Reparatur von Stahlschutzplanken im LK Zwickau 2027
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die Reparatur beschädigter Stahlschutzplanken an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Zwickau.
Die Leistung umfasst die Verkehrssicherung sowie Demontage, Lieferung und Montage neuer Schutzplankenteile einschließlich Zubehör. Das Leistungsverzeichnis enthält 129 Positionen; erfahrungsgemäß werden rund 100 Einzelreparaturen erwartet.
Die Ausführung erfolgt vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Angebote sind bis zum 19.11.2026 um 09:30 Uhr elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Berücksichtigt werden die nachgerechnete Angebotssumme, insbesondere preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierte Zuschlagskriterien sowie ein eventueller Nachlass ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 vom Hundert auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReparaturumfang und Ausführungsgebiet
Die Arbeiten betreffen Stahlschutzplanken an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Zwickau.
Erfahrungsgemäß werden pro Ausschreibung rund 100 Einzelreparaturen erwartet. Der tatsächliche Umfang hängt von den Schadensereignissen ab. Die Ausführung erfolgt vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, beziehungsweise bis zur wertmäßigen Abarbeitung.
Verkehrssicherung
Für jede Reparatur ist die Verkehrssicherung nach VAO und StVO sowie nach dem jeweiligen Regelplan und der verkehrsrechtlichen Anordnung einzurichten, zu unterhalten, zu bedienen, gegebenenfalls umzusetzen und wieder abzubauen.
Vorgesehen sind:
Bei einspurigem Verkehr darf die größte Engstelle 200 m nicht überschreiten. Die Sicherung erfolgt mit elektrischen Warnleuchten und vollreflektierenden Verkehrszeichen. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherung und den Schutz des eingesetzten Personals.
Ausbau beschädigter Schutzplankenteile
Beschädigte Schutzplankenteile sind einschließlich der für den Ausbau notwendigen angrenzenden Holme und Erdarbeiten auszubauen. Erfasst werden unter anderem:
Ausgebautes Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Lieferung neuer Schutzplankenteile
Die benötigten Schutzplankenteile und das Zubehör sind zu liefern. Das umfasst Schutzplankenholme Profil B gerade und gebogen, Sigma-Pfosten, Steckpfosten, Brückenpfosten mit Fußplatte, feuerverzinkte Verbundanker, Distanzstücke, Abstandhalter, Abspanngurte, Kopfstücke, Regel- und Kurzabsenkungen mit und ohne IPE-Pfosten, Absenkwinkel, Aufsatzleitpfosten, Pfostenummantelungen, Richtungstafelkombinationen, Stahlroh- und Doppelrohrgeländer, Bestandteile von MEGA-Rail und Super-Rail Eco sowie Unterfahrschutz.
Für die Komponenten sind die im Leistungsverzeichnis genannten TL-SP-99-Teilnummern, Zeichnungen und konstruktiven Anforderungen einzuhalten. Bei streckenweisem Neubau ist CE-zertifiziertes Material zu verwenden.
Ausschließlich neue Kleinteile und neues Befestigungsmaterial sind zulässig. Nachgereichte oder nachverzinkte Holme und Pfosten dürfen nicht verwendet werden. Aus Sicherheitsgründen darf Material nur in dem Umfang bereitgestellt werden, der am selben Arbeitstag montiert wird.
Montage und technische Ausführung
Die neuen Schutzplankenteile sind einschließlich Befestigungsmaterial, Schrauben, Muttern, Scheiben, Kleinmaterial, Decklaschen und Stützbügeln einzubauen. Vorgesehen sind unter anderem:
Holme sind auf 0,5 bis 4,0 m zu kürzen, wenn sie als Passstücke eingebaut werden. Bei Arbeiten auf Bauwerken sind nach den Richtzeichnungen des BWV Verbundanker zu versetzen, die Grundgussmasse aufzuschrauben und Langlöcher entsprechend den Bauwerkskappen zu verfüllen.
