Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sucht einen Dienstleister, der die vorhandene Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt und Altstadt fachgerecht anbringt und nach dem Saisonende wieder abbaut. Die Beleuchtungselemente werden vom Auftraggeber gestellt. Zum Auftrag gehören auch die Energieversorgung inklusive Leitungsverlegung, Funktionsprüfungen, Mängelbeseitigung sowie ein Notdienst mit 30-Minuten-Reaktionszeit. Die Vertragslaufzeit umfasst vier Saisons (2026/27 bis 2029/30). Angebote müssen bis zum 30.09.2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung Montage und Demontage
Energieversorgung und Elektrik
Prüfungen, Wartung und Mängelbeseitigung
Notdienst und Genehmigungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Eignungsnachweis)
Die Eignung muss mit dem Angebot nachgewiesen werden. Möglichkeiten:
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf Verlangen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen; bei präqualifizierten Nachunternehmern ist die Verzeichnisnummer anzugeben. In der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; fremdsprachige Bescheinigungen sind mit Übersetzung vorzulegen.
Tariftreue und Mindestlohn (HVTG)
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben (in Textform nach § 126b BGB). Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. den einschlägigen Tariflohn zu zahlen. Bei Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen sind diese vertraglich an die Pflichten nach §§ 4, 5 und 10 HVTG zu binden; die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens ist spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Für Bauleistungen ist ab dem 25.12.2025 zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif für Nachunternehmen anzugeben. Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (keine Geldbuße ab 2.500 € nach § 21 MiLoG).