RV Elektro-Prüfungen Ffo
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Studierendenwerk Ost:Brandenburg vergibt Los 1 für Elektroprüfungen an mehreren Liegenschaften in Frankfurt (Oder). Die Leistung umfasst Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen, Revisionen von Bestandsinstallationen sowie Messungen an Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Angebote sind bis zum 19.11.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Erforderlich sind insbesondere das Angebotsschreiben, das bepreiste Rahmen-Leistungsverzeichnis, die Eigenerklärung zur Eignung, die Preisermittlungsformblätter sowie beide Vereinbarungen zu den Mindestanforderungen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt; berücksichtigt werden nachgerechnete Angebotssummen und insbesondere Nachlässe. Bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhält ein Angebot einer Werkstatt für Behinderte den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfumfang und technische Anforderungen
Die Prüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit richten sich nach DGUV V3 beziehungsweise DGUV V4. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nach DIN VDE 0701–0702 und unter Beachtung der allgemeinen Hinweise zu Ziffer 5.1 dieser Norm zu prüfen. Blitzschutz- und Erdungsanlagen sind nach DIN EN 50164 (VDE 0185) zu messen und zu prüfen.
Leistungsumfang und Mengen
Das Leistungsverzeichnis enthält sieben Positionen mit insgesamt 3.700 Stück:
Prüfintervalle und Leistungszeit
Die Leistungen werden montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr erbracht. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden grundsätzlich alle zwei Jahre geprüft. Für Mensa und Coffebar gilt bei einer Fehlerquote unter 2 Prozent ein Intervall von zwölf Monaten. Ortsfeste elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen werden alle vier Jahre geprüft.
Leistungsorte
Die Prüfungen erfolgen in folgenden Liegenschaften in Frankfurt (Oder):
Wohnanlagen: August-Bebel-Straße 36–53; Berliner Straße 22a und 23 (Max-Kade-Haus); Birkenallee 43–49; Große Oderstraße 50; Logenstraße 2; Mühlenweg 34–36a.
Mensa und Coffebar: Mensa Europaplatz, Europaplatz 1; Coffebar Uni-Hauptgebäude, Große Scharrnstraße 59.
Verwaltung: Paul-Feldner-Straße 8/9.
Revision der Bestandsinstallationen
In vermieteten 1–2-Raum-Apartments sind Steckdosen, Schalter und Versteller optisch zu kontrollieren. Bestandsleitungen sind auf Durchgang, Widerstand und Isolation zu messen und die Schutzeinrichtungen funktional zu prüfen. Anschließend ist ein Prüfprotokoll zu erstellen, der Bauherr zu informieren und bei erheblichen technischen Mängeln ein Angebot zu deren Beseitigung zu unterbreiten.
Dokumentation und Prüfplaketten
Je Prüfung ist ein Mess- und Prüfprotokoll in zweifacher Ausfertigung zu erstellen; das Original erhält der Auftraggeber und die Durchschrift der Auftragnehmer. Bei elektronischer Übermittlung ist das Originalprotokoll als PDF mit 300 dpi zu scannen. Prüfplaketten sind mit Firmenanschrift, Telefonnummer, Prüfdatum und Unterschrift des Monteurs anzubringen oder zu erneuern.
Arbeitsorganisation und Umgang mit Mängeln
Prüftermine sind mit dem Kunden abzustimmen. Vor Arbeitsbeginn ist die Tätigkeit beim zuständigen Hausmeister anzumelden. Schlüssel sind gegen Unterschrift der beauftragten Elektrofachkraft zu übernehmen und anschließend zurückzugeben. Zweisprachige Hausaushänge sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Mängel und Schäden sind aufzunehmen und zu dokumentieren; gefährdende Mängel sowie Mängel mit unmittelbaren Gefahren für Betriebs- oder Brandsicherheit sind unverzüglich zu melden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Netzabschaltungen sind vorab mit allen Betroffenen abzustimmen.
