Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Stadt Limburg a. d. Lahn vergibt im offenen Verfahren nach EU-VOB/A die Malerarbeiten für den Neubau eines Jugendzentrums in der Zeppelinstraße 41, 65549 Limburg. Die Arbeiten umfassen Wand- und Deckenbeschichtungen, Lackierarbeiten an Stahlzargen sowie Beschriftungen. Ausführungszeitraum: 04.12.2026 bis 25.01.2027. Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform DTVP eingereicht; Angebotsfrist ist der 16.09.2026 um 10:00 Uhr MESZ. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit wird das Angebot der Werkstatt für Behinderte bevorzugt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Einrichten, Vorhalten (6 Wochen) und Räumen der Baustelleneinrichtung inkl. fahrbarer Arbeitsbühne und Gerüst im Treppenhaus. Schutzabdeckungen für Fenster, Türen, Geländer, Handläufe, Konsolen sowie Decken- und Bodenflächen. Sämtliche Arbeitsgerüste (auch über 2 m), Geräte und Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Arbeitsgerüst wird vom Auftragnehmer Holzbau gestellt und bleibt für die gesamte Laufzeit stehen.
Wandbeschichtungen
Weißbeschichtungen mit Eckschutzschienen aus Aluminium, Q3-Spachtelung, Flächenarmierung, Grundbeschichtung und Erstbeschichtung (Q2/Q3) inkl. Leibungsbeschichtung und Anschlussfugen-Abdichtung mit Acrylat. Zusätzlich farbige Wandbeschichtungen (Q3, mittel- und sattgetönt) nach Bemusterung.
Deckenbeschichtungen
Grund- und Erstbeschichtungen an Gipskartondecken, Zementbauplatten und Unterzügen.
Lackierarbeiten und Beschriftung
Lackierung der Stahl-Türzargen mit 2K-Haftgrund und 2K-PUR-Lack in RAL 9006. Beschriftung der Außentür mit Acryllack in RAL 6011, ca. 70 cm Schrifthöhe.
Stundenlohnarbeiten und Nebenleistungen
Bohrungen für PV-Unterkonstruktion als Stundenlohnarbeit (Vorarbeiter 10 h, Facharbeiter 15 h, Helfer 5 h). Abfallentsorgung inkl. Nachweise. Emissions- und erschütterungsarme Verfahren. Tägliche Bautagesberichte, wöchentliche Abgabe bei der Bauleitung. Teilnahme an wöchentlichen Baustellenbesprechungen.
Dokumentation und Abnahme
Objektdokumentation mit Materialien inkl. Produktdatenblättern, Bestands-/Revisionsplänen, Lieferscheinen, Fachunternehmererklärung und Bedien-/Pflegeanleitungen – in Papier und als PDF.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Auswahlkriterium)
Eignung wird anhand beruflicher und registerbezogener Anforderungen geprüft (sluct_suit-reg-prof). Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Verlangen sind Bestätigungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Fehlende Unterlagen können gemäß § 16a EU VOB/A teilweise nachgefordert werden.
Sanktionsbezogene Eignung (Russland-Verbot)
Bieter sowie eingesetzte Nachunternehmer, Eignungsleihgeber und Lieferanten dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 aufweisen. Leistungen von Unternehmen mit Russland-Bezug dürfen 10 % des Auftragswerts nicht überschreiten. Hierzu ist die Eigenerklärung Artikel 5k (Teile 1 und 2) zwingend abzugeben.
Einsatz anderer Unternehmen
Beim Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihen sind die Leistungen/Kapazitäten im Angebot zu benennen. Auf Verlangen sind Verpflichtungserklärungen (Formblatt 236) und Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Eignungsleihe besteht eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung.
Tariftreue und Mindestlohn
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der jeweils gültigen Fassung. Eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ist als Anlage zum Angebot abzugeben. Verstöße können mit einer Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme pro schuldhaftem Verstoß geahndet werden.
Untergrenze für Bieter
Das Verfahren ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet (suitable_for_smes: true). Eine Präqualifikation ist nicht zwingend erforderlich.