Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenMehrere gesetzliche Krankenkassen (TK, HEK, hkk) schließen im Open-House-Verfahren nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für bestimmte Wirkstoffe ab.
Was zu tun ist: Pharmazeutische Unternehmer reichen ihre Vertragsunterlagen (Anlagen 1 und 2) inkl. Eigenerklärung zur Zulassung und Zuverlässigkeit ein und unterzeichnen den Vertrag elektronisch oder per Post. Eine Beitrittsmöglichkeit besteht während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit.
In 21 Losen werden u. a. Mittel gegen Bluthochdruck, Parkinson, Schmerzen, Infektionen und Augenleiden zusammengefasst.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte. Vertragsumfang sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners gemäß dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V.
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen – individuelle Verhandlungen finden nicht statt, eine Exklusivität wird nicht gewährt. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Leistungsart & Erfüllungsort
Vertragslaufzeit
Allgemeine Laufzeit: 01.07.2025 – 30.06.2027 (24 Monate)
Optionale Verlängerung: einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
Abweichende Los-Laufzeiten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahme als pharmazeutischer Unternehmer
Rabattverträge dürfen nur mit pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) abgeschlossen werden – oder mit Vertragsgemeinschaften solcher Unternehmer. Die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer muss für die jeweils angebotenen Arzneimittel vorliegen.
Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Sitz / Erstattungsvoraussetzung
Der pharmazeutische Unternehmer muss seinen Sitz haben:
(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG)
Auswahlkriterium: Lieferfähigkeit
Auswahl erfolgt nach der Fähigkeit zur Lieferung des jeweiligen Arzneimittels (Auswahlkriterium-Code: slc-abil-subc). Weitere quantitative oder qualitative Schwellenwerte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform bei Vertragsgemeinschaften
Bewerben sich mehrere Unternehmen als Vertragsgemeinschaft (Bietergemeinschaft), müssen sie eine Rechtsform wählen, in der jedes Mitglied gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet.
Höchstzahl der Lose
Sicherheitsleistung
Im Verfahren ist eine Sicherheitsleistung erforderlich. Details zu Art und Höhe siehe Vertragsunterlagen.