Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Bremen/Bremerhaven schreibt im Open‑House‑Verfahren Rabattverträge für 37 Arzneimittel‑Wirkstoffe aus. Alle qualifizierten pharmazeutischen Unternehmen können zu den gleichen Konditionen beitreten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Open‑House‑Verträge
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für 37 verschiedene Arzneimittel‑Wirkstoffe (ATC‑Codes siehe Los‑Tabelle). Die Verträge werden als Open‑House‑Verträge gestaltet: einheitliche Konditionen für alle Vertragspartner, kein Exklusivvertrag. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Ausschluss: Arzneimittel, die auf der BfArM‑Kinderarzneimittel‑Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V stehen, dürfen nicht angeboten werden.
Vertragslaufzeit
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf den wirtschaftlich günstigsten Rabatt (in der Regel den höchsten Preisnachlass) erteilt. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Weitere Details regeln die Vergabeunterlagen.
Lieferform & Rechnungsstellung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung
Leistungsfähigkeit
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung (z.B. Bankbürgschaft) ist zwingend erforderlich. Betrag und Form werden in den Vergabeunterlagen festgelegt.