Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier beschafft?
Die gesetzlichen Krankenkassen Techniker Krankenkasse (TK), HEK – Hanseatische Krankenkasse und hkk (Handelskrankenkasse) schließen Rabattverträge über das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nintedanib. Das Verfahren ist als sogenanntes Open-House-Modell angelegt: Jeder pharmazeutische Unternehmer, der die Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.
Was bedeutet Open-House konkret?
Es gibt keine Exklusivität für einzelne Hersteller, keine individuellen Verhandlungen und keine Auswahl nach dem günstigsten Angebot. Für alle Vertragspartner gelten die gleichen einheitlichen Konditionen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Das Ganze dient als Übergangslösung zwischen dem Patentablauf und künftigen exklusiven Rabattverträgen.
Was ist einzureichen?
Die Vertragsunterlagen werden per E-Mail oder Post eingereicht (keine elektronische Angebotsabgabe über das Vergabeportal). Benötigt werden unterzeichnete Verträge mit Anlagen sowie Eigenerklärungen zur Zulassung und Zuverlässigkeit.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Geschlossen werden Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Nintedanib. Vertragsgegenstand sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des jeweiligen Vertragspartners gemäß dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V.
Erfüllungsort ist bundesweit. Die Verträge können je nach Los-Bezeichnung unterschiedliche Krankenkassen betreffen.
Open-House-Verfahren
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Beliebig viele pharmazeutische Unternehmer können beitreten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Es wird keine Exklusivität gewährt, es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Für alle Vertragspartner gelten einheitliche Konditionen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Die Verträge dienen als Überbrückung zwischen dem Patentablauf und dem Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
Vertragslaufzeit
Beginn: frühestens 01.09.2026
Ende: 31.08.2028 (max. 24 Monate)
Verlängerungsoption: einmalige Verlängerung um 6 Monate durch die Krankenkassen
Die Angebotsfrist endet am 31.08.2028 um 23:58 Uhr.
Meldung für die Apothekensoftware
Die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum 3. des Vormonats vorliegen, damit die Kennzeichnung der Arzneimittel in der Apothekensoftware zum 1. des Kalendermonats erfolgen kann.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnehmen können ausschließlich pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) oder Vertragsgemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern.
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Sitz des Unternehmens
Das Unternehmen muss seinen Sitz haben im:
(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG)
Vertragsgemeinschaften
Bei Vertragsgemeinschaften ist gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich.