Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenIm Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), der HEK und der hkk können pharmazeutische Unternehmer Rabattverträgen über verschiedene Arzneimittel (Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel) beitreten. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Die Bedingungen stehen fest, es gibt keine Exklusivität, und ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Lose umfassen 9 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen. Angebote werden per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder postalisch eingereicht.
Wichtig: Angebote können bis zum 31.01.2028 um 23:58 Uhr eingereicht werden. Die allgemeine Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2026 und endet am 31.01.2028, mit einmaliger Verlängerungsoption um 6 Monate. Los 1 (Adapalen/Benzoylperoxid) läuft abweichend vom 01.02.2026 bis 31.07.2027.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Geschlossen werden Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt, sind immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V vertragsgegenständlich.
Verfahrensrahmen (Open-House)
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es gelten einheitliche Konditionen, es werden keine individuellen Verhandlungen geführt, und einzelne Vertragspartner erhalten keine Exklusivität. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Maximale Anzahl Lose je Bieter
Ein Bieter darf Angebote für maximal 9 Lose einreichen und maximal 9 Lose erhalten.
Erfüllungsort
Bundesweit (Deutschland).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zum Verfahren
Im vorliegenden Open-House-Verfahren sind klassische Eignungsnachweise wie Referenzprojekte oder Qualifikationsnachweise nicht relevant. Die Zuschlagserteilung basiert auf der Fähigkeit zur Lieferung.
Anforderungen an den Bieter
Bieter müssen pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein – oder eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern. Der Sitz muss im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR (§ 9 Abs. 2 AMG) liegen.
Örtliche Vertreter
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Eigenerklärung
Erforderlich ist die Erfüllung der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit, in Textform gemäß § 126b BGB.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich (Details siehe Vertragsunterlagen).
Vertragsgemeinschaften
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.