Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGegenstand ist die wiederkehrende Prüfung von etwa 10.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln pro Prüfzyklus in Gebäuden und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt Köln.
Leistungen sind Sichtprüfung, elektrische Messungen, erforderliche Funktionsprüfung, Bewertung, Kennzeichnung, vollständige Inventarisierung, Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen. Prüfprotokolle, Inventarlisten und Gefährdungsbeurteilungen sind digital bereitzustellen.
Das Angebotsschreiben sowie mehrere Eigenerklärungen und gegebenenfalls weitere Formulare sind einzureichen. Die Angebotsabgabefrist endet am 13.11.2026 um 12:00 Uhr MEZ.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfumfang und Ablauf
Die wiederkehrende Prüfung umfasst etwa 10.000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel pro Prüfzyklus; die tatsächliche Anzahl kann geringfügig abweichen. Die Prüfung erfolgt nach geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken in Gebäuden und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt Köln.
Die Arbeiten sind vorher mit den zuständigen Ansprechpartnern abzustimmen und gegebenenfalls unter Begleitung von Anstaltspersonal durchzuführen. Der Betriebsablauf soll möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die Sicherheitsvorschriften der Justizvollzugsanstalt sind einzuhalten. Es sind geeignete und kalibrierte Prüfgeräte einzusetzen.
Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung
Die Sichtprüfung umfasst äußerlich erkennbare Schäden, Gehäuse, Leitungen, Steckvorrichtungen, Zugentlastungen, Knickschutz, Schutzklasse und vorhandene Kennzeichnungen.
Je nach Gerät und Anforderung sind elektrische Messungen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührstrom und Geräte- beziehungsweise Ableitstrom durchzuführen. Die Ableitstrommessung erfolgt je nach Gerätetyp direkt, als Differenzstrommessung oder als Ersatzableitstrommessung. Eine Funktionsprüfung wird durchgeführt, sofern sie für die elektrische Sicherheit erforderlich ist.
Anschließend wird jedes Gerät als bestanden, nicht bestanden oder als außer Betrieb zu nehmen bewertet.
Inventarisierung
Alle geprüften Betriebsmittel sind vollständig zu inventarisieren. Erfasst werden mindestens Geräteart, Hersteller, Typ oder Modell, Seriennummer, sofern vorhanden, Schutzklasse, Standort mit Gebäude und Raum, Inventar- oder Prüfnummer, Prüfergebnis, Prüfdatum und nächster Prüftermin.
Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen
Die Nutzung und die Einsatzbedingungen der Betriebsmittel werden bewertet. Daraus werden die Prüffristen abgeleitet und festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilungen werden nach BetrSichV, TRBS 1111 und TRBS 1201 erstellt und die Ergebnisse dokumentiert.
Kennzeichnung und digitale Dokumentation
Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfkennzeichnung beziehungsweise Prüfplakette. Diese enthält mindestens das Prüfdatum, den nächsten Prüftermin und die Identifikationsnummer.
Prüfprotokolle, die vollständige Inventarliste, Gefährdungsbeurteilungen und die Prüffristenübersicht sind nachvollziehbar, revisionssicher und digital archiviert bereitzustellen. Die Inventarliste ist sowohl als CSV- als auch als XLSX-Datei zu liefern. Die Einzeldokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist als PDF-Datei bereitzustellen.
Technische Regelwerke
Die Prüfungen richten sich nach den in der Leistungsbeschreibung genannten Regelwerken, insbesondere BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678 (VDE 0701), DIN EN 50699 (VDE 0702), TRBS 1201, TRBS 1203 und TRBS 1111. Ältere Verweise auf DIN VDE 0701-0702 gelten sinngemäß für die genannten DIN-EN-Normen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Voraussetzungen
Der Auftragnehmer muss über Elektrofachkräfte oder befähigte Personen gemäß TRBS 1203 verfügen und Erfahrung bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 nachweisen können. Geeignete und kalibrierte Prüfgeräte müssen eingesetzt werden. Die geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Erklärungen und Nachweise
Mit dem Angebot sind die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise einzureichen, insbesondere zur Präqualifikation, zu Ausschlussgründen, zum Mindestlohngesetz und zur Sicherheitsüberprüfung. Bei Bietergemeinschaften, Eignungsleihe oder der Vergabe von Auftragsteilen gelten die jeweils genannten Formulare. Bei Beanspruchung einer bevorzugten Bieterstellung ist der entsprechende Nachweis beizufügen. Erklärungen zur Kartell- und Vereinbarungslage sowie zur KMU-Einstufung sind abzugeben.
Mindestlohn und Tariftreue
Der Auftragnehmer muss die einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte einhalten. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der allgemeine Mindestlohn sind, soweit anwendbar, auch für Nachunternehmer sicherzustellen. Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.
Nachweis von Erfahrung bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Wettbewerb & Angebotsprognose
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