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Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz

Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und KlimaMainz, Rheinland-PfalzVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Stadt Mainz vergibt für 6 Jahre eine Sondernutzungserlaubnis für 25 öffentliche Stellplätze an 10 Standorten im Stadtgebiet. Ein Carsharing-Anbieter soll dort dauerhaft ein stationsbasiertes Angebot betreiben – kein Free-Floating. Der Anbieter trägt das wirtschaftliche Risiko, kümmert sich um Marketing, Disposition und Abrechnung nach Zeit und Kilometern.

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Teilnahme bis 27.10.2026 möglich, elektronische Einreichung über die Vergabeplattform.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
Termin / FristSEP2026OKT
Veröffentlichung18. Sep. 2026
Veröffentlichung20. Sep. 2026
Teilnahmefrist27. Okt. 2026
VertragsabschlussDatum offenVertragsunterzeichnung innerhalb 1 Monat nach Abschluss des Auswahlverfahrens; konkretes Datum nicht bekannt.
VertragsbeginnDatum offenInnerhalb 3 Monate nach Vertragsschluss (in Abstimmung); konkretes Datum nicht bekannt.
VertragslaufzeitDatum offen6 Jahre Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis ab Vertragsbeginn; Start und Ende nicht beziffert.
InbetriebnahmemeldungDatum offenMindestens 5 Wochen vor geplanter Inbetriebnahme an das Stadtplanungsamt zu melden.
Besetzung der StationenDatum offen12 Monate Frist ab Vertragsbeginn zur vollständigen Besetzung aller Stationen; bei Überschreitung 50 € pro Monat und Stellplatz.
Mindestquote E-FahrzeugeDatum offenÜbergangsfrist 2 Jahre ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zur Erfüllung der 20%-E-Fahrzeug-Quote.
Mindestquote private StellplätzeDatum offenÜbergangsfrist 2 Jahre ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zur Erfüllung der 30%-Privatflächen-Quote.
Jährliches ReportingDatum offenDatenlieferung jährlich bis spätestens 31. März des Folgejahres (Kalenderjahres-Reporting).
Rückbau AbsperrvorrichtungenDatum offen2 Wochen nach Vertragsende zur Entfernung der Absperrvorrichtungen.
vor Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Festpreis0 Kriterien
KI-Hinweis: Es handelt sich um eine Stellplatzvergabe nach CsgG; Zuschlagskriterien im klassischen Sinne (Preis/Leistung) sind nicht erkennbar – genannt werden Eignungs-/Auswahlanforderungen und Losverfahren bei Gleichstand.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Art der Leistung

Der Auftragnehmer betreibt auf 25 öffentlichen Stellplätzen an 10 Standorten im Stadtgebiet Mainz ein ausschließlich stationsbasiertes Carsharing-Angebot.

Free-Floating und stationsflexible Nutzung sind nicht erlaubt.Der Anbieter handelt wirtschaftlich selbstständig und trägt das volle wirtschaftliche Risiko.Aufgaben des Anbieters: Administration, Disposition, Marketing des Angebots.Die Abrechnung mit den Kundinnen und Kunden erfolgt zeit- und kilometergenau (nach tatsächlich gebuchter Zeit und gefahrenen Kilometern).

Standorte und Stellplätze

Insgesamt 25 Stellplätze an 10 Standorten:

| # | Standort | Stadtteil | Plätze |

|---|---|---|---|

| 1 | Wilhelm-Raabe-Straße | Gonsenheim | 2 |

| 2 | Bonifaziusstraße | Neustadt | 6 |

| 3 | An den Grachten 62 | Neustadt | 2 |

| 4 | Kurfürstenstraße | Neustadt | 3 |

| 5 | Münsterstraße | Altstadt | 2 |

| 6 | Landwehrweg | Oberstadt | 2 |

| 7 | Martin-Kirchner-Straße | Bretzenheim | 2 |

| 8 | Lindenplatz | Hechtsheim | 2 |

| 9 | Annemarie-Renger-Straße | Weisenau | 2 |

| 10 | An den Grachten 27 | Neustadt | 2 |

Die genauen Lagen sind den Lageplänen (Anlage 2) zu entnehmen.

