Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtverwaltung Gera schreibt Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen an sieben Verwaltungsstandorten aus.
Die Leistungen umfassen je nach Standort Pforten- oder Empfangsdienste sowie in einem Los zusätzlich Bestreifungsdienste. Angebote müssen elektronisch über die RIB-Vergabeplattform eingereicht werden. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2028; zwei einjährige Verlängerungsoptionen sind vorgesehen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Monatsfestpreis100%
Höhe der angebotenen Monatsfestpreise; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, zzgl. 15% Bonus für Werkstätten für Behinderte bei gleicher Wirtschaftlichkeit.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenDienstleistungsarten und Einsatzorte
Die Leistungen umfassen Pforten-, Empfangs- und Bestreifungsdienstleistungen an verschiedenen Verwaltungsstandorten der Stadtverwaltung Gera. Die Leistungen werden an den in den sieben Losen genannten Standorten erbracht.
Vertragslaufzeit und Preisgrundlage
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028. Es bestehen zwei optionale Verlängerungen von jeweils einem Jahr bis maximal 31. Dezember 2030. Die Preise sind je Los als Monats-Festpreis beziehungsweise Pauschale für die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis
Die Bieter müssen ihre Eignung grundsätzlich durch die Eigenerklärung zur Eignung mittels Formblatt 124 LD nachweisen. Alternativ ist die Eintragung in ein amtliches Präqualifikationsverzeichnis für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich. Nicht präqualifizierte Bieter müssen bei engerer Wahl die im Formblatt 124 LD genannten Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen. Ausländische Unternehmen müssen gleichwertige Nachweise erbringen und deren Gleichwertigkeit belegen.
Vergleichbare Referenzen
Es sind vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum anzugeben.
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben. Zusätzlich ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Beschäftigten nachzuweisen. Bei engerer Wahl sind Angaben zur Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten und zur vorgesehenen Leitungsperson zu machen.
Einsatz anderer Unternehmen und Bietergemeinschaften
Bei Unterauftragnehmern oder dem Einsatz von Kapazitäten Dritter sind die Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die erforderlichen Erklärungen und Bescheinigungen nach Formblatt 124 LD vorzulegen. Bei Eignungsleihe besteht eine gemeinsame Haftung mit dem Eignungsverleiher. Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder in Textform angeben, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und gesamtschuldnerisch haften.
Zwingende Erklärungen und Ausschlüsse
Vorzulegen sind die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach ThürVgG, die Eigenerklärung zu Russlandsanktionen und die Eigenerklärung zu Neutralität und Rechtsstaatlichkeit. Zwingende Ausschlussgründe sowie das Fehlen der erforderlichen Erklärungen können zum Ausschluss führen.
Weitere Nachweise
Auf Verlangen sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Ebenfalls gefordert sind die erforderlichen registerrechtlichen und gewerberechtlichen Nachweise.
Nachweis vergleichbarer Leistungen, die in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum anzugeben.