Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln, AöR) schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen aus. Der Auftragnehmer stellt Container, führt den Transport durch und entsorgt bzw. verwertet die Abfälle an verschiedenen Klärwerken und Betriebsstandorten im Kölner Stadtgebiet.
Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.11.2026 bis 31.10.2030 (48 Monate) mit einem Höchstwert von 350.000 EUR. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des günstigsten Preises.
Angebote sind elektronisch über das Vergabeportal subreport ELViS bis zum 10.09.2026 um 11:00 Uhr MESZ einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Sammlung, Transport, Lagerung, Behandlung und Endentsorgung/Verwertung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen. Die Leistung umfasst Containergestellung (permanent und auf Abruf), Abfuhr/Transport sowie Entsorgung und Verwertung in benannten Entsorgungsanlagen des Auftragnehmers.
Abfallarten und Mengen
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Abfallbereiche:
Abschnitt 1 – Bau- und Gewerbeabfälle (nicht gefährlich): z. B. gemischte Verpackungen, Beton, Altholz, Mischschrott, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Papier/Pappe, Baggergut, Bodenaushub, Elektrogeräte, Kunststoffe, Grünabfälle, Sperrmüll, Glas, gemischte Siedlungsabfälle. Geschätzte Mengen über 4 Jahre, z. B. gemischte Siedlungsabfälle ca. 165 t, Mischschrott ca. 80 t.
Abschnitt 2 – Gefährliche Abfälle: z. B. Säuren, Basen, organische Lösemittel, Farben/Klebstoffe, Altöl, ölverschmutzte Betriebsmittel, Elektrogeräte mit FCKW, Elektroschrott, Spraydosen, Chemikalien, Batterien, Leuchtstoffröhren. Geschätzte Mengen über 4 Jahre, z. B. Altöl ca. 20.000 kg, Elektroschrott ca. 20.000 kg.
Einsatzorte
Die Leistungen werden an folgenden festen Standorten erbracht:
Bei Bedarf zusätzlich an weiteren Standorten (Pumpwerke, Weiher, Bachläufe, Baustellen) im Kölner Stadtgebiet. Außerhalb des Stadtgebiets fallen keine Leistungen an.
Container- und Behältergestellung
Der Auftragnehmer stellt Abfallbehälter und Container sowohl permanent als auch temporär (auf Abruf) bereit. Die Container müssen geprüft, wasserdicht und mit gültiger DGUV-Prüfplakette versehen sein. Die Passgenauigkeit und Eignung für die jeweiligen Abfallarten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Beispielhafter Containerbedarf über 4 Jahre (permanent):
Transport und Abfuhr
Der Transport erfolgt auf Abruf durch den Auftraggeber. Die Abfuhrfrist beträgt 48 Stunden nach Abruf. Überladene Fahrzeuge sind nicht zulässig. Auf den Betriebsgeländen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Geschätzte Transportleistungen über 4 Jahre:
An Wochenenden und Feiertagen finden keine Abfuhren statt; Zugang zu Betriebsgeländen ist an diesen Tagen gesperrt. Betriebszeiten: Mo–Do 07:00–15:00/16:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr.
Entsorgung und Verwertung
Die Entsorgung und Verwertung erfolgt in den vom Auftragnehmer benannten Entsorgungsanlagen. Der Auftragnehmer muss eine ausreichende Entsorgungssicherheit gewährleisten und einen Alternativentsorgungsweg bei Störungen oder Ausfall der Hauptanlage vorhalten. Die Gewichtsermittlung erfolgt über geeichte Fahrzeugwaagen. Verwertung gemäß gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.
Durchgeführte Leistungen für teilgefüllte Container werden vergütet; Leerfahrten sind zu vermeiden, können aber separat abgerechnet werden.
Dokumentation und Online-Portal
Der Auftragnehmer hat ein Online-Portal bzw. eine App für den Leistungsabruf bereitzustellen. Zum Angebot sind Angaben zu Datenschutzkonzept, Serverstandort, Daten-Trennung, Löschkonzept, Erreichbarkeit, Supportverfahren sowie Einweisungsschulungen in deutscher Sprache einzureichen.
