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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Justizvollzugsanstalt Köln50827 Köln, Nordrhein-WestfalenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Gegenstand ist die wiederkehrende Prüfung von etwa 10.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln pro Prüfzyklus in Gebäuden und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt Köln.

Leistungen sind Sichtprüfung, elektrische Messungen, erforderliche Funktionsprüfung, Bewertung, Kennzeichnung, vollständige Inventarisierung, Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen. Prüfprotokolle, Inventarlisten und Gefährdungsbeurteilungen sind digital bereitzustellen.

Das Angebotsschreiben sowie mehrere Eigenerklärungen und gegebenenfalls weitere Formulare sind einzureichen. Die Angebotsabgabefrist endet am 13.11.2026 um 12:00 Uhr MEZ.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 13. November 2026
Termin / FristOKT2026NOVDEZJAN2027
Veröffentlichungsdatum21. Okt. 2026
Veröffentlichung22. Okt. 2026
Angebotsfrist13. Nov. 2026
Vertragslaufzeit1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2030bis 2030
BindefristDatum offenBindefrist gemäß Angebotsaufforderung; kein Enddatum angegeben.
AufbewahrungsfristDatum offenFünf Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls; im Einzelfall können längere Fristen bestehen.
ZuschlagbestätigungDatum offenEmpfang von Zuschlag oder Auftrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung zu bestätigen.
SicherheitsleistungDatum offenSicherheitsleistung ist grundsätzlich innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten.
RechnungsfristDatum offenRechnung ist spätestens am 18. Werktag nach Beendigung der Leistungen einzureichen.
StundenverrechnungDatum offenStundenverrechnungsrechnungen werden erstmals 12 Werktage nach Beginn und danach wöchentlich eingereicht.
ZahlungsfristDatum offenZahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
SkontozahlungDatum offenZahlung mit Skonto erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Zahlungsfrist ohne SkontoDatum offenZahlung ohne Skonto erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
SchlusszahlungsvorbehaltDatum offenVorbehalt gegen die Schlusszahlung ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu prüfen.
Rechnung über vorbehaltene ForderungenDatum offenNach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung oder ausführliche Begründung vorzulegen.
ÜberzahlungsrückerstattungDatum offenÜberzahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens zu erstatten.
BehinderungsanzeigeDatum offenBehinderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt oder Kenntnis anzuzeigen.
BehinderungsvertragsbeendigungDatum offenKündigung oder Rücktritt ist frühestens nach drei Monaten und innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf dieser drei Monate möglich.
AusführungsfortsetzungDatum offenDie Ausführung ist nach Wegfall der hindernden Umstände unverzüglich fortzusetzen.
LeistungsänderungDatum offenNeue Preise für Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung schriftlich zu vereinbaren.
ErsatzbeschaffungskostenDatum offenMehrkosten einer Ersatzbeschaffung durch Dritte sind innerhalb von drei Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
MängelbeseitigungDatum offenNicht vertragsgemäß zurückgewiesene Leistungen sind unverzüglich nach der Güteprüfung zu ersetzen oder zu beseitigen.
MängelanzeigeDatum offenMängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
AbnahmeDatum offenAbnahme oder Begründung der Nichtabnahme erfolgt innerhalb der vorgesehenen bzw. vertraglich vereinbarten Frist.
Annahme von LieferungenDatum offenAnnahme erfolgt grundsätzlich Montag bis Freitag von 08:30 bis 14:00 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung.
Gütliche EinigungDatum offenBei Streitigkeiten soll eine gütliche Einigung möglichst binnen zwei Monaten versucht werden.
VeröffentlichungsangabenDatum offenDie Zustimmung zur Veröffentlichung der Angaben nach § 30 Abs. 1 UVgO gilt für drei Monate ab Auftragserteilung.
AuftragnehmerbekanntgabeDatum offenDie Bekanntgabe des Auftragnehmers erfolgt drei Monate nach Durchführung der jeweiligen Vergabe, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Prüfumfang und Ablauf

Die wiederkehrende Prüfung umfasst etwa 10.000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel pro Prüfzyklus; die tatsächliche Anzahl kann geringfügig abweichen. Die Prüfung erfolgt nach geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken in Gebäuden und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt Köln.

