Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg / Sachsen-Anhalt-Thüringen) schreibt für das Jobcenter Berlin Reinickendorf ein Einzelcoaching "Fit für den Job" aus. Das Coaching richtet sich an arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und soll sie wieder in Arbeit oder Ausbildung bringen.
Was ist zu tun?
Was muss man einreichen?
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- I - Auftragsbezogene Zusammenarbeit auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt5%
- II - Strategische Vorgehensweise und inhaltliche Ausgestaltung sowie Organisation45%
- III - Personal20%
- IV - Bisherige Erfolge und Qualität30%
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Schritt 1: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Schritt 2: Korridor = Kennzahl des führenden Angebotes minus 10%. Schritt 3: Angebote innerhalb des Korridors werden als gleichwertig betrachtet; Entscheidungskriterium ist die Gesamtpunktzahl aus den Kriterien II.1, II.4, III.1 und IV.1. Bei identischen Punktzahlen greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt Auslosung. Inklusionsbetriebe erhalten bei gleicher Punktzahl den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmen und Zielsetzung
Durchführung eines individuellen Einzelcoachings "Fit für den Job" nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III.
Ziel: Nachhaltige Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung (mind. 15 Std./Woche, 3 Monate ununterbrochen) oder betriebliche Ausbildung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation und des regionalen Arbeitsmarktes.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III.
Geltungsbereich: Es handelt sich um ein Los (Gesamtleistung) – es kann nur für die vollständige Leistung ein Angebot abgegeben werden.
Fördereinheiten (Mindeststandards im Gesamtkonzept)
Die folgenden Bausteine sind in das Gesamtkonzept zu integrieren (B.2.2.2 ist ausgenommen):
1. Kompetenzanalyse – Erfassung beruflich nutzbarer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motivation; Dauer: 2 Wochen, ca. 6 Betreuungsstunden
2. Berufs- und Tätigkeitsorientierung – Informationen zu Berufen, Anforderungen, Arbeitsmarkt; mind. 1 Betriebsbesuch
3. Bewerbungscoaching und -training – Analyse Bewerbungsverhalten, Vorstellungsgespräche, Unterlagen, Online-Bewerbungstraining
4. Selbstvermarktungsstrategien – Stärkenanalyse, Initiativbewerbungen, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen
5. Förderung regionaler und beruflicher Mobilität/Flexibilität
6. Erhöhung der Motivation
7. Allgemeiner Grundlagenbereich
8. Wirtschaftliches Verhalten – Haushaltsplanung, Schuldenprävention (keine Schuldnerberatung i.S.v. § 16a SGB II)
9. Gesundheitsorientierung – max. 20 % des persönlichen Betreuungsstundenbudgets
10. Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber – Orientierung/Eignungsfeststellung in mind. 2 Berufsfeldern; max. 6 Wochen je Einsatz; berufsfachliche Kenntnisse max. 8 Wochen / 320 Std. gesamt
11. Unterstützung bei Überleitung in SGB VI / SGB XII – bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit
Querschnittsaufgaben
Optionale und alternative Durchführungsformen
Durchführungsorte und Volumen
Durchführungsorte:
Eine Änderung des Durchführungsortes ist nicht zulässig (Vertragsstrafe).
Volumen:
Laufzeit und Verlängerungsoptionen
Die Erklärung zur Verlängerung muss spätestens 2 Monate vor Ende des jeweiligen Zeitraums erfolgen. Der Vertrag endet ohne Kündigung zum Ende der jeweiligen Maßnahme.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Eignungsvoraussetzungen (Teilnahmebedingungen)
Fachkundige Leistungsfähigkeit:
Referenzen:
Erklärungen (mit Angebot einzureichen):
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Integrationsteam:
Jobcoaches:
Sozialpädagogische Fachkräfte:
Psychologen/Psychologinnen:
Sprachkenntnisse (für Kommunikation mit Teilnehmenden): Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Persisch, Englisch sowie weitere bei Bedarf.
Sonstiges:
Pflichten während der Durchführung
Bei Nichteinhaltung drohen Vertragsstrafen oder Kündigung:
Sanktionsbezogene Anforderungen (Russland-Sanktionen, D.5)
Der Bieter bzw. jedes BG-Mitglied muss erklären, dass kein Ausschlussgrund nach EU-VO 833/2014 vorliegt. Das bedeutet:
Nachweis über die bereits durchgeführte Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre
Vergleichbar sind Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, Kombinationen mit solchen Elementen oder ähnliche Maßnahmen (dann zusätzlich Anlage zu D.3 mit Kurzbeschreibung); pro Referenz: Auftragnehmer, Leistung (mit §§), Vergabe-Nr./Los-Nr., Durchführungsjahr und -ort, Auftraggeber, Kontaktperson mit Telefonnummer