Rahmenvertrag über die Erneuerung, Wartung und Instandhaltung eines Straßenbeleuchtungsnetzes
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Sundern vergibt einen Rahmenvertrag für die Wartung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Erneuerung und LED-Modernisierung ihrer öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen im gesamten Stadtgebiet.
Das Leistungsverzeichnis umfasst drei Bereiche: Wartung und Instandhaltung, Austausch konventioneller Leuchten gegen LED-Technik sowie Neubau beziehungsweise Versetzung von Leuchtensystemen ohne Tiefbauarbeiten. Angebote sind bis zum 19.11.2026 um 11:30 Uhr elektronisch über vergabe-westfalen.de einzureichen; Nebenangebote sind unzulässig.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Reine Preiswertung. Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Maßgeblich ist der Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis (Einheitspreise und Pauschalen je Leuchte bzw. je Jahr, netto).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
Die jährliche Wartung und Instandhaltung erfasst insgesamt 4.398 Leuchtensysteme. Vorgesehen sind die Reinigung und Überprüfung von ungefähr 1.264 LED-Leuchten in einem vierjährigen Zyklus, die jährliche Standsicherheitsprüfung von 675 Stahlmasten sowie Reinigung, Kontrolle, Nachjustierung, Korrosionsschutz und Erneuerungsanstrich der Anlagen und Ausleger.
Störungen sind je nach Dringlichkeit innerhalb von 90 Minuten bei Unfall-, Vandalismus- und Sturmschäden oder Gefahr im Verzug, innerhalb von 48 Stunden bei Standardstörungen, innerhalb von sieben Tagen bei sonstigen Beleuchtungsstörungen und grundsätzlich innerhalb von zwei Tagen bei Ausfällen einzelner Leuchten zu beheben. Notruferreichbarkeit besteht täglich rund um die Uhr.
Leuchtenerneuerung und LED-Umrüstung
Konventionelle Leuchten werden durch LED-Technik ersetzt. Das Leistungsverzeichnis nennt ungefähr 3.886 zu erneuernde Leuchten sowie eine Erneuerungspauschale von 180 LED-Leuchten pro Jahr, entsprechend ungefähr 720 Leuchten über vier Jahre. Zusätzlich ist die Umrüstung von 340 Altstadtleuchten auf LED-Technik vorgesehen und sollen ungefähr 30 vorhandene LED-Leuchten umgelagert werden.
Zu den Leistungen gehören Demontage, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Altleuchten, Berücksichtigung intakter wiederverwendbarer Komponenten, Verkehrssicherung, Hebefahrzeuge, Montage, Zuleitungen bis zum Kabelübergangskasten, Inbetriebnahme, Übergabe und Dokumentation. Für die LED-Positionen sind grundsätzlich die im Leistungsverzeichnis genannten Trilux-Fabrikate anzubieten; aktuellere Modelle sind nach Rücksprache zulässig.
Neubau und Versetzung ohne Tiefbauarbeiten
Mastausleger beziehungsweise Traversen sind zu liefern und zu montieren. Bestehende Leuchten sind je nach Leistungsposition zu demontieren, einzulagern, zu entsorgen, zu montieren und anzuschließen. Außerdem sind Datenblätter und Bestandslisten zu erstellen und fortzuführen.
Weiter umfasst das Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten für Meister, Monteure und Auszubildende sowie Hubfahrzeuge, Fehler- und Kabelsuchgeräte mit Bedienung. Erforderlich sind außerdem Kabelpläne im DWG- und DXF-Format auf CD sowie zweifach in Papierform mindestens DIN A1.
Abgrenzung und technische Anforderungen
Tiefbauarbeiten sind nicht Gegenstand der Ausschreibung und müssen mit dem örtlichen Tiefbauunternehmen der Stadt Sundern abgestimmt werden. Netzarbeiten und die unterbrechungsfreie Ausführung sind mit der EVU Westnetz GmbH zu koordinieren; Wartezeiten gehen zulasten des Auftragnehmers.
Nicht zum Vertragsgegenstand gehören Anlagen des Netzbetreibers, Lichtsignalanlagen, private Beleuchtung und Weihnachtsbeleuchtung. Die Leistungen sind nach anerkannten Regeln der Technik sowie einschlägigen DIN-, VDI/VDE-, UVV-, DGUV-, StVO-, RSA-, ZTV-SA- und MVAS-Vorgaben auszuführen. Eingesetzte Teile müssen neu und ungebraucht sein; für Ersatzteile ist eine Verfügbarkeit von mindestens zehn Jahren nach Lieferung sicherzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherung.
Dokumentation, Berichtswesen und Datenbestand
Die Straßenbeleuchtungsdatenbank, die bereitgestellten Excel-Tabellen und die Lagepläne sind fortlaufend zu aktualisieren. Alle ausgeführten Leistungen und eingebauten Teile sind zu dokumentieren. Arbeitsberichte sind mindestens alle zwei Wochen, Abrechnungsdaten monatlich bis zum 15. Tag des Folgemonats und Fortschrittsberichte während der Leuchtenerneuerung wöchentlich vorzulegen.
Vor Ausführungsbeginn ist je Straße und Stadtteil ein Montage- und Bauzeitenplan zu erstellen. Die Bestandsdokumentation ist monatlich zu aktualisieren. Zum Vertragsende ist ein vollständiger aktualisierter Datenbestand in einem offenen, herstellerunabhängigen Format zu übergeben. Abfallbeseitigungen sind zu dokumentieren; Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZugang zum Netz des Verteilnetzbetreibers
Erforderlich sind die Eintragung im Installateurverzeichnis des EVU beziehungsweise Verteilnetzbetreibers, die Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach AuSMontagen sowie die Zulassung zum Arbeiten am beziehungsweise im Leitungsnetz des EVU. Für dieses Verfahren wird ausdrücklich die EVU Westnetz GmbH genannt.
Betriebliche und handwerkliche Qualifikation
Erforderlich sind die Eintragung in der Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk sowie die Fachkunde für Arbeiten im Straßenraum. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert, zuverlässig und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sein. Eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 ist für jede elektrotechnische Tätigkeit zu benennen; ein Personalnachweis kann angefordert werden.
Für Standsicherheitsprüfungen sind erfahrene, geschulte Personen und ein akkreditiertes Prüflabor nachzuweisen. Außerdem ist eine ausreichend qualifizierte und verantwortliche Fachbauleitung für Überwachung und Koordination der Montagen einzusetzen.
Kapazität, Ausrüstung und Koordination
Der Auftragnehmer muss geeignete Hebebühnen, Hubsteiger, Montagegerüste, Leitern, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Absperreinrichtungen und Verkehrssicherungsgeräte vorhalten. Er muss eine dauerhafte 24-Stunden-Notruferreichbarkeit und eine geeignete Ersatzteilbevorratung sicherstellen.
Die Verantwortung für die erforderliche Bau- und Gewerkekoordination, die Fähigkeit zur unterbrechungsfreien Ausführung im EVU-Netz sowie zur Führung, Aktualisierung und Abrechnung der Straßenbeleuchtungsdatenbank liegen beim Auftragnehmer.
Versicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro je Schadensereignis ist erforderlich. Sie muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Tätigkeitsschäden und Umwelthaftpflicht abdecken; der jährliche Nachweis ist vorzulegen. Für die Standsicherheits-Gewährleistung bis zur nächsten Prüfung ist zusätzlich ein besonderer Haftungsnachweis mit Angabe von Deckungssumme und Versicherer im Angebotsschreiben gefordert.
Ausschlussgründe und formale Erklärungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach VHB 521 abzugeben. Erklärungen zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, zur gewerberechtlichen Befähigung sowie zur Kartellfreiheit sind abzugeben. Die Stadt prüft Eignung und Zuverlässigkeit; Angebote können bei schweren Verfehlungen, Zahlungsunfähigkeit, relevanten Eintragungen im Wettbewerbsregister oder anderen zutreffenden Ausschlussgründen ausgeschlossen werden.
Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise werden grundsätzlich erst von Bietern in der engeren Wahl verlangt. Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung als vorläufiger Nachweis mit dem Angebot einzureichen.
Arbeitsorganisation und Nachunternehmen
Die Leistung ist grundsätzlich im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Übertragung an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt; bei Leistungen, auf die der eigene Betrieb nicht eingerichtet ist, ist die Zustimmung nicht erforderlich. Mindestens 51 Prozent der Kernleistungen sind selbst zu erbringen.
Arbeitsschutz, DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38 und Arbeiten unter Spannung nach DGUV Information 203-007 sind einzuhalten. Die Vorgaben zu Mindestlohn, Tariftreue und Vergabegesetzgebung sind auch für Nachunternehmer sicherzustellen.
Für den Auftragnehmer wird kein allgemeiner Referenznachweis verlangt. Für die Standsicherheitsprüfung von Mastanlagen sind dem Angebot Unterlagen über das Prüfverfahren, Referenzen und der Nachweis einer Zulassung als akkreditiertes Prüflabor beizufügen.
Als anerkanntes Verfahren ist REI-LUX, Biege- und Standfestigkeitsmessung, genannt; andere ähnliche Verfahren sind zugelassen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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