Rahmenvereinbarung über Elektroprüfungen in Wohnanlagen und Mensen – Standort Eberswalde, Los 2
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die Durchführung von Elektroprüfungen in Wohnanlagen und Mensen in Eberswalde.
Die Leistungen umfassen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und ortsfester elektrischer Anlagen, die Revision von Bestandsinstallationen sowie die messtechnische Prüfung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen. Die Abgabe erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 19.11.2026 um 10:15 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt; die Wertungssummen ergeben sich aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit einen Zuschlag (Boni gemäß § 15 BbgVergG).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfumfang und Regelwerke
Die Prüfungen umfassen ortsveränderliche elektrische Geräte nach DIN VDE 0701-0702, ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV V3 beziehungsweise DGUV V4 sowie die messtechnische Prüfung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen nach DIN EN 50164 (VDE 0185). Für Bestandsinstallationen in vermieteten Wohneinheiten sind Installationsgeräte und Leitungen zu prüfen und messtechnisch zu kontrollieren.
Prüfungen und Terminabstimmung
Die Prüfungen werden grundsätzlich montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erbracht. Die Prüftermine sind mit dem Kunden abzustimmen. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden grundsätzlich im Zwei-Jahres-Intervall geprüft; bei einer Fehlerquote von unter 2 Prozent wird für die Mensa ein jährliches Intervall genannt. Ortsfeste Anlagen sowie Blitzschutzanlagen werden grundsätzlich im Vier-Jahres-Intervall geprüft. Abweichende Prüftermine können mit dem Kunden vereinbart werden.
Komplettleistung und Prüfdokumentation
Die Preise umfassen die komplette Prüfleistung einschließlich Einsatzpauschale, benötigter Werkzeuge, Hilfsmittel, Fahrzeuge, Absicherungsmaßnahmen, Nebenleistungen und Reinigung. Je Prüfung sind ein Mess- und Prüfprotokoll in zwei Ausfertigungen, das Original für den Auftraggeber und ein Durchschlag für den Auftragnehmer, sowie die Anbringung oder Erneuerung der Prüfplakette beziehungsweise eines Aufklebers mit Firmenanschrift, Telefonnummer, Prüfdatum und Unterschrift des Monteurs zu erbringen. Bei elektronischer Übermittlung ist zusätzlich ein PDF-Scan des Originalprotokolls mit 300 dpi bereitzustellen.
Organisation und Mängelmanagement
Vor Beginn der Arbeiten ist der zuständige Hausmeister zu informieren. Übergebene Schlüssel sind von der beauftragten Elektrofachkraft gegen Unterschrift entgegenzunehmen und nach Arbeitsende zurückzugeben. Festgestellte Schäden und Mängel sind zu dokumentieren. Sicherheitsrelevante Mängel, die Betriebs-, Brand- oder Umweltsicherheit gefährden, sind unverzüglich zu melden; übrige Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Selbst verursachte Schäden sind zu beseitigen und Verunreinigungen zu entfernen. Netzabschaltungen und andere störende Maßnahmen sind rechtzeitig mit den Betroffenen abzustimmen.
Instandsetzungsarbeiten
Abweichende Instandsetzungsarbeiten sind ausschließlich auf Anforderung und gegen gesonderte Beauftragung auszuführen und in angemessener Frist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu erledigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmenseignung
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Eignungsnachweis durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifische Nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen verwenden die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung nach FB 124. Nicht in deutscher Sprache verfasste Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Vergleichbare Leistungen, Umsatz und Personal
Nach FB 124 sind vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren beziehungsweise aus dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitraum zu erklären; der längere Zeitraum ist maßgeblich. Der einschlägige Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sind anzugeben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise und die jahresdurchschnittlich beschäftigte Personaldecke der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Qualifikation des eingesetzten Personals
Das eingesetzte Personal muss nachweislich über die für die Arbeiten erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen; vor Ort darf nur zugelassenes Personal eingesetzt werden. Auf Anforderung sind insbesondere Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Schulungsnachweise sowie eine Eigenerklärung zum Anstellungsverhältnis vorzulegen. Für den Schlüsselempfang und die Schlüsselrückgabe ist eine beauftragte Elektrofachkraft einzusetzen.
Register- und Unbedenklichkeitsnachweise
Der zutreffende Registerstatus ist zu erklären. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die einschlägigen Register- und Gewerbeunterlagen sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse, des Finanzamtes, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Zuverlässigkeit und steuerliche Erklärungen
Erklärungen zur fehlenden Insolvenz- oder Liquidation, zu Ausschlussgründen beziehungsweise Selbstreinigung, zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind abzugeben.
Mindestanforderungen nach BbgVergG
Die Vereinbarung der Mindestanforderungen nach BbgVergG ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichreiben. Der Bieter verpflichtet sich zur Zahlung des geltenden Mindestarbeitsentgelts, zur Vorlage prüffähiger Lohn- und Gehaltsnachweise, zur Duldung von Stichprobenkontrollen und zur Absicherung eingesetzter Nachunternehmer und Arbeitskräfteverleiher durch gleichlautende Erklärungen.
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die gesamthaftende Verbindlichkeit anzugeben. Für Nachunternehmer sind Art und Umfang ihrer Leistungen zu erklären. Auf gesondertes Verlangen sind Namen, Präqualifikationsnummern und gegebenenfalls weitere Eignungsnachweise vorzulegen.
Weitere formale Anforderungen
Es sind nur ein Hauptangebot und keine Nebenangebote zulässig. Ein elektronisches Angebot in Textform muss den Bieter erkennbar lassen; geforderte Signaturen oder Siegel sind zu verwenden. Für die Ausführung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist die nach RAB 30 geforderte Qualifikation nachzuweisen, soweit die Baustellenverordnung dies verlangt.
Die Eigenerklärung verlangt die Angabe vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren beziehungsweise aus dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitraum; der längere Zeitraum ist maßgeblich. Bei einem Teilnahmewettbewerb ist eine Referenzliste beizufügen, und falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise vorzulegen.
Vergleichbare Elektroprüfungsleistungen; Nachweis mit Ansprechpartner, Leistungsbeschreibung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang und Mengen, Arbeitnehmerzahl, technischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertraglicher Rolle sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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