Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Tiefbauamt), Az. B037/66/26.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke Schmarler Damm (BW 131) über die Bahnstrecke DB 6325 in Rostock-Schmarl wird die Lieferung, Errichtung, Vorhaltung, Unterhaltung und der Rückbau eines rund 1.600 m langen Reptilienschutzzaunes als Artenschutzmaßnahme (Schutz von Zauneidechsen) ausgeschrieben.
Der Zaun muss bis Mitte März 2027 – vor Beginn der Frühjahrsaktivität der Eidechsen – funktionsfähig stehen und für voraussichtlich 26 Monate unterhalten werden (Mahd dreimal jährlich). Die Gesamtbaumaßnahme läuft bis 22. KW 2029.
Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Angebotsfrist: 16.09.2026, 09:00 Uhr (Bindefrist 07.10.2026).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und -räumung
Einrichten der Baustelle inklusive Herstellung der Zufahrt, Aufbau der Geräte und Büros, Herstellung der Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom), Oberboden- und Platzbefestigungen sowie Lagerplätze. Nach Bauende vollständige Räumung der Baustelle und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Positionen 1.1.10 und 1.1.20, je 1 Psch).
Technische Bearbeitung und Verkehrssicherung
Herstellung der Ausführungsunterlagen und -zeichnungen (2-fach, 1.2.10).
Einholung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis nach § 45 StVO beim zuständigen Straßenverkehrsamt; Gebühren trägt der Auftragnehmer (1.2.20).
Aufbau, Vorhaltung und Abbau der Verkehrssicherung gemäß RSA 2021, Regelplan BIV-1 (stationäre Arbeitsstelle, Länge 20 m, Dauer über 4 bis 8 Std. bei Tageslicht); 8-mal vorgesehen (1.2.30).
Einholen von Kabellage-/Leitungsplänen (1.2.40) und Abstecken der Zaunachse im Gelände in Abstimmung mit der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) (1.2.50).
Reptilienschutzzaun – Trasse und Aufbau
Freischneiden der Absteckpunkte (1.3.10, 1 Psch) sowie Beräumen/Freischneiden der Trasse über 1.600 m bei einer Arbeitsbreite und Bewuchs bis 30 cm Stammumfang (1.3.20).
Liefern des Reptilienschutzzaunes (1.3.30): PVC-Plane mit mind. 680 g/m² Flächengewicht, mind. 60 cm Höhe, Holzpfosten oder Laterneneisen mit ca. 80 cm Länge, Pfostenabstand ca. 2 m, Spanndraht.
Errichten des Zaunes (1.3.40) über 1.600 m: mind. 40 cm Plane über Gelände, lückenlos, standfest, mit mind. 10 cm Plane in die Erde eingebunden; die Lauffläche ist mit Kies, Sand oder Oberboden zu überdecken.
Vorhaltung, Unterhaltung und Mahd
Vorhalten des Zaunes für 26 Monate ab funktionsfähigem Aufbau bis Ende der Baumaßnahme (1.3.50).
Unterhaltung und Mahd (1.3.60, 8-mal): regelmäßige Mahd auf beidseitig je 0,5 m Breite vor und hinter dem Zaun, Mähgut entfernen; drei feste Durchgänge pro Jahr Anfang Juni, Ende Juli und Ende September, weitere Durchgänge auf Aufforderung des Auftraggebers. Jede Mahd ist bei der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) anzumelden und von dieser zu begleiten.
Abbau, Wiederherstellung und Sonderleistungen
Abbau und Entsorgung des Reptilienschutzzaunes nach Bauende über 1.600 m (1.3.70).
Ab- und Wiederaufbau des Zaunes auf Aufforderung des AG, z. B. für Suchschachtungen oder Leitungsverlegungen – bis zu 100 m (1.3.80).
Wiederherstellung des Zaunes bei Beschädigung durch Vandalismus oder Dritte – bis zu 100 m (1.3.90).
Regelmäßige Abstimmung mit der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB); Ergebnisse der Zaunkontrollen sind zu melden. Querungen von Eidechsenflächen sind nur zwischen November und Mitte März zulässig. Ab dem 14.03.2027 sind weitere Arbeiten nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A. Keine Verurteilungen wegen Verstößen (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €) in den letzten 2 Jahren. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Kein Insolvenzverfahren (bzw. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan) und keine Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit.
Registereintragungen / Mitgliedschaften
Mindestens eine der folgenden Eintragungen/Mitgliedschaften muss nachgewiesen werden: Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Mindestjahresumsatz (gesamt): 100.000 € brutto.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich: 50.000 € brutto.
Fachliche / technische Eignung
Mindestens 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Kalenderjahren: Liefern, Aufstellen und Vorhalten von Reptilienschutzzäunen mit einer Länge von mehr als 500 m. Die Referenzangaben umfassen Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (auf eigenes Unternehmen entfallender Anteil), Ausführungszeitraum und Auftraggeber.
Erklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte.
Präqualifikation und Form
Alternativ zur Eigenerklärung kann eine Präqualifikation über das PQ-Verzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachgewiesen werden; bei Einsatz von Nachunternehmen gilt dies auch für diese.
Angebote sind in deutscher Sprache und auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken einzureichen; alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Auf gesondertes Verlangen sind bei enger Wahl weitere Nachweise (Gewerbeanmeldung, Registerauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, testierte Jahresabschlüsse, Referenz-Bescheinigungen, Angaben zu Arbeitskräften und technischem Leitungspersonal der letzten 3 Jahre) nachzureichen.
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (TVgG M-V)
Verbindliche Anwendung des Branchentarifvertrags Baugewerbe (§ 6 TVgG M-V). Für Leistungen ohne Tarifpflicht Verpflichtung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 13,98 €/Std. brutto. Pflichten sind auf Nachunternehmer zu übertragen und zu überwachen.
Sonderzahlung fällig am 1. Dezember des jeweiligen Jahres; Urlaubsanspruch 1/12 pro vollen Kalendermonat der Auftragsausführung; bei Auftragsdauer > 2 Monaten sind zusätzliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Liefern, Aufstellen und Vorhalten von Reptilienschutzzäunen mit einer Länge von mehr als 500 m
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Anteil eigenes Unternehmen), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung auf Verlangen