Erforderliche Leistungsnachweise: Übernahmescheine, Wiegebelege, Begleitscheine (mit KFZ-Kennzeichen), Mengenbilanzen, vollständiger Materialflussnachweis gemäß KrWG und Nachweisverordnung.
Abrechnung
Monatliche Abrechnung mit beigefügten Originalbelegen und Bestellnummern des Auftraggebers, per E-Mail an StEB-ME-Buchhaltung@steb-koeln.de oder postalisch.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerufliche Befähigung
Eintragung in das Handelsregister, Berufsregister oder die Handwerksrolle des zuständigen Sitzes/Wohnsitzes (Erklärung mit Angebot; Nachweis auf Verlangen bei Zuschlag). Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied erforderlich.
Betriebshaftpflichtversicherung
Gültige Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit Mindestdeckung von 2.000.000 € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden; zweifache Maximierung je Versicherungsjahr ausreichend. Nachweis durch Bestätigung des Versicherungsträgers oder alternativ Eigenerklärung plus schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners über Versicherbarkeit im erforderlichen Umfang.
Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung
Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i.V.m. EfbV für alle ausführenden Niederlassungen/Betriebsstätten. Die Überwachungszertifikate dürfen nicht älter als 18 Monate (bezogen auf den Submissionstermin 10.09.2026) sein und müssen folgende Tätigkeiten abdecken: Sammeln, Befördern, Lagern, Verwerten, Beseitigen. Die Zertifikate müssen die konkret ausgeschriebenen Abfallarten und -schlüssel sowie den Standort der jeweiligen Niederlassung umfassen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer und Mitglieder von Bietergemeinschaften.
Fahrzeugflotte
Vorgabe einer Liste mit Fahrzeugen, Einsatzzweck, technischen Daten und Anzahl.
Entsorgungsanlagen und Entsorgungssicherheit
Benennung der Entsorgungsanlagen und ggf. von Zwischenlagern mit Adresse und Entsorgernummer für alle im Leistungsverzeichnis angebotenen Abfallarten. Die Entsorgungssicherheit muss gewährleistet sein.
Umweltmanagementsystem / Nachhaltigkeit
Nachweis eines anerkannten Umweltmanagementsystems gemäß ISO 14001, EMAS oder vergleichbar; alternativ Vorlage eines schriftlichen Nachhaltigkeitskonzepts, das diese Kriterien erfüllt.
Ausschlussgründe
Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sowie keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Zudem darf kein Russlandbezug gemäß Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 bestehen (auch nicht bei Unterauftragnehmern/Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts).
Wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen
Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. Keine Verfehlungen, die zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen oder einen Eintrag im Wettbewerbsregister rechtfertigen. Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen NRW (ab Auftragswert von 25.000 €).
Auf Verlangen nachzureichende Nachweise
Nachweis der Eintragung im Berufsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 236).
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Bei Einsatz von Nachunternehmern: Benennung mit Art und Umfang der Teilleistungen (Formular F233). Bei Eignungsleihe: Benennung der Kapazitäten (Formular F235), Verpflichtungserklärungen (Formular F236), gemeinsame Haftung. Ein Wechsel von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers (4 Wochen vorher schriftlich). Nachunternehmer müssen für ihre jeweilige abfallwirtschaftliche Teilleistung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert sein. Als erhebliche Teile gelten: Containergestellung, Transportleistungen, Zwischenlagerungen sowie Entsorgungs-/Verwertungsleistungen.
Bietergemeinschaften
Erklärung aller Mitglieder in Textform (Formular F234) mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises (niedrigster Preis) erteilt.
Keine Referenzprojekte gefordert
In den vorliegenden Vergabeunterlagen werden keine konkreten Referenzprojekte als Eignungskriterium verlangt. Die Fachkunde wird stattdessen über die Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV nachgewiesen.