Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (Vergabe-Nr. Ö-73-HEF/26) des Magistrats der Stadt Bad Hersfeld über Baureinigungsarbeiten am Neubau des Stadt- und Kreisarchivs in der Antoniengasse 2, Bad Hersfeld.
Gesucht wird ein Reinigungsdienstleister für die kompletten Baureinigungsarbeiten während und nach Abschluss der Bauphase. Dazu gehören:
Die Leistung umfasst auch alle benötigten Arbeits- und Hilfsmittel. Angebote können elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVIS oder schriftlich (im Fristenbriefkasten) eingereicht werden. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis; die Wertungssumme wird aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Reinigungsleistung
Die Reinigung ist eine Komplettleistung und umfasst die komplette Baureinigung während und nach Abschluss der Bauphase des Neubaus Stadt- und Kreisarchiv Bad Hersfeld (Antoniengasse 2). Der Auftragnehmer stellt alle benötigten Arbeits- und Hilfsmittel selbst.
Die Vergabe erfolgt als Einzelvergabe (keine Losaufteilung).
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind die Baustelleneinrichtung einzurichten, vorzuhalten und nach Abschluss zu räumen. Vorgesehen sind unter anderem Behälter für Baustellenabfall (5–7 m³, ca. 1 Monat Vorhaltung) und zusätzliche Containerleerungen. Für die Bauzwischenreinigung sind Sauberlaufmatten (3 Stück) mit einer Vorhaltezeit von ca. 3 Monaten bereitzustellen.
Bauzwischenreinigung (Grobreinigung während der Bauzeit)
Während der laufenden Bauarbeiten ist eine baubegleitende Grobreinigung im Gebäude (ca. 1.300 m²) sowie eine einmalige Reinigung im Außenbereich (ca. 1.000 m²) durchzuführen. Die Reinigung muss kurzfristig innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abruf durch den Auftraggeber erfolgen – die Reaktionszeit darf maximal 3 Arbeitstage betragen. Gefordert wird maximal besenreine Sauberkeit.
Bauschluss- / Feinreinigung im Gebäude
Nach Bauabschluss ist eine Feinreinigung in allen Gebäudebereichen durchzuführen. Die Mengen im Überblick:
Fenster-, Fassaden- und Türenreinigung
Bestandteil der Bauschlussreinigung ist auch die Reinigung von Fenstern, Fassade und Türen:
Die Reinigung muss unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (u.a. Baustellenverordnung, UVV) erfolgen.
Reinigung der Einbaumöbel und Wandbekleidungen
Folgende Einbauten und Oberflächen sind fachgerecht zu reinigen:
Außenanlagen
Der Außenbereich ist mit einer Gesamtfläche von ca. 1.000 m² zu reinigen – sowohl im Rahmen der Bauzwischenreinigung (einmalig) als auch im Rahmen der Bauschlussreinigung.
Stundenlohnarbeiten
Für nicht vorhersehbare Zusatzleistungen sind Stundenlohnarbeiten für Bauschlussreiniger/innen mit einem Stundenkontingent von 30 Stunden inklusive aller Kosten und Zuschläge auszuschreiben. Stundenzettel sind 2-fach zu führen und spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung vorzulegen.
Sicherheits- und Entsorgungsanforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Referenzen)
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren mindestens 3 vergleichbare Leistungen (Baureinigung o.ä.) ausgeführt haben. Auf Verlangen der Vergabestelle (bei engerer Wahl) sind je Referenz folgende Angaben zu machen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind diese Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Personelle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss erklären, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen sind die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre sowie die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen.
Zuverlässigkeit und Rechtstreue
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Im Einzelnen wird verlangt:
Berufsregister und Präqualifikation
Tariftreue und Mindestlohn
Der Bieter muss mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgeltzahlung gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abgeben (in Textform gem. § 126b BGB). Er verpflichtet sich zur Zahlung des gesetzlichen Mindestentgelts (Mindestlohn, MiLoG, AEntG) an seine Beschäftigten. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind diese vertraglich auf die HVTG-Pflichten zu binden und vor Leistungsbeginn Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Ein Verstoß gegen § 21 MiLoG mit Geldbuße ≥ 2.500 Euro ist ein Ausschlusskriterium (bis zu 3 Jahre).
Nachweise auf Verlangen / Wettbewerbsregister
Mindestens 3 vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren
Pflichtangaben auf Verlangen (bei engerer Wahl): Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum