Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier gemacht?
Drei gesetzliche Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk) schließen Rabattverträge über Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmen. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Jeder interessierte pharmazeutische Unternehmer kann während der gesamten Vertragslaufzeit beitreten – ohne Exklusivität, ohne Verhandlungen, zu einheitlichen Konditionen.
Um welche Arzneimittel geht es?
Die Arzneimittel sind in 11 Lose aufgeteilt, z. B. Adapalen, Clomipramin, Clonazepam, Dienogest/Estradiol, Lisdexamfetamin, Mebendazol u. a. – jeweils in bestimmten Darreichungsformen und Wirkstärken.
Was müssen Sie tun?
Sie reichen ein Vertragsangebot ein (mit Anlage 1 und Anlage 2), eine Eigenerklärung zur Zulassung und Zuverlässigkeit sowie ggf. einen Nachweis über Ihr Interesse am Inverkehrbringen der Arzneimittel. Die Unterlagen gehen per E-Mail (qualifizierte Signatur) oder postalisch im Original ein – nicht über das Vergabeportal.
Wie lange läuft der Vertrag?
In der Regel vom 01.09.2025 bis 31.08.2027 (max. 24 Monate), mit einmaliger Verlängerungsoption um 6 Monate. Einige Lose haben abweichende, kürzere Laufzeiten. Ein Beitritt ist jederzeit bis zum 31.08.2027 möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand und Verfahren
Es handelt sich um Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zwischen pharmazeutischen Unternehmen und drei gesetzlichen Krankenkassen (TK, HEK, hkk). Das Verfahren ist als Open-House angelegt:
Vertragsgegenständlich sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V.
Erfüllungsort
Die Lieferung bzw. der Vertrieb der Arzneimittel erfolgt bundesweit in Deutschland.
Vertragslaufzeit (allgemein)
Die allgemeine Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate vom 01.09.2025 bis 31.08.2027. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Laufzeit einmalig um maximal 6 Monate zu verlängern.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPflicht: Pharmazeutischer Unternehmer
Der Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern). Die Eigenschaft bezieht sich auf die jeweils angebotenen Arzneimittel.
Sitz-Anforderung
Arzneimittel dürfen nur von Unternehmern in den Verkehr gebracht werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat haben (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
Vertreter-Regelung
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Vertragsgemeinschaften
Bei Vertragsgemeinschaften muss eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung angenommen werden.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich.
Hinweis zum Verfahrenscharakter
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, daher findet keine klassische Eignungsprüfung statt. Die genannten Anforderungen sind jedoch Voraussetzung für den Vertragsbeitritt.