Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Sonneberg schreibt die Fliesenlegearbeiten für den Neubau der Feuerwache Sonneberg-Ost öffentlich aus. Es handelt sich um ein eingeschossiges Garagengebäude mit angrenzendem 2-geschossigem Sozialtrakt in Brettsperrholzbauweise.
Das Leistungsverzeichnis umfasst u.a. Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitung und -ausgleich, Abdichtungsarbeiten in verschiedenen Wassereinwirkungsklassen, Boden- und Wandfliesen in Sanitär-, Umkleide-, Flur- und Werkstattbereichen sowie Sockelfliesen, Silikonfugen, Eckschutzschienen und Revisionsklappen.
Bieter müssen bestimmte Formulare (Angebotsschreiben, Eigenerklärung zur Eignung, Kalkulationsangaben, Nachunternehmerverzeichnis etc.) elektronisch in Textform bis zum Ablauf der Angebotsfrist einreichen. Es sind Eigenerklärungen zur Tariftreue (ThürVgG) und zu Russland-Sanktionen (Art. 5k) abzugeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachbauleiter und Baustellenpersonal
Vor Beginn der Arbeiten ist schriftlich ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der ständig auf der Baustelle anwesend sein muss, der deutschen Sprache mächtig ist und berechtigt sein muss, rechtsgeschäftliche Vereinbarungen abzuschließen. Zusätzlich ist ein ständiger, zuverlässiger Polier oder Vorarbeiter (ebenfalls deutschsprachig) zu stellen; ein Wechsel dieser Person ist zu vermeiden. Arbeitskräfte müssen den berechtigten Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und auf Verlangen ersetzt werden.
Preisermittlung und Nachunternehmer
Die Preisermittlung ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen; bei Bietergemeinschaften haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich; die Pflichten aus dem Thüringer Vergabegesetz sind an Nachunternehmer weiterzugeben und deren Einhaltung zu kontrollieren. Auf Verlangen sind Kalkulationsangaben der Nachunternehmer vorzulegen.
Tariftreue und Vergaberecht (ThürVgG)
Bieter müssen die Pflichten aus dem Thüringer Vergabegesetz bestätigen: Tariftreue bei Auftragsausführung, Gleichbezahlung von Leiharbeitskräften mit der Stammbelegschaft, Entgeltgleichheit sowie Dokumentations- und Vorhaltepflichten für Kontrollen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigung und Ausschluss von Vergabeverfahren bis zu drei Jahren führen.
Sanktionsrechtliche Eignung (Art. 5k VO (EU) 2022/576)
Bieter müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach Art. 5k der EU-Sanktionsverordnung vorliegen – insbesondere keine Beteiligung russischer Staatsangehöriger oder in Russland niedergelassener Personen/Unternehmen, keine mehrheitliche russische Beteiligung und kein Handeln auf Anweisung solcher Organisationen. Die Erklärung ist in Textform abzugeben und gilt auch für Unterauftragnehmer und Lieferanten.
Fachliche Eignung und Nachweisführung
Die Eignung kann über einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis oder über die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) nachgewiesen werden. Präqualifizierte Unternehmen können zusätzlich projektspezifische Nachweise beibringen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen dient die Eigenerklärung als vorläufiger Nachweis und muss auf Verlangen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigt werden; fremdsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Sprache und Form der Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es sind die vorgegebenen VHB-Vordrucke zu verwenden. Preisangaben erfolgen in Euro mit maximal drei Nachkommastellen, ohne Umsatzsteuer, die separat am Ende hinzuzufügen ist. Preisnachlässe sind ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Umwelt- und Holzherkunft
Es dürfen keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern verwendet werden. Für Baustoffe und Bauteile sind Gütenachweise auf Kosten des Auftragnehmers zu erbringen; Proben sind vor Ausführungsbeginn dem Auftraggeber/Bauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Auf Verlangen sind unentgeltlich Probestücke anzufertigen.
Abfallwirtschaftliche Anforderungen
Der Auftragnehmer ist ab Aufnahme der Tätigkeit Erzeuger und Besitzer der Bau- und Abbruchabfälle. Die vorgesehene Verwertungs- oder Beseitigungsanlage muss berechtigt sein, die Abfälle anzunehmen; bei Andienungspflichten ist eine Bestätigung der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beizubringen. Die Kosten der Abfallverwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen, die Kosten der Beseitigung sind zu benennen. Während der Ausführung sind Nachweise gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Nachweisverordnung zu führen.