Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Staatsbetriebs Sachsenforst, Forstbezirk Adorf, über die Lieferung von Forstpflanzen für die Herbstpflanzung 2026 im sächsischen Landeswald.
Was zu liefern ist:
Was Bieter einreichen müssen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis/Preisblatt, diverse Eigenerklärungen (MiLoG, Russlandsanktionen, Wettbewerbsregister), FoVG-Nachweise, ggf. Nachunternehmerverzeichnis und -verpflichtungserklärung.
Abgabefrist: 14.09.2026, 14:00 Uhr – elektronisch über evergabe.de oder im verschlossenen, gekennzeichneten Umschlag.
Hinweis: Eine Los-Aufteilung ist in den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe erhält das günstigste Angebot (bezogen auf den Einzelpreis pro Pflanze) den Zuschlag. Bei herkunftsgesicherten Pflanzen erfolgt vorrangig der Zuschlag.
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot bezogen auf den Einzelpreis pro Pflanze innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Insgesamt 105.000 Forstpflanzen für die Herbstpflanzung 2026, aufgeteilt in zwei Positionen:
Die Pflanzen müssen dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entsprechen (mindestens FoVG-konform und für die Forstwirtschaft bestimmt).
Herkünfte und zugelassene Vermehrungsgut-Kategorien
Zugelassen sind geprüftes, qualifiziertes und ausgewähltes Vermehrungsgut. Wesentliche Herkunftsgebiete und zugelassene Erntebestände/Plantagen:
Für Herkünfte aus Tschechien und Slowakei sind die vollständigen Referenznummern der Nationalen Liste anzugeben. Für Weißtanne sind Ersatzherkünfte gemäß Anlage-EHK_WTA zulässig.
Lieferung und Logistik
Qualitätsanforderungen
Die Pflanzen müssen mindestens den Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) entsprechen. Maßgeblich sind insbesondere:
Nachunternehmer
Nachunternehmereinsatz ist nur bis maximal 50 % des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. In den Bereichen Holzernte/Rückung, Jungwuchs-/Jungbestandespflege und Pflanzung müssen eingesetzte Nachunternehmer über ein PEFC-Deutschland-Zertifikat verfügen (auf Verlangen nachzureichen).