Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenMehrere gesetzliche Krankenkassen (TK, HEK, hkk) schließen gemeinsam Arzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Vemurafenib. Es handelt sich um ein offenes Verfahren: Es gelten einheitliche Konditionen, es wird nicht verhandelt, und es wird keine Exklusivität zugesichert. Pharmazeutische Unternehmer können während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit beitreten.
Was zu tun ist: Als pharmazeutischer Unternehmer ein Angebot abgeben und die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind Arzneimittelrabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Vemurafenib.
Vertragsform: Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen für alle Vertragspartner. Es finden keine individuellen Verhandlungen statt, und es wird keine Exklusivität zugesichert.
Leistung des Vertragspartners
Vertragslaufzeit und automatische Beendigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVoraussetzungen für den Vertragsbeitritt
Diese Anforderungen müssen erfüllt sein, um am Open-House teilnehmen zu können: