Bundesstadt Bonn, Markierung und Demarkierung im gesamten Stadtgebiet (Rahmenvereinbarung 2027)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesstadt Bonn vergibt Markierungs- und Demarkierungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet als Rahmenvereinbarung für 2027. Die Arbeiten werden über zahlreiche Einzelaufträge an verschiedenen Örtlichkeiten erteilt und umfassen unter anderem Unterhaltung, Erneuerung, Ergänzung und Demarkierung von Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Straßenausstattung und Halteverbotszonen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform VMP Rheinland einzureichen. Die Preise sind in der bereitgestellten GAEB-Datei einzutragen und als `.x84` hochzuladen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsumfang
Die Leistungen umfassen:
Die Arbeiten werden voraussichtlich in etwa 200 Einzelmaßnahmen pro Jahr erteilt und getrennt abgerechnet.
Markierungsarten und Materialien
Vorgesehen sind unter anderem:
Für Kaltplastik ist in der Regel eine Schichtdicke von 2,5 mm, für Farbmarkierung von 0,6 mm vorgesehen. Die Markierungssysteme und Materialien müssen den technischen Anforderungen entsprechen. Eingesetzte Markierungsstoffe müssen zugelassen und durch Prüfzeugnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen nachgewiesen sein.
Verkehrssicherung und Baustellenabsicherung
Die Arbeiten sind unter Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitsstellensicherung durchzuführen. Dazu gehören insbesondere:
Bei Arbeiten an Hauptverkehrsstraßen ist das festgelegte Arbeitszeitfenster von 09:00 bis 15:00 Uhr einzuhalten. Nachtarbeit ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr vorgesehen und wird mit einer Zulage berücksichtigt.
Einzelaufträge und Ausführungsorganisation
Die Leistungen werden über Einzelaufträge erteilt. Nach Auftragserteilung sind die Arbeiten in der Regel innerhalb von sechs Wochen zu beginnen. Aufträge ohne Terminvergabe sind innerhalb von zwölf Wochen abzuarbeiten. In besonderen Situationen ist die Arbeit am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden zu beginnen.
Jede Kolonne ist an jedem Arbeitstag des Jahres bereitzuhalten, auch im Winter. Die Vorbemerkungen zu einzelnen Bauvorhaben sehen außerdem mindestens zwei gleichzeitig eingesetzte Kolonnen mit jeweils mindestens zwei Fachkräften sowie bei drohenden Verzögerungen zwei Schichten vor.
Halteverbotszonen müssen mindestens drei volle Tage vor Maßnahmenbeginn aufgestellt werden. Der Arbeitsbeginn kann frühestens am vierten Tag nach der Einrichtung erfolgen. Einzelmaßnahmen werden in der Regel per E-Mail übermittelt; Ausführungszeichnungen liegen meist nicht vor.
Materialien, Geräte und Entsorgung
Die Einheitspreise müssen die erforderlichen Materialien einschließlich Lieferung sowie die Baustelleneinrichtung, Verkehrslenkung, An- und Abfahrt der Kolonnen, Vermessung, Gerätevorhaltung und Entsorgung berücksichtigen. Ebenfalls einzurechnen sind Reinigung, Vormarkierung, Untergrundvorbereitung, Abtransport und Entsorgung der entstehenden Materialien.
Schutt- und Aufbruchgut ist ordnungsgemäß zu transportieren und zu entsorgen. Abfall ist getrennt zu sammeln und zu dokumentieren. Schäden an der Fahrbahndecke durch Demarkierungsarbeiten sind auf eigene Kosten zu beheben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmens- und registerseitige Eignung
Das Unternehmen muss die erforderliche gewerbliche und registerrechtliche Eignung besitzen. Gefordert sind je nach Unternehmensstatus Angaben beziehungsweise Nachweise zu:
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot ein. Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung über den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. EUR nachzuweisen. Alternativ kann erklärt werden, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen sind im Rahmen der Eigenerklärung zu machen. Ein bestimmter Mindestumsatz ist nicht genannt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen muss über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren und über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügen. Die Referenzen müssen art- und umfangsgleich zu den ausgeschriebenen Markierungs- und Demarkierungsleistungen sein.
Jede Markierungskolonne muss von einem geschulten Fahrbahnmarkierer des eigenen Betriebs betreut werden. Für die verantwortliche Person ist die Qualifikation für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nach MVAS 1999 nachzuweisen. Die Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer zweiwöchigen Lehrveranstaltung zum Thema Fahrbahnmarkierung nachgewiesen.
Das Unternehmen muss ganzjährig, auch in den Wintermonaten, verfügbar sein und die geforderten Arbeiten an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet Bonn ausführen können.
Nachweise und Nachforderungen
Mit dem Angebot sind die ausgefüllten Eigenerklärungen, die erforderlichen Eignungsnachweise und die Referenzliste einzureichen. Bestätigungen zuständiger Stellen, Nachweise zu Nachunternehmern und deutsche Übersetzungen nicht deutschsprachiger Bescheinigungen können auf gesondertes Verlangen verlangt werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind deren Eignung oder Präqualifikation nachzuweisen. Bei einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters beizufügen.
Fachliche und organisatorische Ausführungsanforderungen
Für die Ausführung müssen geeignete Kolonnen, Fachkräfte, Geräte und Materialien bereitgestellt werden. Jede Kolonne ist mit mindestens zwei Fachkräften zu besetzen; die Vorbemerkungen sehen mindestens zwei gleichzeitig eingesetzte Kolonnen vor.
Die eingesetzten Mitarbeiter müssen Anweisungen auf Deutsch verstehen und ausführen können. Die Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte kann nachgewiesen werden. Bei mehrfacher Fristüberschreitung ist die Personalstärke entsprechend zu erhöhen.
Der Auftragnehmer muss die erforderliche Verkehrsregelung, Arbeitsstellensicherung, Materialnachweise, Entsorgung und kurzfristige Verfügbarkeit sicherstellen.
Referenzen zu Leistungen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Markierungs- und Demarkierungsleistungen vergleichbar sind
Mindestanzahl, Mindestwert und Mindestumfang sind nicht angegeben. Die Referenzliste ist mit dem Angebot einzureichen; bei gesondertem Verlangen können weitere Referenznachweise verlangt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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