Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenMehrere gesetzliche Krankenkassen (TK, HEK, hkk) schließen im Wege eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge über verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe.
Was passiert hier?
Was müssen Sie tun?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die in den jeweiligen Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel.
Vertragsgegenständlich sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V.
Verfahrensmodell
Offenes Open-House-Verfahren – keine Verhandlungen, einheitliche Konditionen für alle Teilnehmer, keine Exklusivität. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Erfüllungsort
Bundesweit (gilt für alle Lose).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung
Verträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. Vertragsgemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Arzneimittel dürfen nur durch pharmazeutische Unternehmer mit Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR in Verkehr gebracht werden (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Zulassungs- und Zuverlässigkeitsnachweis
Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ist vorzulegen.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich.
Bietergemeinschaften
Vertragsgemeinschaften müssen eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder annehmen.
Höchstzahl der Lose
Ein Bieter kann Angebote für maximal 12 Lose einreichen.
Nachforderung
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Einreichungsweg
Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Schriftliche Einreichung per Post oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.