Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Brandenburg beschafft im offenen Verfahren eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Hardware (Notebooks und PCs) für das Technische Finanzamt (TFA). Die Lieferung erfolgt in zwei Losen an 14 Standorte im Land Brandenburg; die Geräte werden in den Onlineshop des ZDPol eingebunden.
Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg bis zum 15.09.2026 um 12:00 Uhr einzureichen. Zuschlagskriterium ist allein der niedrigste Preis. Je Los ist mind. 1 Teilnehmer möglich; pro Rahmenvereinbarung max. 1 Teilnehmer.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungspreis)100%
Niedrigster Wertungspreis (Nettogesamtpreis inkl. Frachtkosten + USt./Einfuhrumsatzsteuer + ggf. Zoll - Skonto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Wertungspreis = Nettogesamtpreis (inkl. Frachtkosten) + 19% Umsatzsteuer (bei Inland/EU) bzw. + 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zollabgaben (bei Drittland) - Skonto (mind. 2% bei 14 Tagen Zahlungsziel). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung & Lieferorte
Geltungsbereich: Beide Lose werden über eine gemeinsame Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen bis längstens 31.12.2027 abgewickelt.
Liefer- und Leistungsorte: Unterschiedliche Standorte des Technischen Finanzamts im gesamten Land Brandenburg (14 Standorte). Lieferung frei Verwendungsstelle.
Lieferzeitfenster: Mo–Do 08:00–15:00 Uhr, Fr 08:00–13:00 Uhr. Regellieferfrist: max. 50 Arbeitstage ab Bestellung; Geräteliste mind. 5 Arbeitstage vor Lieferung übermitteln, Liefertermin mind. 2 Arbeitstage vorher verbindlich abstimmen.
Erstlieferung 2026: Lieferung und Rechnungslegung müssen bis spätestens 09.12.2026 abgeschlossen sein.
Teststellung: Der wirtschaftlichste Bieter stellt nach Zuschlag Testgeräte mind. 10 Arbeitstage kostenfrei am TFA Cottbus (Lipezker Str. 45, Haus 2, 03048 Cottbus) bereit.
Gemeinsame Anforderungen Hardware & Service
Leistungsklassen Notebooks (Los 1) – Kurzüberblick
Beide Leistungsklassen: 16-Zoll-Display matt, ≥400 cd/m², 1920×1200@60 Hz, 16:10; Windows 11 Pro 64-Bit OEM; UEFI ≥2.3.1; TPM 2.0, AES; mind. 2× USB-A + 2× USB-C (1× Dock+Charge), DisplayPort, HDMI, 3,5-mm-Combo; USB-C-Netzteil 65 W USB PD; Tastatur DE QWERTZ beleuchtet mit Nummernblock; ≥8 h Akkulaufzeit, ≥68 Wh, wechselbar; Netzteil USB-C 65 W; Akku-Garantie 24 Monate; Basiszubehör: Dockingstation (mit Netzteil/Netzkabel), Tasche oder Rucksack, kabelgebundene USB-Maus und -Tastatur.
Leistungsklasse 1 (Erstauftrag 1.000 Stk.): Intel Core Ultra 5 Serie 3 vPro oder vergleichbar; 32 GB DDR5 (2×16 GB, ≥5600 MT/s, Dual-Channel); ≥1 TB NVMe-SSD M.2; 5G + eSIM (ab Werk verbaut); Intel vPro Out-of-Band; FHD- + IR-Kamera; Displayrückseite mind. Metall.
Leistungsklasse 2 (Erstauftrag 2.050 Stk.): Intel Core 5 Serie 3 oder vergleichbar; 16 GB DDR5 (aufrüstbar auf 32 GB); ≥256 GB NVMe-SSD M.2; HD- + IR-Kamera.
Optionales Zubehör Los 1: zusätzliche Dockingstation; zusätzliche Notebook-Tasche/-Rucksack; 32-GB-Aufrüstung (nur LK2).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren je Los (E 4.1 für Los 1, E 4.2 für Los 2). Vergleichbarkeit in Technik und Auftragsvolumen. Bei Bietergemeinschaften Addition der Referenzen aller Mitglieder; bei Eignungsleihe Erklärung E 5 (oder V 5).
Zwingende Eignungs-/Compliance-Erklärungen (Ausschluss bei Fehlen)
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Verfahrens- und Formerfordernisse
Vergleichbare Referenzen über Lieferung/Service von IT-Hardware (Notebooks und/oder PC), die dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Technik UND Auftragsvolumen entsprechen
Einreichung über E 4.1 (Los 1) und/oder E 4.2 (Los 2); bei Bietergemeinschaften Addition der Referenzen der Mitglieder möglich; bei Eignungsleihe Erklärung E 5/V 5 erforderlich; bei Rahmenverträgen genügt ein vergleichbarer Teil der Leistung