Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (Vergabenummer G-01-2026) der Stadt Gebesee c/o VG Gera-Aue für Tiefbauarbeiten: Ein bestehender Graben am Scheunenweg in Gebesee wird zu einer Regenrückhaltung (Regenrückhaltebecken) umgebaut. Gefragt ist ein Bauunternehmen, das diese Erdarbeiten/Wasserbauarbeiten ausführt, die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle ordnungsgemäß entsorgt und auf Wunsch auch die spätere Instandhaltung/Wartung der Anlage übernimmt.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten. Für Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauausführung – Graben zu Regenrückhaltung
Umgestaltung des bestehenden Grabens am Scheunenweg in Gebesee zu einer Regenrückhaltung (Regenrückhaltebecken). Maßgeblich sind Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne und beigefügter Bauzeitenplan.
Abfallvermeidung, Verwertung und Beseitigung
Der Auftragnehmer übernimmt als Abfallerzeuger und -besitzer die Pflichten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle.
Optionaler Instandhaltungsvertrag
Zusätzlich zur Hauptbauleistung wird – wie aus Angebotsschreiben und Vertragsformular hervorgeht – auch der Abschluss eines Vertragsformulars für Instandhaltung (Wartung/Inspektion) angeboten. Bieter geben im Angebotsschreiben die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung für die Instandhaltung an.
Wesentliche Vertrags- und Rahmenbedingungen
Das Dokument beschreibt vertragliche Sonderregelungen zur Bauausführung: Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird abweichend vom gesetzlichen Standard auf 4 Jahre nach Abnahme festgelegt (statt 2 Jahre). Für Fristüberschreitungen gelten die Regelungen des VOB/B (Verlängerung wegen Behinderung, Verzugseintritt). Vertragsgrundlage: VOB/B (Ausgabe 2016) und die Besonderen Vertragsbedingungen. Sanktionen im ThürVgG-Bereich (Vertragsstrafe, fristlose Kündigung, Vergabeausschluss bis 3 Jahre) bleiben unberührt. Eine ausführliche Darstellung dieser allgemeinen Vertrags- und Rechtsthemen erfolgt nicht in den leistungsbeschreibenden Abschnitten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Eigenerklärung oder Präqualifikation
Bieter können ihre Eignung nachweisen durch:
Die Vergabestelle kann Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigen lassen; das Angebot wird ausgeschlossen, wenn angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Persönliche/Registerliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische Leistungsfähigkeit / Referenzen
Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A:
Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) – Pflicht-Erklärung
Verpflichtende Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG: Bieter erklären sich bereit zur Einhaltung folgender Pflichten bei Auftragsausführung:
Sanktionen bei Verstößen: Vertragsstrafe (§ 13 Abs. 1), fristlose Kündigung (§ 13 Abs. 2), Vergabeausschluss bis zu 3 Jahren (§ 13 Abs. 3 ThürVgG).
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Sprache und Formalitäten
Drei vergleichbare Referenznachweise über Leistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind (Umarbeitung Graben/Regenrückhaltung, Tief-/Wasserbau). Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, falls Angebot in die engere Wahl kommt.
Vergleichbare Bauleistungen (Erdbau/Wasserbau/Regenrückhaltung); je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, eingesetzte Arbeitnehmer, technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung