Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDrei gesetzliche Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk) laden pharmazeutische Unternehmen und Großhändler dazu ein, sich an einem Open-House-Verfahren für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffkombination Fluticason/Vilanterol (z. B. Inhalator) zu beteiligen.
Was bedeutet Open-House? Es gelten einheitliche Konditionen für alle Teilnehmer – es wird nicht individuell verhandelt. Eine Exklusivität für einzelne Hersteller gibt es nicht; beliebig viele Unternehmen können beitreten.
Was wird geliefert? Das zugelassene Arzneimittel Fluticason/Vilanterol in den vertraglich festgelegten Packungsgrößen und Darreichungsformen, geliefert an die teilnehmenden Krankenkassen.
Wer kann mitmachen? Pharmazeutische Unternehmer oder Großhändler mit entsprechender Erlaubnis in Deutschland, ohne Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB.
Wann? Vertragslaufzeit vom 01.10.2026 bis spätestens 30.09.2028 (max. 24 Monate). Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Bis wann einreichen? Angebote können bis 30.09.2028, 23:58 Uhr (MESZ) über das Vergabeportal abgegeben werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Gegenstand ist die Lieferung des Arzneimittels Fluticason/Vilanterol (Wirkstoffkombination), z. B. als Inhalator. Der Vertrag wird im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nach § 130a Abs. 8 SGB V abgeschlossen.
Vertragsstruktur (Open-House)
Lieferung und Bereitstellung
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als Anbieter
Der Bieter muss als pharmazeutischer Unternehmer oder Großhändler in Deutschland zugelassen sein. Der Nachweis erfolgt über die Herstellungs- oder Großhandelserlaubnis.
Marktzulassung des Arzneimittels
Das angebotene Arzneimittel Fluticason/Vilanterol muss eine gültige Zulassung besitzen. Die Zulassungsnummer sowie ggf. das Patentablauf- bzw. Marktexklusivitätsdatum sind anzugeben.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB vorliegen (z. B. Insolvenz, schwere Straftaten). Eine entsprechende Erklärung ist abzugeben.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Im Open-House-Verfahren sind keine gesonderten wirtschaftlichen Nachweise (z. B. Umsatz, Bilanzzahlen) erforderlich. Die Eignung wird über die Zulassung und das Fehlen von Ausschlussgründen geprüft (Auswahlcode: Fähigkeit/Suitability).
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind möglich, müssen jedoch eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder wählen.
Sprache und Formalien
Die Einreichung erfolgt in deutscher Sprache. Maßgeblich sind die über das Vergabeportal bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Keine Anforderung an Referenzprojekte genannt
Im Open-House-Verfahren werden keine Referenzen verlangt.