Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Düren für Reparaturleistungen sowie Lieferung und Montage von Sportgeräten an mehreren Schulstandorten (u.a. Heinrich Böll, Burgau, Gürzenich, Nikolaus, St. Bonifatius, Arnoldsweiler, Bretzelnweg, Birkesdorf, Derichsweiler, Anne Frank, Wirteltor, Martin-Luther-Schule).
Die Leistung umfasst je Schule zwei Lose: fest eingebaute Sportgeräte (z.B. Basketballanlagen, Klettertau, Schaukeln, Sprossenwände) und transportable Sportgeräte (z.B. Sprungkästen, Turnbänke, Sprungbretter, Barren, Weichböden). Neben Lieferung und Montage sind auch Wartungsarbeiten (Verschraubungen nachziehen, Reinigen und Abfetten von Gelenken/Rollen) sowie Entsorgung defekter Altgeräte enthalten.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW bis zum 08.09.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wirtschaftlichstes Angebot – sofern keine abweichenden Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen definiert sind, erfolgt die Zuschlagserteilung auf den niedrigsten Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Leistungen für alle Standorte
Lieferung und Montage von Sportgeräten für Schulturnhallen.
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Bestandsgeräten:
Entsorgung defekter bzw. nicht mehr sicherheitskonformer Altgeräte sowie fachgerechte Beschaffung, Lieferung und Montage von Neugeräten als Ersatz.
Losstruktur – zwei Lose je Schulstandort
Je Schulstandort ist die Leistung in zwei Lose aufgeteilt:
Die folgende Darstellung fasst die Inhalte aller Standorte zusammen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 46 UVgO nachweisen. Der Nachweis kann auch durch Eignungsleihe nach § 34 UVgO (Kapazitäten anderer Unternehmen) erbracht werden – hierfür sind die Formulare 534a und 534b zu verwenden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 UVgO nachweisen (z.B. durch Referenzen, Qualifikationen). Auch hier ist Eignungsleihe nach § 34 UVgO möglich.