Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (TK), die HEK – Hanseatische Krankenkasse und die hkk – Handelskrankenkasse laden pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V ein. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es gibt keine Exklusivität, alle geeigneten Unternehmen können jederzeit beitreten, die Konditionen sind einheitlich.
Was beschafft wird: Rabatte auf Arzneimittel (austauschbare Fertigarzneimittel) zu insgesamt 21 Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen – von Abirateron über Betahistin bis Teriflunomid.
Ablauf: Antragsteller reichen den unterzeichneten Rabattvertrag, die Anlagen 1 & 2, eine Eigenerklärung zur Zulassung/Zuverlässigkeit und ggf. einen Sicherheitsnachweis ein. Die Einreichung erfolgt per E-Mail (qualifiziert elektronisch signiert) oder postalisch an die TK nach Hamburg. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026, Laufzeit bis 31.12.2027 (mit einmaliger Verlängerungsoption um 6 Monate).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand der Rabattverträge sind die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Vertragsgegenständlich sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners gemäß Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V.