Rodung BW Ewaldstr.
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Rodungs- und Landschaftsbauleistungen an der A2 im Bereich des Bauwerks Münsterstraße/Ewaldstraße in Herten.
Leistungen: Freistellen von sieben Vegetationsflächen mit insgesamt 13.900 m², Grobplanum und Rasenansaat auf 9.500 m², Rasenpflege, teilweiser Zaunausbau, Abfallentsorgung, Freischnitt zur Vermessungsbegleitung sowie Verkehrssicherung.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 05.11.2026 um 10:00 Uhr einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertung anhand der Wertungssumme des Angebotes; Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v. H. der Wertungssumme.
Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen unbedingten Nachlasses. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 vom Hundert der Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVegetationsflächen freistellen
Sieben Vegetationsflächen mit insgesamt 13.900 m² sind freizustellen:
Je nach Bestand sind Gehölze ebenerdig abzuschneiden, hereinragende Äste bis 4,5 m lichte Höhe zurückzuschneiden, Gras und Hochstauden abzumähen und Baumstubben auszufräsen. Gehölze, Schlagabraum, Fräsmaterial und Mahdgut sind aufzunehmen und außerhalb der Baustelle zu verwerten. Auf Flächen Nr. 6 und Nr. 7 verbleiben nach teilweiser Fällung im Winter 2025/2026 insbesondere Stangenholz, Strauchbestand und Wurzelstubben.
Grobplanum, Rasenansaat und Pflege
Auf Flächen Nr. 3, Nr. 6 und teilweise Nr. 7 sind 9.500 m² Grobplanum herzustellen. Wurzelstubbenlöcher werden mit anstehendem Boden rückverdichtet verfüllt; die Höhenabweichung beträgt höchstens etwa 5 cm auf 4 m Richtlatte.
Anschließend sind 9.500 m² Rasenansaat mit Feinplanum auszuführen. Die Saatgutmenge beträgt 10 g/m². Vorgesehen ist Saatgut zur ingenieurbiologischen Hangsicherung aus 30 % Kräutern und 70 % Gräsern, zuzüglich 2 g/m² Roggentrespe. Das Saatgut ist nicht zu entmischen, auszubringen, einzuarbeiten und anzudrücken. Lieferschein und Artenliste sind vorzulegen und die Freigabe des Auftraggebers abzuwarten. Die Rasenansaat ist spätestens bis 15.04.2027 abzuschließen.
Ein erster Pflegegang umfasst 9.500 m² Rasenmähen. Das Mähgut bleibt liegen; die Schnitthöhe beträgt 6 bis 10 cm.
Freischnitt zur Vermessungsbegleitung
Für insgesamt drei Arbeitstage ist ein Freischnitt zur Begleitung von Vermessungsarbeiten zu erbringen, insbesondere zur Absteckung der Rodungsbereiche auf Fläche Nr. 7. Stangenholz und Strauchbestand sind ebenerdig abzuschneiden und hereinragende Äste zurückzuschneiden. Die Arbeiten finden üblicherweise zwischen 7:00 und 18:00 Uhr statt; Abstimmung und Begleitung vor Ort sind mitzukalkulieren.
Sonstige Arbeiten und Abfallentsorgung
12 m Stabgittermattenzaun einschließlich Pfosten und Fundamenten sind vor Fläche Nr. 5 zerstörungsfrei auszubauen. Wiederverwendbare Materialien sind auf der Baustelle zu lagern, beschädigte Materialien zu entsorgen und Fundamentlöcher mit umgebendem Boden rückverdichtet zu verfüllen.
10 m³ Steine mit mehr als 10 cm Durchmesser, Zaunreste, schwer verrottbare Pflanzenteile und Unrat sind aufzunehmen, getrennt nach Abfallfraktionen in messbaren Haufen zu lagern und zu fotografieren. Die Fotos sind in den Bautagesberichten zu übermitteln. 6 t nicht gefährlicher Siedlungsabfall sind getrennt aufzunehmen, zu fördern und einem Entsorgungsträger zu übergeben; die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen.
Verkehrssicherung und verkehrsrechtliche Anordnung
Für die zeitweise Sperrung der Fußwegverbindung zwischen Ewaldstraße und Adalbertstraße ist fünf Arbeitstage lang Verkehrssicherung zu leisten. Der arbeitägliche Auf- und Abbau ist einzurechnen. Die Sperrung erfolgt über die gesamte Wegbreite von rund 3 m mit Absperrschrankengittern und mindestens fünf einseitigen roten Warnleuchten je Gitter. Erforderlich sind die Verkehrszeichen VZ 259 und VZ 254 sowie ein Zusatzzeichen für Fällarbeiten in Anlehnung an VZ 1007. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist nach Unterlagen des Auftraggebers einzuholen; erforderliche Ortsbesichtigungen sind durchzuführen und Gebühren bis 100,00 EUR einzukalkulieren.
Für Fläche Nr. 1 ist keine eigenständige Verkehrssicherung auf der A2 durch den Auftragnehmer vorgesehen. Die Arbeiten sind in die voraussichtlich ab 01.02.2027 vorhandene Verkehrssicherung einzubinden. Die dafür notwendige Abstimmung mit Auftraggeber und Dritten ist als eine Position zu erbringen.
Ausführung, Umweltschutz und Dokumentation
Die Arbeiten sind grundsätzlich an einem Sechs-Tage-Woche-Betrieb unter Ausnutzung des Tageslichts zu planen. Winterbaubedingungen und saisonale Einschränkungen sind zu berücksichtigen. Fällarbeiten in freier Landschaft sind grundsätzlich vom 01.10. bis zum 28.02. des folgenden Jahres zulässig; Frühjahrspflanzungen sind spätestens zum 31.03. zu beenden.
Zufahrten und Zuwege einschließlich Herstellung, Unterhaltung und Rückbau sowie die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Behelfsfahrstreifen sind zu erbringen. Oberflächenwasser ist schadlos abzuleiten. Abfälle und Ausbaustoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen; biologisch abbaubare Hydrauliköle sowie zertifizierte Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten sind zu verwenden. Betankung und Wartung auf unversiegelten Flächen im Baubereich sind unzulässig.
Vor Baubeginn sind Zustand und Beweissicherung für Gelände, Zufahrten, bauliche Anlagen, Baugrundstücke, genutzte Verkehrswege, gefährdete Gebäude, Brücken und Gewässer durchzuführen. Gefährdete Bauwerke und Verkehrswege sind durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beweissichern. Die Arbeiten sind täglich durch Bautagesberichte zu dokumentieren; Wetterverhältnisse und Umweltmaßnahmen sind fortlaufend zu prüfen und zu dokumentieren. Aufmaße sind je Ordnungszahl elektronisch bereitzustellen, der Bauablaufplan ist fortzuschreiben und ein Soll-Ist-Vergleich durchzuführen.
Der Auftraggeber stellt den SiGeKo.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Gegebenenfalls sind auftragsspezifischeysmachweise beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot vor, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifische Nachweise. Die Erklärung umfasst Ausschlussgründe und Selbstreinigung, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Registerstatus, Berufsgenossenschaft, Jahresumsätze und Umsätze im Tätigkeitsbereich, technische Fachkräfte, technische Ausrüstung, Qualitätssicherung, Umweltmanagementmaßnahmen und verfügbares Personal.
Referenzen und technische Leistungsfähigkeit
Erforderlich sind geeignete Referenzen über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren. Als vergleichbare Leistungen sind Baumrückschnitt und Baumpflegearbeiten anerkannt. Für jede Referenz sind Bezeichnung, anteiliger Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Eine verbindliche Mindestanzahl ist nicht festgelegt; das Formblatt enthält drei Referenzfelder.
Die Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte ist zu erklären. Technische Fachkräfte und technische Stellen sind mit Namen, Funktion und beruflicher Qualifikation anzugeben. Die technische Ausrüstung des Unternehmens sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Umweltmanagement sind zu beschreiben. Bei angekreuzten Anforderungen können Studiennachweise und Befähigungsnachweise auf Verlangen vorgelegt werden.
Arbeitssicherheit und Qualifikation des Personals
Für die Tätigkeit werden geeignete, fachlich kompetente, zuverlässige und gesundheitlich geeignete Beschäftigte sowie geeignete, geprüfte Arbeitsmittel und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen vorausgesetzt. Für Motorsägen ist eine anerkannte Ausbildung nachzuweisen. Bei Arbeiten an elektrischen Systemen sind Elektrofachkräfte einzusetzen; Bediener von Hubsteigern und Scherenbühnen müssen eingewiesen und bestellt sein. Bei mehreren Gewerken ist ein Koordinator der Tätigkeiten zu bestellen und der Einsatzstelle schriftlich mitzuteilen.
Vor Arbeitsaufnahme ist das Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zur Arbeitssicherheit zu bestätigen. Beschäftigte einschließlich Subunternehmern sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit darüber zu unterrichten und vor Arbeitsbeginn über die Besonderheiten der Arbeitsstelle zu unterweisen.
Wirtschaftliche, registerrechtliche und tarifliche Anforderungen
Angaben zu Jahresumsätzen und Umsätzen im Tätigkeitsbereich des Auftrags für drei Jahre sind vorzulegen. Konkrete Mindestjahresumsätze sind im Formular nicht eingetragen. Auf Verlangen können Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder IHK, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ein Insolvenzplan und Nachweise zur Selbstreinigung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer muss die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten, ihre Einhaltung in der Leistungskette sicherstellen, die erforderlichen Nachweise bereithalten und bei Kontrollen mitwirken. Die Pflichten sind auch an Nachunternehmer und Verleiher weiterzugeben.
Bieter-, Nachunternehmer- und Erklärungspflichten
Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Mitglieder, USt-IDs, der bevollmächtigte Vertreter, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. Die Unterauftrag- und Nachunternehmerleistungen sind im vorgesehenen Formular zu benennen; Namen sind erst auf gesondertes Verlangen anzugeben. Nachunternehmer müssen ihre Präqualifikation beziehungsweise Eignung nachweisen.
Alle Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Eigenerklärung zum Bezug Russland nach Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 abgeben. Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten für den Eignungsnachweis herangezogen werden, sind bei einem Auftragsanteil von mehr als 10 % ebenfalls zu berücksichtigen.
Verlangt werden außerdem die Erklärung, dass keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wird, sowie Angaben zur Ausführung im eigenen Betrieb oder zur Nachunternehmerleistung. Bei Verwendung von Holzprodukten ist eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung beziehungsweise eine gleichwertige Erfüllung der Herkunftskriterien zu erklären.
Vergleichbare Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren; anerkannt sind Baumrückschnitt und Baumpflegearbeiten.
Angabe von Leistung, anteiligem Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber; Referenzbescheinigungen können beim zuständigen Referenzgeber eingeholt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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