Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Der Werra-Meißner-Kreis sucht einen Dienstleister für die turnusgemäße Prüfung und Instandhaltung aller Handfeuerlöscher in seinen Schul- und Verwaltungsliegenschaften. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über 4 Jahre angelegt und umfasst ca. 1.367 Feuerlöscher in 42 Liegenschaften.
Was gefordert wird:
Was Bieter wissen müssen:
Angebotsfrist ist der 18.08.2026 um 12:00 Uhr. Verschiedene Formulare (Eigenerklärung zur Eignung, Tariftreueerklärung, Angebotsvordruck u.a.) sind zwingend einzureichen. Die Prüfer müssen als befähigte Personen gemäß BetrSichV qualifiziert sein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis75%
Angebotsendsumme des Hauptangebotes analog Nr. 2 im Angebotsschreiben 633. Niedrigste Wertungssumme erhält max. Punkte, das 2-fache und darüber 0 Punkte, lineare Interpolation dazwischen.
- Leistungsbewertung25%
Gewichtete Gesamtpunkte der Leistungskriterien analog Bewertungsmatrix, bewertet mit 0-5 Punkten je Kriterium.
Preis: 10 Punkte für niedrigste Wertungssumme, 0 Punkte für Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber, lineare Interpolation dazwischen (bis 3 Stellen nach Komma). Leistungskriterien: 0-5 Punkte je Kriterium. Gesamtpunktezahl = Summe (v.H.-Satz des Wertungskriteriums × Punkte). Preis wird mit 75% gewichtet, Gesamtpunkte Leistung mit 25%.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist die wiederkehrende Prüfung, Instandsetzung, Füllung, Entsorgung und ggf. Ersatz von Handfeuerlöschern in Liegenschaften des Werra-Meißner-Kreises.
Rechtliche/technische Grundlagen:
Rahmenvertrag:
Mengenrahmen:
Preisvorgaben:
Organisation und Projektablauf
Projektleitung durch Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer übernimmt die Projektleitung inkl. Planung, Koordination, Personaleinteilung, Geräteeinsatz und Dokumentationsüberwachung.
Ansprechpartner:
Es ist eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Werra-Meißner-Kreis zu benennen.
Terminabstimmung:
Der Terminplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Prüfungen erfolgen selbstständig; eine Begleitung findet nur nach Absprache statt.
Brand-/Rauchmelder:
Sollte während der Prüfung eine Brand-/Rauchmeldeanlage abgeschaltet werden, ist diese mindestens 48 Stunden vor Beginn anzumelden. Fehlalarme durch Versäumnisse des Auftragnehmers gehen vollständig zu dessen Lasten.
Rauchverbot:
Auf Schulgeländen und in Gebäuden gilt Rauchverbot; der Auftragnehmer hat beauftragte Personen entsprechend zu informieren.
Dokumentation und Berichtswesen
Dokumentation je Gerät:
Bericht je Liegenschaft:
Datenformate:
Aufbewahrungspflicht:
Der Auftraggeber bewahrt Kopien/elektronische Unterlagen 1 Jahr nach Vertragserfüllung auf.
Rechnungsstellung:
Objektweise (je Liegenschaft) Rechnungen, 2-fach einzureichen.
Umgang mit defekten Geräten und Beschaffung von Ersatz
Defekte Geräte werden ausgesondert und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ersetzt.
Mögliche Beschaffungs-/Entsorgungsumfänge umfassen u.a.:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenQualifikation der Prüfer
Die eingesetzten Prüfer müssen befähigte Personen (bP) gemäß § 2 (6) BetrSichV sein.
Der Arbeitgeber hat nach § 3 (6) BetrSichV die Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen. Zusätzlich sind die Anforderungen gemäß Anhang 2 (Druckanlagen), Abschnitt 4, Punkt 3 zu beachten, die über § 2 (6) hinausgehen.
Die Qualifikationsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Eingesetzte Messgeräte
Alle eingesetzten Messgeräte müssen kalibriert sein. Kalibrierungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Eignungsnachweis (Formal)
Vorläufiger Eignungsnachweis durch Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 124_LD) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Alternativnachweis: Eintrag in amtliches Verzeichnis (z.B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder Zertifikat gemäß europäischen Zertifizierungsstandards.
Bei engerer Wahl sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen in fremder Sprache sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Personal und Organisation
Es ist eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Werra-Meißner-Kreis zu benennen.
Die Anzahl der Mitarbeiter, die für die Prüfungsaufgabe eingesetzt werden, ist verbindlich anzugeben. Diese Angabe wird im Rahmen der Qualitätsbewertung bewertet und ist bei Auftragsausführung verpflichtend einzuhalten.
Tariftreue und Mindestlohn (HVTG/MiLoG)
Bieter müssen sich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die geltenden Tariflöhne (HVTG – Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz) oder Mindestlöhne (MiLoG) zu zahlen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Ausschlussgrund: Bieter dürfen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden sein (§ 19 Abs. 1 und 3 MiLoG). Verstöße können zum Ausschluss von Vergabeverfahren der ausschreibenden Stelle für bis zu drei Jahre führen.
Gewerbezentralregister / Werkstatt für Behinderte
Ab einer Auftragssumme von > 30.000 € fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach.
Bieter, die Werkstatt für Behinderte sind, erhalten einen Bonus von 15 % auf die Wertungssumme bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit. Der Nachweis ist mit dem Angebot zu erbringen.
Referenzen über ähnliche Aufträge (wiederkehrende Prüfungen von Handfeuerlöschern)
Vergleichbare Prüfaufträge an Handfeuerlöschern
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