Pflanzflächenpflege MUL-CT & Feigenstr. 3
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die zweijährige Pflege der Pflanzflächen auf dem Campus der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem sowie in der Feigenstraße 3 in Cottbus.
Gefordert werden regelmäßige Garten- und Grünflächenarbeiten wie Unkrautentfernung, Hecken- und Gehölzpflege, Formschnitt, Düngung, Grabstellenpflege, Bepflanzung, Jungbaumpflege und Bewässerung sowie bei Bedarf gesondert beauftragte Sonderleistungen. Die Angebote sind bis zum 19.11.2026, 12:00 Uhr, ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungssumme in € netto für alle regelmäßigen Einsätze pro Jahr80%
Jährliche Wertungssumme der angebotenen Nettoeinheitspreise für die regelmäßigen Pflegearbeitsgänge.
- Wertungssumme in € netto für alle unregelmäßigen Einsätze20%
Jährliche Wertungssumme der angebotenen Nettoeinheitspreise für die unregelmäßigen Einsätze.
Für jedes preisbezogene Zuschlagskriterium wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten angewendet. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 10 Punkte; 0 Punkte erhält das Angebot mit der 1,5-fachen niedrigsten Wertungssumme. Zwischenliegende Preise werden linear interpoliert. Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung verrechnet; die Gesamtpunktzahl wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und ist ausschließlich für die Angebotsvergabe maßgeblich.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStandorte und Regelungsleistungen
Die Leistungen werden an zwei Erfüllungsorten erbracht: Campus der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus, sowie Feigenstraße 3, 03046 Cottbus. Die Rahmenvereinbarung gilt für zwei Vegetationsperioden vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit einer Probezeit in den ersten sechs Vertragsmonaten.
Die regelmäßigen Arbeiten umfassen:
Bewässerung und Wasserentnahme
Die künstliche Bewässerung ist in der Sommerperiode durchzuführen, soweit der natürliche Niederschlag nicht ausreicht. Der Bewässerungsbedarf ist regelmäßig anhand der Witterung und der vor Ort eigenverantwortlich geprüften Bodenfeuchte zu beurteilen.
Zulässig sind ausschließlich die im Bewässerungskonzept und in der Lageskizze freigegebenen Entnahmestellen: Haus 16 mit C-Rohr-Anschluss zum Befüllen des Wasserwagens, Gartenanschlüsse und Wasserhähne an den Häusern 3, 5, 6, 26, 33, 41, 45, 62, 63 und 65, zwei Anschlüsse auf dem Containerplatz sowie die aufgeführten Unterflurhydranten. Nicht freigegebene Anschlüsse, insbesondere in Rasenflächen und nicht genannte Wasserhähne, dürfen nicht genutzt werden. Je Standort beziehungsweise Zapfstelle dürfen maximal zwei Anschlüsse gleichzeitig verwendet werden. Der Auftragnehmer stellt mindestens zehn Bewässerungsschläuche mit jeweils 25 m bereit.
Sonderleistungen
Unregelmäßige Arbeiten werden nach Anforderung und Eingang eines Angebots beauftragt und separat abgerechnet. Die Preise enthalten die Entsorgung von Schnittgut und Unrat. Abzurechnen sind unter anderem:
Organisation, Ausführung und Nachweise
Mindestens eine fach- und sachkundige Vorarbeiterin oder ein Vorarbeiter ist dauerhaft als Ansprechperson vor Ort einzusetzen. Zusätzlich ist ein verantwortlicher zentraler Ansprechpartner zu benennen, der während der Hauptgeschäftszeit erreichbar ist und Absprachen über Sonderleistungen treffen kann.
Der Auftragnehmer stellt ausreichende und geeignete Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Handarbeitsgeräte, Regner und Schläuche bereit. Die Arbeitsgänge sind vorausschauend und selbstständig zu organisieren und vor Ausführung anzuzeigen. Nach jeder Ausführung sind geeignete Leistungsnachweise oder Abnahmescheine vorzulegen; ohne Leistungsnachweis droht die Ablehnung der Anerkennung oder Abrechnung.
Unrat ist mechanisch zu entfernen. Schnittgut, Schmutz, Unrat und Unkrautabfall sind fachgerecht zu entsorgen; die Einhaltung der GewAbfV und die auf Verlangen erforderlichen Nachweise sind sicherzustellen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel, Insektizide und Fungizide sind grundsätzlich untersagt; der Auftraggeber ist vor einem möglichen Einsatz chemischer Mittel zu informieren und eine Genehmigung ist abzuwarten. Schnittgut ist nach Möglichkeit zu verwerten oder weiterzuverwerten.
Die Arbeiten sind unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen, DIN-Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften auszuführen. Lärm durch technische Geräte in der Nähe von Bettenhäusern ist während der Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr zu unterlassen. Für die eingesetzten Personen ist die Verschwiegenheitspflicht zu organisieren und zu kontrollieren. Rechnungen sind digital und nachprüfbar mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen; für die beiden Standorte sind getrennte Rechnungen zu erstellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und wirtschaftliche Eignung
Erforderlich sind:
Technische und organisatorische Eignung
Erforderlich sind:
Erklärungen und Compliance
Mit dem Angebot sind unterschriebene Erklärungen zu Ausschlussgründen, zum Brandenburgischen Vergabegesetz, zum Infektionsschutzgesetz, zur Lieferkettensorgfaltspflicht und zum Russland-Embargo sowie die vollständigen Unternehmensangaben einzureichen. Die Vereinbarung nach Formular 5.3 ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen; andernfalls ist das Angebot unvollständig.
Bei Beteiligung von Unterauftragnehmern, Arbeitnehmerverleihern oder einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise beizufügen. Die eingesetzten Beschäftigten erhalten mindestens das geltende Mindestarbeitsentgelt; die vereinbarten Entgeltnachweise und Kontrollrechte müssen akzeptiert werden. Für die im Krankenhaus eingesetzten Personen sind der erforderliche Masernimpfschutz oder die Masernimmunität nachzuweisen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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