Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB) der Gemeinde Pölchow über das Amt Warnow-West für Elektroinstallationsarbeiten beim Neubau eines Umkleideraums der Freiwilligen Feuerwehr in Wahrstorf. Der Umkleideraum wird als ca. 7,50 m × 7,50 m großer, eingeschossiger Zwischenbau an das bestehende Feuerwehrgebäude errichtet.
Gefordert wird die komplette Elektroinstallation: Niederspannungsanlage (Unterverteilung, Schalter, Steckdosen, Kabel, Brandschottungen), LED-Beleuchtung innen und außen, Fluchtwegkennzeichnung sowie Blitzschutz- und Erdungsanlage. Außerdem ist die bestehende Elektroinstallation freizuschalten und zu entsorgen.
Bauzeit: 01.10.2026 bis 28.02.2027. Angebote müssen verschlüsselt über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauvorhaben und Rahmenbedingungen
Standort: Huckstorfer Straße 14, 18059 Pölchow OT Wahrstorf.
Gebäude: Eingeschossiger Zwischenbau zum bestehenden Feuerwehrgebäude (Fahrzeughalle und Sozialtrakt), ca. 7,50 m × 7,50 m, Höhe ca. 3,19 m, gedämmte Holzständerwand mit Vorhangfassade, neue gedämmte Dachkonstruktion und neuer gedämmter Fußboden mit Heizestrich.
Baustelleneinrichtung: Bauwagen, Materialaufzug, Kleingeräte und Absperrungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Restmaterial und Verpackung sind kostenlos zu entsorgen; im Winter sind Schnee und Eis im Arbeitsbereich zu räumen.
Kommunikation/SiGeKo: Deutsch als Arbeitssprache, mindestens ein betriebsbereites Handy je Firma, ständig ein Ersthelfer auf der Baustelle (10 % der Beschäftigten). Ein SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung ist – falls nach Leistungsbeschreibung erforderlich – zu stellen.
Schnittstellen und Dokumentation (für alle Teilleistungen)
Die Elektroarbeiten sind mit den Gewerken Gerüstbau, Erdarbeiten, Maurer, Beton, Putz, Fliesen, Estrich, Metallbau und Trockenbau abzustimmen.
Bautageberichte: Täglich zu führen, wöchentlich dem Auftraggeber (AG) vorzulegen; der erste Entwurf ist vor Beginn dem AG zur Genehmigung (Form, Format, Inhalt) vorzulegen. Auf Verlangen des AG sind sie täglich vorzulegen.
Bauberatungen: Nach Absprache mit der Bauüberwachung.
Revisionsunterlagen: 3-fach in Ordnern plus 1 × CD-ROM, Übergabe spätestens 3 Werktage vor Abnahme. Inhalt u. a.: Installationspläne M 1:50, Schalt- und Übersichtsschaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle (Schleifenwiderstand, Erdung), Bedienungshandbücher, Ersatzteillisten, Errichterbestätigung nach DIN VDE 0100. Bestandspläne farbig M 1:50 nach Fertigstellung. Schaltpläne innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme aktualisieren.
Einweisungen: Bedienpersonal ist einzuweisen und das Einweisungsprotokoll zu übergeben.
Nachweise bis zur Abnahme: Sämtliche Prüfzeugnisse, Prüf- und Messprotokolle, Herstellerbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen und sonstige technische Bescheinigungen. Für die Erdungsanlage zusätzlich Fotodokumentation; für die Demontage Entsorgungsnachweise.
Maßgebliche Normen und technische Vorgaben
Einhaltung u. a. von DIN 18382, VDE-Vorschriften, DIN EN 12464 (Innenraumbeleuchtung), DIN 18014 (Erdungsanlagen), DIN 18015 (Elektroinstallation in Wohngebäuden – sinngemäß), DIN 4102 (Brandverhalten) und DIN VDE 0100-610 (Erstprüfung). Beleuchtung ausschließlich in LED-Technik. Einheitliches Fabrikat für Schalter/Steckdosen ist vorgeschrieben.
Demontage und Entsorgung Bestand
Freischalten der Bestandselektroanlage (bis zu 3 Stromkreise), Demontage und Entsorgung bestehender Leuchten, Schalter/Taster/Steckdosen und Mantelleitungen/Kabel. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis und Präqualifikation
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 / VVB 124, Fassung 07-2019 bzw. 2022) vorzulegen. Auf Verlangen sind ergänzende auftragsspezifische Einzelnachweise einzureichen und Eigenerklärungen auch für Nachunternehmer abzugeben. Im Verlauf des Verfahrens können die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigt werden.
Präqualifizierte Unternehmen: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. – optionale Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebotsschreiben; auf Verlangen Bestätigung der Eigenerklärungen durch Bescheinigungen.
Fachliche Eignung und technische Mindestanforderungen
Fachfirma für Elektroinstallation; Einhaltung von Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, VDE-Vorschriften sowie der einschlägigen DIN-Normen (u. a. DIN 18382, DIN EN 12464, DIN 18014, DIN 18015, DIN 4102, DIN VDE 0100-610). SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung / RAB 30 wird – soweit nach Leistungsbeschreibung erforderlich – vorausgesetzt.
Ersthelfer auf der Baustelle (10 % der Beschäftigten), Deutsch als Arbeitssprache, mindestens ein betriebsbereites Handy je Firma. Nachunternehmererklärungen/Zertifikate sind spätestens zur Abnahme beizubringen; Schleifenwiderstandsmessung und Prüfprotokolle nach Landesbauordnung sind vorzulegen. Fachunternehmererklärungen sind erforderlich.
Sprache, Form und Angebotsform
Angebot in deutscher Sprache, dokumentenecht, mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken (VHB/VVB). Bietergemeinschaften haben eine ARGE-Erklärung in Textform mit Benennung eines Bevollmächtigten und gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Art und Umfang der durch Nachunternehmer ausgeführten Leistungen sind anzugeben (FB 233). Bei elektronischer Angebotsabgabe ist eine elektronische Signatur bzw. ein elektronisches Siegel erforderlich – andernfalls erfolgt ein Angebotsausschluss.