SSPL-Absenkungen nach RPS 09 sind mit sorgfältig verdichtetem Einbaumaterial und Druckplatten an den beiden letzten Pfosten auszuführen. Schwer lösbare Verschraubungen dürfen nicht durch Wärmeeinwirkung gelöst werden. Reparaturstellen sind im geschlossenen Schutzplankenband auszurichten. Kleine Fehlstellen und montagebedingt beschädigte Stellen sind zu reinigen und kaltzuverzinken.
Bei Reparaturaufträgen ist der erste Holm mit zwei Stößen zu bearbeiten. Es sind BAST-freigegebene und zugelassene Systeme und Einzelkomponenten zu verwenden. Dabei sind RPS 09, ZTV-FRS 13, geltende DIN-Vorschriften, TL-SP 99, RAL-RG 620, StVO, RSA, ASR A5 2, ZTV-SA und die jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu beachten.
Arbeitsweise und Umfeld
Reparaturen dürfen nur am Tag und bei ausreichenden Sichtverhältnissen ausgeführt werden. Unfallschäden, die eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen, sind innerhalb von 2 Tagen zu reparieren; alle anderen Reparaturen sind innerhalb von 4 Wochen zu erledigen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Lage von Erdkabeln, Entwässerungsrohren und Leitungen beim jeweiligen Versorgungsträger zu klären und dessen Schutzmaßnahmen sind umzusetzen. Weitere Erschwernisse sind vor der Ausführung bei der Straßenmeisterei bekannt zu geben beziehungsweise genehmigen zu lassen.
Bei Arbeitsunterbrechung muss das Holm-Ende abgesenkt beziehungsweise kurzabgesenkt sein. Vor längeren Arbeitspausen und vor Dunkelheit ist der Fahrbereich von Geräten und Baustoffen freizuräumen. Arbeitsfahrzeuge dürfen den öffentlichen Verkehr nicht behindern oder gefährden.
Verunreinigungen an Fahrbahndecken und Mittelstreifen sowie beschädigte Mittelstreifen sind zu beseitigen.
Abnahme und Abrechnung
Nach Abschluss der Arbeiten takes place eine gemeinsame förmliche Abnahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Festpreise und eines vom Auftraggeber gegengezeichneten Aufmaßblatts. Rechnungen sind an die jeweilige zuständige Straßenmeisterei zu richten und müssen die Straßennummer, den Straßenabschnitt sowie das gegengezeichnete Aufmaßblatt enthalten. Für jeden Auftrag beziehungsweise Unfallschaden ist eine Einzelrechnung zu erstellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung und Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bestehen. In den letzten zwei Jahren darf keine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister führte, mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro vorliegen.
Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet worden sein; ein mangels Masse abgelehnter Eröffnungsantrag, eine Liquidation oder eine eingestellte Tätigkeit sind ebenfalls auszuschließen. Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt werden.
Erforderliche gewerberechtliche und registerrechtliche Eintragungen sind je nach Tätigkeit in Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer oder, sofern keine Eintragungspflicht besteht, in entsprechender Weise nachzuweisen.
Präqualifikation und Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und gegebenenfalls durch auftragsspezifische>'''achweise nach.
Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung und gegebenenfalls ergänzende auftragsspezifische Nachweise vor. Bei Einsatz von Nachunternehmen deren Eigenerklärungen oder PQ-Nummern sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Für die engere Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nichtdeutschsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Technische und berufliche Eignung
Erforderlich sind:
Für weitere technische Fachkräfte verlangt die Eigenerklärung keine zusätzlichen ergänzenden Nachweise. Ein konkreter Mindestumsatz ist nicht angegeben.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder erforderlich. Sie muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, sämtliche Mitglieder, den bevollmächtigten Vertreter, die rechtsverbindliche Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung angeben.
Bei beabsichtigter Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen im Angebot zu erläutern. Auf Verlangen sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Nachunternehmer sind gegebenenfalls mit Eigenerklärungen oder PQ-Nummern nachzuweisen. Die Übertragung auf Unterauftragnehmer ist nur nach § 6 SächsVergabeG zulässig.
Drei geeignete, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen
Je Referenz sind Leistungsbezeichnung, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Zusätzliche Referenzen können auf gesonderter Anlage angegeben werden. Für Bieter in der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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Erfüllungsort
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