Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (gemeinsam mit HEK und hkk) schließt Arzneimittelrabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Palbociclib im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab.
Was ist ein Open-House-Verfahren?
Alle pharmazeutischen Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit beitreten. Es gelten einheitliche Konditionen – es wird nicht individuell verhandelt. Eine Exklusivität für einzelne Unternehmen gibt es nicht.
Worum geht es konkret?
Bieter müssen pharmazeutischer Unternehmer sein, eine gültige Zulassung für Palbociclib-haltige Arzneimittel nachweisen und verschiedene Eigenerklärungen abgeben. Der Vertrag läuft vom 01.09.2026 bis 31.08.2028 und endet ggf. früher bei Patentablauf. Erfüllungsort ist bundesweit.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Palbociclib.
Verfahrensart: Open-House-Originale-Verfahren – einheitliche Konditionen für alle Vertragspartner, keine individuellen Verhandlungen, keine Exklusivität.
Laufzeit & Beitritt
Erfüllungsort
Bundesweit.
Kennzeichnung in der Apothekensoftware
Die Kennzeichnung erfolgt jeweils zum Ersten eines Kalendermonats – aber nur, wenn die Vertragsunterlagen bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenStatus als pharmazeutischer Unternehmer
Der Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sein – bezogen auf die angebotenen Rabattarzneimittel.
Sitz des Unternehmens
Sitz im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG), in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
Zulassung des Arzneimittels
Zuverlässigkeit
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten begründen.