Die Arbeiten sind vorher mit den zuständigen Ansprechpartnern abzustimmen und gegebenenfalls unter Begleitung von Anstaltspersonal durchzuführen. Der Betriebsablauf soll möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die Sicherheitsvorschriften der Justizvollzugsanstalt sind einzuhalten. Es sind geeignete und kalibrierte Prüfgeräte einzusetzen.

Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung

Die Sichtprüfung umfasst äußerlich erkennbare Schäden, Gehäuse, Leitungen, Steckvorrichtungen, Zugentlastungen, Knickschutz, Schutzklasse und vorhandene Kennzeichnungen.

Je nach Gerät und Anforderung sind elektrische Messungen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührstrom und Geräte- beziehungsweise Ableitstrom durchzuführen. Die Ableitstrommessung erfolgt je nach Gerätetyp direkt, als Differenzstrommessung oder als Ersatzableitstrommessung. Eine Funktionsprüfung wird durchgeführt, sofern sie für die elektrische Sicherheit erforderlich ist.

Anschließend wird jedes Gerät als bestanden, nicht bestanden oder als außer Betrieb zu nehmen bewertet.

Inventarisierung

Alle geprüften Betriebsmittel sind vollständig zu inventarisieren. Erfasst werden mindestens Geräteart, Hersteller, Typ oder Modell, Seriennummer, sofern vorhanden, Schutzklasse, Standort mit Gebäude und Raum, Inventar- oder Prüfnummer, Prüfergebnis, Prüfdatum und nächster Prüftermin.

Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen

Die Nutzung und die Einsatzbedingungen der Betriebsmittel werden bewertet. Daraus werden die Prüffristen abgeleitet und festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilungen werden nach BetrSichV, TRBS 1111 und TRBS 1201 erstellt und die Ergebnisse dokumentiert.

Kennzeichnung und digitale Dokumentation

Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfkennzeichnung beziehungsweise Prüfplakette. Diese enthält mindestens das Prüfdatum, den nächsten Prüftermin und die Identifikationsnummer.

Prüfprotokolle, die vollständige Inventarliste, Gefährdungsbeurteilungen und die Prüffristenübersicht sind nachvollziehbar, revisionssicher und digital archiviert bereitzustellen. Die Inventarliste ist sowohl als CSV- als auch als XLSX-Datei zu liefern. Die Einzeldokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist als PDF-Datei bereitzustellen.

Technische Regelwerke

Die Prüfungen richten sich nach den in der Leistungsbeschreibung genannten Regelwerken, insbesondere BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678 (VDE 0701), DIN EN 50699 (VDE 0702), TRBS 1201, TRBS 1203 und TRBS 1111. Ältere Verweise auf DIN VDE 0701-0702 gelten sinngemäß für die genannten DIN-EN-Normen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Fachliche Voraussetzungen

Der Auftragnehmer muss über Elektrofachkräfte oder befähigte Personen gemäß TRBS 1203 verfügen und Erfahrung bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 nachweisen können. Geeignete und kalibrierte Prüfgeräte müssen eingesetzt werden. Die geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.

Erklärungen und Nachweise

Mit dem Angebot sind die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise einzureichen, insbesondere zur Präqualifikation, zu Ausschlussgründen, zum Mindestlohngesetz und zur Sicherheitsüberprüfung. Bei Bietergemeinschaften, Eignungsleihe oder der Vergabe von Auftragsteilen gelten die jeweils genannten Formulare. Bei Beanspruchung einer bevorzugten Bieterstellung ist der entsprechende Nachweis beizufügen. Erklärungen zur Kartell- und Vereinbarungslage sowie zur KMU-Einstufung sind abzugeben.

Mindestlohn und Tariftreue

Der Auftragnehmer muss die einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte einhalten. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der allgemeine Mindestlohn sind, soweit anwendbar, auch für Nachunternehmer sicherzustellen. Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.

Referenzprojekte

Nachweis von Erfahrung bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 25%4–10 · 52%11+ · 23%
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Angebotsschreiben und Angebotsunterlagen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Justizvollzugsanstalt Köln
Ort
50827 Köln, Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
50827 Köln
Nordrhein-Westfalen

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