Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Drei Krankenkassen – die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK – Hanseatische Krankenkasse und die hkk – schließen im sogenannten Open-House-Verfahren Rabattverträge über verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe ab. Pharmazeutische Hersteller können dabei jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten – es gibt keine Exklusivität, alle Teilnehmer erhalten die gleichen Konditionen.
Was ist zu tun?
Interessierte pharmazeutische Unternehmer reichen ein Rabattangebot pro Los ein und akzeptieren die einheitlichen Vertragsbedingungen. Der Beitritt ist laufend möglich, die Angebotsfrist endet am 30.09.2028.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in den jeweiligen Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel.
Vertragsgegenständlich sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners gemäß dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V.
Verfahrensprinzip (Open-House)
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren:
Vertragslaufzeit
Erfüllungsort
Bundesweit (NUTS-Code DE600)
Kennzeichnung in der Apothekensoftware
Die Meldung zur Kennzeichnung in der Apothekensoftware muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Unterlagen bis zum Dritten des Vormonats vorliegen, damit die Kennzeichnung zum Ersten des Kalendermonats wirksam wird.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer
Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG sein (oder eine Vertragsgemeinschaft aus solchen).
Die Eigenschaft muss sich auf die angebotenen Arzneimittel beziehen.
Sitz / Niederlassung
Der pharmazeutische Unternehmer muss seinen Sitz haben:
(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG)
Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Bietergemeinschaften / Vertragsgemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften gilt:
Keine weiteren Eignungsnachweise
Laut den vorliegenden Unterlagen:
Sicherheitsleistung
Laut Stammdaten: Keine Sicherheitsleistung (Garantie) erforderlich (`guaranteerequired: false`).