Fahrzeuge und Umweltanforderungen

Keine Dieselfahrzeuge auf den ausgeschriebenen Stellplätzen.Mindestens 5 Stellplätze sind mit reinen Batterieelektrofahrzeugen zu betreiben (Hybrid zählt nicht).Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ist möglich – Voraussetzung: separater Gestattungsvertrag (Anlage 4) und Genehmigung.Ladestrom für die Ladesäulen muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Betriebspflichten

Dauerhafter Betrieb auf allen 25 Stellplätzen während der gesamten 6-jährigen Laufzeit.Die Besetzung der Stationen darf über maximal 12 Monate ab Vertragsbeginn gestreckt werden; bei Überschreitung fällt eine Pönale von 50 € pro Monat und Stellplatz an.Rund um die Uhr deutschsprachiger Kundensupport.Absperrvorrichtungen (z. B. herausnehmbare Steckpoller) sind nur nach vorheriger Genehmigung und bei nachgewiesener Störung durch Fremdfahrzeuge zulässig.

Reporting und Statistik

Jährliche Lieferung von Nutzungsdaten an die Stadt, spätestens bis 31. März des Folgejahres.Erhoben werden u. a.: Anzahl Fahrten, Auslastung, Nutzerzahlen sowie über eine Nutzerbefragung die Zahl der abgeschafften privaten Pkw.Die Daten dienen der Erfolgskontrolle des Carsharing-Angebots.

Nutzungsentgelt an die Stadt

Die Stadt erhebt für die Stellplatznutzung folgende Monatsgebühren:

Altstadt / Neustadt: 40 € pro Stellplatz und Monatübrige Stadtteile: 10 € pro Stellplatz und MonatErmäßigung auf 5 € pro Stellplatz und Monat an Stationen, die ausschließlich mit Batterieelektrofahrzeugen betrieben werden (pro Station mit 2 Plätzen)Für Ladesäulen fällt keine zusätzliche Gebühr an.

Hinweis: Die Standorte 9 und 10 sind bis zur öffentlichen Widmung gebührenfrei.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Hinweis zu den Vergabeunterlagen

Die konkreten Eignungs- und Auswahlkriterien sind in den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform hinterlegt. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise nachzufordern.

Für die Bewertung wird zusätzlich auf die Eignungskriterien nach § 5 Abs. 4 Satz 3 Carsharinggesetz (CsgG) (siehe Anlage 5) verwiesen.

Betriebliche Mindestanforderungen

Betrieb ausschließlich stationsbasiert (kein Free-Floating, keine stationsflexible Nutzung).Dauerhafter Betrieb auf allen 25 Stellplätzen während der gesamten 6-jährigen Laufzeit.Keine Dieselfahrzeuge auf den ausgeschriebenen Stellplätzen.Mindestens 5 Stellplätze mit reinen Batterieelektrofahrzeugen (Übergangsfrist 2 Jahre).Mindestens 30 % der Carsharing-Flotte im Stadtgebiet auf privaten Stellplätzen (Übergangsfrist 2 Jahre).Rund um die Uhr deutschsprachiger Kundensupport.Verpflichtung zur jährlichen Datenlieferung (Nutzungsstatistik und Nutzerbefragung zu Pkw-Abschaffungen).

Losverfahren bei Punkgleichheit

Erfüllen mehrere Bewerber alle Anforderungen gleichermaßen, erfolgt die Auswahl per Losverfahren.

Verfahrenstyp und Eignung für Startups/KMU

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.Teilnahme ist nicht auf vorbehaltene Verfahren beschränkt.Das Verfahren ist ausdrücklich auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups geeignet.Nicht aus EU-Mitteln finanziert.
KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 87%4–10 · 12%11+ · 0%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 12 erledigt
Teilnahmeantrag & Formales
Nachzuweisende Anforderungen (Konzept/Betrieb)
Vertragliche Unterlagen
Inbetriebnahme & Betrieb
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Anschrift
55116 Mainz
Ort
55116 Mainz
Kategorie
Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
Angebotsfrist
—
Auftraggeber-Website
www.mainz.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz

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