Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Gera schreibt die Lieferung von 3 Rollcontainern vom Typ „Leuchtturm" für ihr Amt für Brand- und Katastrophenschutz aus.
Worum geht es?
Die Container dienen als mobile Anlaufstellen für die Bevölkerung bei größeren Schadenslagen oder längeren Stromausfällen. Sie müssen mit kompletter Beladung (Stromerzeuger, Beleuchtung, Funkgeräte, Büromaterial, Rettungsrucksäcke usw.) sowie mit Abdeckhauben und einer Einweisung geliefert werden.
Was müssen Bieter tun?
Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Es gibt nur ein Los, keine Nebenangebote.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeiner Leistungsgegenstand
Lieferung von 3 Rollcontainern „Leuchtturm" gemäß AGBF-Fachempfehlung.
Die Container müssen die DIN 1846 Teile 1–3, DIN EN 12020, DGUV Vorschrift 49 sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen.
Einsatzzweck: mobile Anlaufstellen für die Bevölkerung bei größeren Schadenslagen oder länger andauernden Stromausfällen – Bereitstellung von Informationen, Absetzen von Notrufen und einfache sanitätsdienstliche Maßnahmen.
Wunsch des Auftraggebers: Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Werkstätten für behinderte Menschen, soweit möglich.
Technische Kernspezifikationen der Container
Beladung, Betriebsstoffe und Zubehör (3 Sets)
Pro Container ist folgende Vollausstattung zu liefern (Mengen je Container):
Einweisung, Inbetriebnahme und Übergabe
Lieferung, Logistik und Preise
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Wirtschaftliche Eignung
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Nachweise auf gesondertes Verlangen (nach engerer Wahl)
Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) – Pflicht zur Eigenerklärung
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Fehlt sie, erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG.
Der Bieter verpflichtet sich mit der Erklärung zu:
Bei Pflichtverstößen drohen Vertragsstrafen (§ 13 Abs. 1), fristlose Kündigung (§ 13 Abs. 2) und Ausschluss von Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren (§ 13 Abs. 3).
Referenzen
Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Bei engerer Wahl sind drei Referenzen mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum zu benennen.
Sonstige Bestimmungen
Vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren (im Sinne von Lieferungen vergleichbarer Rollcontainer / mobiler Anlaufstellen für den Katastrophenschutz)
Jeweils mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum