Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Wuppertal schreibt einen Rahmenvertrag über rund vier Jahre (15.09.2026 bis 14.09.2030) für Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an ihren konstruktiven Ingenieurbauwerken aus.
Dazu zählen insbesondere Brücken, Stützwände, Tunnel, Fußgängerunterführungen und gelegentliche Treppenbauwerke im gesamten Stadtgebiet – teils in der Umweltzone 1, teils im Bereich der Wupper und teils im Bereich der Wuppertaler Schwebebahn.
Die Leistungen werden nicht als ein großer Auftrag vergeben, sondern über Einzelabrufe abgerufen. Die Mengen im Leistungsverzeichnis sind Schätzwerte – es besteht kein Anspruch auf Abnahme bestimmter Mindest- oder Höchstmengen.
Zuschlag erhalten soll das wirtschaftlichste Angebot (nur Preis). Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Das Zuschlagskriterium bei Haupt- und Nebenangeboten ist das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises mit einer Gewichtung von 100 %.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauwerkstypen und Einsatzorte
Zu betreuen sind Brücken, Stützmauern, Fußgängerunterführungen und gelegentlich Treppenbauwerke im Bereich öffentlicher Straßenflächen und städtischer Grundstücke im Wuppertaler Stadtgebiet. Einzelne Bauwerke liegen in Umweltzone 1, im Bereich der Wupper oder im Bereich der Wuppertaler Schwebebahn – mit entsprechenden Genehmigungs- und Sicherheitsauflagen.
Leistungsarten
Sowohl Neubau- als auch Erhaltungsarbeiten (Instandhaltung/Instandsetzung) an konstruktiven Ingenieurbauwerken. Die Leistungen werden über Einzelabrufe in enger Abstimmung mit städtischen Mitarbeitern abgerufen; es besteht kein Rechtsanspruch auf Abnahme des geschätzten Gesamtvolumens.
Leistungsbereiche im Leistungsverzeichnis
Pflichten des Auftragnehmers bei der Ausführung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulässige Eignungsnachweise
Die Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Zwingende Eigenerklärungen (Ausschlussgründe)
Mit der Bietererklärung/Anlage A sind zu erklären:
Fachliche Eignung – auf Anforderung nachzuweisen
Innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung:
Versicherungsanforderungen
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Mindestens eine bestimmte Anzahl vergleichbarer Leistungen (Unterhaltung/Instandsetzung konstruktiver Ingenieurbauwerke); konkrete Mindestanzahl und Zeitraum in den verfügbaren Unterlagen nicht beziffert
Referenzliste mit Kundennamen, Kontaktdaten und Auftragswert; Nachweiseinsicht auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen