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RV Entsorgung

StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR | Vergabekammer Westfalen | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Köln, Nordrhein-WestfalenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 27 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln, AöR) schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen aus. Der Auftragnehmer stellt Container, führt den Transport durch und entsorgt bzw. verwertet die Abfälle an verschiedenen Klärwerken und Betriebsstandorten im Kölner Stadtgebiet.

Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.11.2026 bis 31.10.2030 (48 Monate) mit einem Höchstwert von 350.000 EUR. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des günstigsten Preises.

Angebote sind elektronisch über das Vergabeportal subreport ELViS bis zum 10.09.2026 um 11:00 Uhr MESZ einzureichen.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 27 Tage bis zur Angebotsfrist — 10. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG
Veröffentlichung10. Aug. 2026
Angebotsöffnung10. Sep. 2026
Angebotsfrist10. Sep. 2026
Bindefrist10. Sep. – 9. Nov. 2026
Rügefristca. 10. Sep. – 20. Sep. 2026
Beschwerdefristca. 10. Sep. – 25. Sep. 2026
Vertragsbeginn1. Nov. 2026
Vertragslaufzeit1. Nov. 2026 – 31. Okt. 2030
Vertragsende31. Okt. 2030
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises erteilt.

KI-Hinweis: Zuschlagskriterien sind vollständig und eindeutig dokumentiert: 100% Preis, keine weiteren Kriterien.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Art der Leistung

Sammlung, Transport, Lagerung, Behandlung und Endentsorgung/Verwertung von Bau-, Gewerbe- und gefährlichen Abfällen. Die Leistung umfasst Containergestellung (permanent und auf Abruf), Abfuhr/Transport sowie Entsorgung und Verwertung in benannten Entsorgungsanlagen des Auftragnehmers.

Abfallarten und Mengen

Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Abfallbereiche:

Abschnitt 1 – Bau- und Gewerbeabfälle (nicht gefährlich): z. B. gemischte Verpackungen, Beton, Altholz, Mischschrott, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Papier/Pappe, Baggergut, Bodenaushub, Elektrogeräte, Kunststoffe, Grünabfälle, Sperrmüll, Glas, gemischte Siedlungsabfälle. Geschätzte Mengen über 4 Jahre, z. B. gemischte Siedlungsabfälle ca. 165 t, Mischschrott ca. 80 t.

Abschnitt 2 – Gefährliche Abfälle: z. B. Säuren, Basen, organische Lösemittel, Farben/Klebstoffe, Altöl, ölverschmutzte Betriebsmittel, Elektrogeräte mit FCKW, Elektroschrott, Spraydosen, Chemikalien, Batterien, Leuchtstoffröhren. Geschätzte Mengen über 4 Jahre, z. B. Altöl ca. 20.000 kg, Elektroschrott ca. 20.000 kg.

Einsatzorte

Die Leistungen werden an folgenden festen Standorten erbracht:

Großklärwerk Stammheim, Egonstr. 21, 51061 KölnKlärwerk Rodenkirchen, Unterer Weißer Weg 2, 50999 KölnKlärwerk Weiden, Bonnstr. 1, 50859 KölnKlärwerk Langel, Alte Römerstr. 173, 50769 KölnKlärwerk Wahn, Poststr. 250, 51147 KölnBetriebshof Merheim, Ostmerheimer Str. 555, 51109 Köln

Bei Bedarf zusätzlich an weiteren Standorten (Pumpwerke, Weiher, Bachläufe, Baustellen) im Kölner Stadtgebiet. Außerhalb des Stadtgebiets fallen keine Leistungen an.

Container- und Behältergestellung

Der Auftragnehmer stellt Abfallbehälter und Container sowohl permanent als auch temporär (auf Abruf) bereit. Die Container müssen geprüft, wasserdicht und mit gültiger DGUV-Prüfplakette versehen sein. Die Passgenauigkeit und Eignung für die jeweiligen Abfallarten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.

Beispielhafter Containerbedarf über 4 Jahre (permanent):

GKW Stammheim: 6 Container, ca. 180 LeerungenRechtsrheinisch (Betriebshof Merheim + AKW Wahn): 10 Container, ca. 228 LeerungenLinksrheinisch (für gefährliche Abfälle, AKW Langel/Rodenkirchen/Weiden): 15 Behälter, ca. 110 TauschaktionenRechtsrheinisch (für gefährliche Abfälle): 15 Behälter, ca. 152 Tauschaktionen

Transport und Abfuhr

Der Transport erfolgt auf Abruf durch den Auftraggeber. Die Abfuhrfrist beträgt 48 Stunden nach Abruf. Überladene Fahrzeuge sind nicht zulässig. Auf den Betriebsgeländen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.

Geschätzte Transportleistungen über 4 Jahre:

Abschnitt 1 (Bau-/Gewerbeabfälle): ca. 408 Fahrten für Containertausch, ca. 16 Fahrten für erste StellungAbschnitt 2 (gefährliche Abfälle): ca. 360 Fahrten für Behältertausch, ca. 39 Fahrten für erste Stellung

An Wochenenden und Feiertagen finden keine Abfuhren statt; Zugang zu Betriebsgeländen ist an diesen Tagen gesperrt. Betriebszeiten: Mo–Do 07:00–15:00/16:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr.

Entsorgung und Verwertung

Die Entsorgung und Verwertung erfolgt in den vom Auftragnehmer benannten Entsorgungsanlagen. Der Auftragnehmer muss eine ausreichende Entsorgungssicherheit gewährleisten und einen Alternativentsorgungsweg bei Störungen oder Ausfall der Hauptanlage vorhalten. Die Gewichtsermittlung erfolgt über geeichte Fahrzeugwaagen. Verwertung gemäß gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.

Durchgeführte Leistungen für teilgefüllte Container werden vergütet; Leerfahrten sind zu vermeiden, können aber separat abgerechnet werden.

Dokumentation und Online-Portal

Der Auftragnehmer hat ein Online-Portal bzw. eine App für den Leistungsabruf bereitzustellen. Zum Angebot sind Angaben zu Datenschutzkonzept, Serverstandort, Daten-Trennung, Löschkonzept, Erreichbarkeit, Supportverfahren sowie Einweisungsschulungen in deutscher Sprache einzureichen.

Erforderliche Leistungsnachweise: Übernahmescheine, Wiegebelege, Begleitscheine (mit KFZ-Kennzeichen), Mengenbilanzen, vollständiger Materialflussnachweis gemäß KrWG und Nachweisverordnung.

Abrechnung

Monatliche Abrechnung mit beigefügten Originalbelegen und Bestellnummern des Auftraggebers, per E-Mail an StEB-ME-Buchhaltung@steb-koeln.de oder postalisch.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Berufliche Befähigung

Eintragung in das Handelsregister, Berufsregister oder die Handwerksrolle des zuständigen Sitzes/Wohnsitzes (Erklärung mit Angebot; Nachweis auf Verlangen bei Zuschlag). Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied erforderlich.

Betriebshaftpflichtversicherung

Gültige Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit Mindestdeckung von 2.000.000 € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden; zweifache Maximierung je Versicherungsjahr ausreichend. Nachweis durch Bestätigung des Versicherungsträgers oder alternativ Eigenerklärung plus schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners über Versicherbarkeit im erforderlichen Umfang.

Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung

Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i.V.m. EfbV für alle ausführenden Niederlassungen/Betriebsstätten. Die Überwachungszertifikate dürfen nicht älter als 18 Monate (bezogen auf den Submissionstermin 10.09.2026) sein und müssen folgende Tätigkeiten abdecken: Sammeln, Befördern, Lagern, Verwerten, Beseitigen. Die Zertifikate müssen die konkret ausgeschriebenen Abfallarten und -schlüssel sowie den Standort der jeweiligen Niederlassung umfassen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer und Mitglieder von Bietergemeinschaften.

Fahrzeugflotte

Vorgabe einer Liste mit Fahrzeugen, Einsatzzweck, technischen Daten und Anzahl.

Entsorgungsanlagen und Entsorgungssicherheit

Benennung der Entsorgungsanlagen und ggf. von Zwischenlagern mit Adresse und Entsorgernummer für alle im Leistungsverzeichnis angebotenen Abfallarten. Die Entsorgungssicherheit muss gewährleistet sein.

Umweltmanagementsystem / Nachhaltigkeit

Nachweis eines anerkannten Umweltmanagementsystems gemäß ISO 14001, EMAS oder vergleichbar; alternativ Vorlage eines schriftlichen Nachhaltigkeitskonzepts, das diese Kriterien erfüllt.

Ausschlussgründe

Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sowie keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Zudem darf kein Russlandbezug gemäß Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 bestehen (auch nicht bei Unterauftragnehmern/Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts).

Wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen

Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. Keine Verfehlungen, die zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen oder einen Eintrag im Wettbewerbsregister rechtfertigen. Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen NRW (ab Auftragswert von 25.000 €).

Auf Verlangen nachzureichende Nachweise

Nachweis der Eintragung im Berufsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 236).

Nachunternehmer und Eignungsleihe

Bei Einsatz von Nachunternehmern: Benennung mit Art und Umfang der Teilleistungen (Formular F233). Bei Eignungsleihe: Benennung der Kapazitäten (Formular F235), Verpflichtungserklärungen (Formular F236), gemeinsame Haftung. Ein Wechsel von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers (4 Wochen vorher schriftlich). Nachunternehmer müssen für ihre jeweilige abfallwirtschaftliche Teilleistung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert sein. Als erhebliche Teile gelten: Containergestellung, Transportleistungen, Zwischenlagerungen sowie Entsorgungs-/Verwertungsleistungen.

Bietergemeinschaften

Erklärung aller Mitglieder in Textform (Formular F234) mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Zuschlagskriterium

Der Zuschlag wird auf Basis des günstigsten Preises (niedrigster Preis) erteilt.

Referenzprojekte

Keine Referenzprojekte gefordert

In den vorliegenden Vergabeunterlagen werden keine konkreten Referenzprojekte als Eignungskriterium verlangt. Die Fachkunde wird stattdessen über die Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV nachgewiesen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 41%4–10 · 34%11+ · 25%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 21 erledigt
Technische Voraussetzungen und Registrierung
Angebotsformulare (Pflichtbestandteile)
Fachliche Eignungsnachweise
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer (falls zutreffend)
Technische Abgabe und Fristen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR | Vergabekammer Westfalen | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
51109 Köln
Ort
51109 Köln
Kategorie
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.steb-koeln.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
51109 Köln
Nordrhein-Westfalen

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