Komplettleistung und Nebenarbeiten
Die Preise umfassen die Einsatzpauschale sowie sämtliche erforderlichen Personal- und Ersatzteilkosten, Wegzeiten, Fahrtkosten, Steuern und Nebenkosten. Erforderliche Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Fahrzeuge sind vorzuhalten. Absicherungsmaßnahmen, Nebenleistungen und die Reinigung der Arbeitsbereiche sind enthalten. Selbst schuldhaft verursachte Schäden und Verunreinigungen sind zu beseitigen. Instandsetzungsarbeiten sind auf Anforderung gegen gesonderte Beauftragung innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenQualifikation des eingesetzten Personals
Das eingesetzte Personal muss nachweislich über die für die Arbeiten erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen, und es darf nur zugelassenes Personal eingesetzt werden. Auf Anforderung sind Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungsnachweise sowie eine Eigenerklärung zum Anstellungsverhältnis vorzulegen. Die mit der Schlüsselübergabe betraute Person muss eine vom Auftragnehmer beauftragte Elektrofachkraft sein.
Eignungsnachweis für präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifische Nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vor, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifische Nachweise.
Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung
Erforderlich sind insbesondere Angaben zum Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen, Angaben zu vergleichbaren Leistungen aus dem maßgeblichen Zeitraum, die Erklärung zur Verfügung über die erforderlichen Arbeitskräfte, der Registerstatus, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, die Zuverlässigkeit beziehungsweise Selbstreinigung sowie die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen und die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Bestätigungen nach Engster Wahl
Auf gesondertes Verlangen sind innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten angemessenen Frist drei Referenznachweise, Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, gegebenenfalls Eintragung in der Handwerksrolle beziehungsweise bei der Industrie- und Handelskammer, gegebenenfalls ein Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Nicht deutschsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Nachunternehmer und Arbeitkräfteverleiher
Nachunternehmer sind in Formblatt 233 anzugeben. Ihre Präqualifikation oder die Voraussetzungen zur Präqualifikation sind grundsätzlich nachzuweisen; nicht präqualifizierte Nachunternehmer haben auf gesondertes Verlangen eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern genügt die Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, gegebenenfalls ergänzt um auftragsspezifische Nachweise. Nachunternehmer und Verleiher müssen die gleichlautenden Mindestanforderungen übernehmen und Stichprobenkontrollen dulden.
Mindestarbeitsentgelt und Beschäftigungsnachweise
Für alle eingesetzten Beschäftigten ist mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro je Arbeitsstunde zuzusagen. Ab 01.01.2026 beträgt der maßgebliche Bundes-Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde; ein gesetzlich festgelegtes höheres Mindestentgelt ist zu beachten. Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen müssen prüffähig und deutschsprachig vorliegen. Sie dürfen anonymisiert oder pseudonymisiert sein, müssen aber personell und zeitlich eindeutig zusammengeführt werden können. Beschäftigte sind mindestens monatlich über Gehaltskonten zu bezahlen.
Kontrollen und Weitergabe an Dritte
Stichprobenkontrollen, Einsichtnahmen in Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Auszahlungsbelege und Befragungen der eingesetzten Beschäftigten sind zu dulden. Kontrollpersonen erhalten Zugang zu Geschäftsräumen und Grundstücken. Erforderliche Einverständnisse der Arbeitnehmer zur Vorlage und Prüfung der Abrechnungen sind einzuholen. Zusätzlich eingesetzte Nachunternehmer und Verleiher müssen gleichlautende Erklärungen abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind vergleichbare Leistungen anzugeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb ist dem Teilnahmeantrag eine Referenzliste beizufügen; bei erfolgreicher Engerer Wahl sind drei Referenznachweise vorzulegen.
Nachweis über vergleichbare Elektroprüfungsleistungen. Die drei Nachweise müssen Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, eingesetztes Personal und Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung enthalten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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