Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigungsleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 260-26 -
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Direktion Freiburg) schreibt im offenen EU-weiten Verfahren Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für sieben Bundesliegenschaften in Konstanz aus. Die Leistung umfasst Schneeräumung, Streudienst sowie die Reinigung von Gehwegen, Hofflächen, Gullys und Entwässerungsrinnen. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt; Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Der Vertrag läuft vom 01.10.2027 bis 30.09.2031 (48 Monate, mit Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate). Wertung erfolgt zu 100 % nach dem Preis.
Wichtige Termine:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsgegenstand und Losaufteilung
Gegenstand der Ausschreibung sind Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für sieben Bundesliegenschaften der BImA am Standort Konstanz. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Bieter können ein Los oder beide Lose anbieten. Es dürfen max. 2 Lose angeboten und max. 2 Lose vergeben werden.
Erbringungsort: Konstanz (PLZ 78462, 78464, 78467).
Laufzeit: 01.10.2027 – 30.09.2031 (48 Monate); optionale Verlängerung um max. 1 × 12 Monate.
Grauflächenreinigung
Reinigung der öffentlichen und nichtöffentlichen Außenflächen (Gehwege, Hofflächen) – Einsatzpauschalen je Standort. Die genauen Flächen je Standort ergeben sich aus den Lageplänen (Anlagen C-03).
Zusätzlich Bedarfsleistungen:
Abgerechnet werden nur tatsächlich durchgeführte Einsätze; ein Rechtsanspruch auf Abnahme der Bedarfspositionen besteht nicht.
Winterdienst
Schneeräumung und Streudienst auf öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen.
Auch hier werden Einsätze außerhalb der Saison nur nach tatsächlicher Durchführung vergütet.
Allgemeine Ausführungsregeln
Die Leistungen sind grundsätzlich mit eigenen Beschäftigten des Auftragnehmers zu erbringen. Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur bei Angabe im Angebot (Art und Umfang der Teilleistung) zulässig. Bieter müssen Preisblatt, Kalkulationsgrundlagen und Stundennachweise (Standard- und Bedarfsleistungen) vollständig angeben. Keine Nebenangebote zugelassen, keine verpflichtende Ortsbesichtigung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Anforderungen (gilt für beide Lose)
Bieter müssen Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen und dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB aufweisen. Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage B-03) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Präqualifizierung kann die Eignung ganz oder teilweise belegen; auftragsspezifische Kriterien können dann nachgefordert werden.
Die Auftraggeberin fordert den Wettbewerbsregisterauszug selbst an und kann das Transparenzregister einsehen. Bei Bietergemeinschaften muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden (Anlage B-05); jedes Mitglied muss für seine Teilleistung Eignung nachweisen. Bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich (Anlage B-06, S. 3 und 4); Bieter und eignungsleihendes Unternehmen haften gesamtschuldnerisch.
Nicht-deutsche Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorlegen, ggf. mit beglaubigter Übersetzung.
Referenzen
In den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) wird beispielhaft eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen genannt. Die verbindlichen Anforderungen sind in Anlage B-03 'Eignungskriterien, Bieterauskunft' definiert (im vorliegenden Ausschnitt nicht enthalten). Bei fehlendem Nachweis einer als Mindestanforderung definierten Referenz erfolgt Ausschluss. Ansprechpersonen der Referenzgeber müssen vorab informiert werden.
Nachforderung von Unterlagen
Die Auftraggeberin kann nach Ermessen fehlende Eignungsnachweise nach § 56 VgV nachfordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nachforderung seitens der Bieter. Verstöße gegen Vergaberecht sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (15.12.2026, 09:00 Uhr) zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen (Beispielwert aus Bewerbungsbedingungen Anlage A-01; verbindliche Anforderung in Anlage B-03 definiert)
Vergleichbare Leistungen (Winterdienst/Grauflächenreinigung); Ansprechperson des Referenzgebers vorab informieren; bei fehlendem Nachweis einer als Mindestanforderung definierten Referenz erfolgt Ausschluss.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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