Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Hamburger Hochbahn AG lässt im Projekt „Brücken Barmbek 2027" die Unterführung Steilshooper Straße (Bauwerk D005) der U3 zwischen Habichtstraße und Barmbek als Ersatzneubau errichten. Ausgeschrieben ist hier das Gewerk Massivbau: Teilabbruch und Neubau der Widerlager, Flügelwände, Gründungen (mit Mikropfählen und GEWI-Verpresspfählen), Abdichtung, Entwässerung sowie Verkehrssicherung über mehrere Bauphasen.
Was ist zu tun?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenTechnische Bearbeitung & Abstimmungen
Planung, Abstimmung und Bauunterlagen
Erdbau, Baugruben & Wasserhaltung
Rückbau, Abbruch & Entsorgung
Verankerungen & Mikropfähle
Beton- und Stahlbetonbau (neue Widerlager & Flügelwände)
Sichtbetonbeschichtung & Oberflächenschutz
Entwässerung & Abdichtung
Entwässerung
Abdichtung
Verguss, Baubehelfe & Gerüste
Verkehrssicherung & bauzeitliche Verkehrsführung
Stahlbau, Geländer & Vogeleinflugschutz
Straßenbau, Baufeld & Sonstiges
Termine & Rahmenbedingungen
Wichtige Meilensteine im Bauablauf:
Anmerkung: Die im LV enthaltenen Massivbauleistungen sind Teil des Gesamtprojekts „Brücken Barmbek 2027". Weitere Gewerke (Stahlüberbau/Korrosionsschutz – ANS; Oberbau/Gleise – ANO; Kabelhilfsbrücke – ANK; SiGeKo; Sicherungsposten U-Bahn-Betrieb; betriebliche Einrichtungen HOCHBAHN; HHVA öffentliche Beleuchtung/Lichtsignalanlagen) werden durch Dritte ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieses Loses.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit & Rechtstreue
Berufliche Qualifikation (Registereintrag)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften
Stahlbetonarbeiten im Ingenieurmassivbrückenbau
Abgeschlossene Referenzen mit Projektbezeichnung, Projektleiter beim Bewerber, Projektbeschreibung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, Baujahr (von–bis), Gesamtauftragssumme netto. Referenzen sind Ausschlusskriterium; bei Bietergemeinschaften ist eine gemeinsame Liste ausreichend.