklärungen
Bietergemeinschaft / Nachunternehmer
Formale Anforderungen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Adorf
Ort
Max. 3 Abladestellen pro Anlieferung (i.d.R. Einschlagplätze). Diese sind i.d.R. mit LKW erreichbar
Kategorie
Deutschland
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
Max. 3 Abladestellen pro Anlieferung (i.d.R. Einschlagplätze). Diese sind i.d.R. mit LKW erreichbar

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