Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Gemeinde Märkische Heide für die Errichtung eines Löschwasserbrunnens im Ortsteil Schuhlen-Wiese (Landkreis Dahme-Spreewald).
Gefordert sind komplette Brunnenbauarbeiten: Bohrung, Brunnenausbau mit Filterrohr und Unterwassermotorpumpe, Leistungspumpversuch, Entsorgung des Bohrguts sowie die komplette Baustelleneinrichtung und Dokumentation.
Das Projekt dient der Sicherung der Löschwasserversorgung (Brandschutz) und wird mit Fördermitteln (u.a. EFRE/ELER) umgesetzt.
Bieter müssen ihr Angebot bis spätestens 11.08.2026 um 14:00 Uhr einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Standort: Gemarkung Schuhlen-Wiese, Flur 2, Flurstück 706/0 (Gemeinde Märkische Heide, Landkreis Dahme-Spreewald), erreichbar über die Bundesstraße B87. Grundstück im Eigentum der Gemeinde, frei zugänglich.
Zweck: Sicherung der Löschwasserversorgung zur Vorbeugung von Waldschäden (Brandschutz).
Wasserrechtliche Erlaubnis: Liegt vor (Bescheid vom 17.03.2026, Az. 67/3-30-40-006/3731). Grundwasserentnahme max. 300 m³/a (Beschränkung gilt nicht für Feuerlöscheinsätze).
Vergabe: Keine Los-Teilung – einheitlicher Auftrag (Vergabenummer 126012607, Maßnahmennummer 2607).
Vertragsbestandteile: Baubeschreibung, Pläne, Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen (214), wasserrechtliche Erlaubnis, Besondere Nebenbestimmungen Maßnahmebereich II – Löschwasserbrunnen, Allgemeine Nebenbestimmungen für EFRE/ELER/EMFF u. a. Fördermittel.
Baustelleneinrichtung (LV-Titel 01)
Hinweis: Baustrom und Bauwasser werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt. Der Anschluss der E-Säule an das Stromnetz wird durch den AG gesondert beauftragt.
Bohrarbeiten (LV-Titel 02)
Bohranmeldung ist vom AN vor Baubeginn zu erstellen und einzureichen (gemäß wasserrechtlicher Genehmigung).
Schachtscheine sind zu beantragen, einzuholen und zu dokumentieren.
Verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erwirken, inkl. Beschilderungsplan.
Brunnenbau und technische Ausrüstung (LV-Titel 03)
Filterboden und Verrohrung:
Brunnenentwicklung und Test:
Anforderungen Förderleistung: mind. 48 m³/h bzw. 96 m³ über 2 h (= mind. 800 l/min).
Bohrtiefe: max. bis 50,00 m.
Technische Ausrüstung:
Entsorgung (LV-Titel 04)
Stundenlohnarbeiten (LV-Titel 05, Bedarfspositionen)
Auf schriftliche Anweisung des AG:
Dokumentations- und Nachweispflichten
3-fache Dokumentation bestehend aus:
Leistungspumpversuchsprotokoll (über 3 h) zur Vorlage bei der Abnahme.
Anzeige Bohrbeginn: mind. 1 Woche vor Beginn per E-Mail an die untere Wasserbehörde (umweltamt@dahme-spreewald.de).
Beschilderung: Nach DIN 4066-B1 (Saugbetrieb) bzw. DIN 4066-C (Tiefbrunnen). Anfahrschutz für Brunnen und Elektroverteilung. Anschlusskästen mit Feuerwehrschließung des Landkreises (Abstimmung mit Brandschutzdienststelle).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Referenzen)
Vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren.
Bei engerer Wahl: 3 Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittliche Arbeiterzahl, technische/gabätespezifische Anforderungen, Baumaßnahmenbeschreibung (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), Auftraggeberbestätigung.
Wirtschaftliche Eignung
In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Bauleistungen (Umsatznachweis).
Personelle Eignung
Erforderliche Arbeitskräfte für die Leistungserbringung müssen vorhanden sein (SiGeKo-Qualifikation gemäß RAB 30 ist nachzuweisen).
Rechtliche / registerliche Eignung
Mindestlohn / Brandenburgisches Vergabegesetz
Verpflichtung zur Zahlung von mindestens 13,00 EUR brutto/Stunde an alle eingesetzten Beschäftigten gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG.
Vergleichbare Leistungen (Brunnenbauarbeiten/Bohrarbeiten)
Bei engerer Wahl: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittliche Arbeiterzahl, technische/gabätespezifische Anforderungen, Baumaßnahmenbeschreibung, vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), Auftraggeberbestätigung