Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bezirksamt Mitte von Berlin sucht ein Planungsbüro, das ein Standortentwicklungskonzept und ein Bedarfsprogramm für den Erweiterungsbau der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule (Neues Ufer 6, 10553 Berlin) erstellt.
Was ist zu tun?
Wer kann bieten?
Wertung: Qualität 60 % · Zeitliche Realisierbarkeit 20 % · Preis 20 %
Frist: Angebote bis 06.10.2026, 09:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform Berlin.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Inhaltliche Qualität des Angebots60%
- Zeitliche Realisierbarkeit20%
Bewertet wird, inwieweit das Angebot den zeitlichen Vorgaben entspricht. 20-14 P: voll entsprechend; 13-7 P: geringfügige Abweichung; 6-0 P: massive Überschreitung.
- Preis20%
Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Auftragssumme im Verhältnis zum angenommenen Auftragsvolumen. 20-14 P: nachvollziehbar und sparsam; 13-7 P: größtenteils plausibel; 6-0 P: nicht plausibel.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHintergrund und Aufgabenstellung
Die Bestandsgebäude der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule in Berlin-Mitte (Neues Ufer 6, 10553 Berlin) sind an ihrer Kapazitätsgrenze. Deshalb soll der Standort räumlich weiterentwickelt und ein Erweiterungsbau (inkl. Sporthalle und Mensa) geplant werden. Die Schule arbeitet aktuell mit Containern als Übergangslösung.
Im Rahmen des Auftrags sind Nachverdichtungspotenziale aufzuzeigen und das Quartier sozial- und klimagerecht weiterzuentwickeln. Synergieeffekte mit der nahegelegenen Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Schlupfwinkel sollen geprüft werden.
Zur Bearbeitung stehen mehrere Anlagen zur Verfügung: Anlage A (Betrachtungsraum), Anlage B (Fachvermögenszuordnung), Anlage C (B-Plan II-39) und Anlage D (Denkmalkarte).
Die fünf Leistungsbausteine im Überblick
Die Leistung ist in fünf Bausteine gegliedert:
Bearbeitungszeitraum und Organisation
Die Leistung beginnt mit dem Auftragsvertrag (Auftaktgespräch) und endet mit der Abnahme der Leistungen. Der Endbericht ist bis zum 31.12.2026 zu erstellen.
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nach der Leistungsbeschreibung nicht zugelassen. Die Ausführung beginnt in KW 46/2026 (Mitte November) und ist bis KW 53/2026 (Ende Dezember) zu vollenden.
Rechnungen können quartalsweise für abgeschlossene Teilleistungen (Meilensteine) gestellt werden. Die Vergütung erfolgt nach den Stundensätzen, die im Honorarangebot angegeben werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und berufliche Qualifikation
Die Leistung darf nur durch Büros erbracht werden, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Maßgeblich ist die Eintragung in das Berufsregister nach § 2 bzw. § 32 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG).
Fachlich Verantwortliche müssen in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor) in einer einschlägigen Fachrichtung nachweisen. Bei Bachelor-Abschluss sind zusätzlich mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich.
Es dürfen keine mittelbaren oder unmittelbaren finanziellen, wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen am Ausgang des Vergabeverfahrens bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen mit:
Zusätzlich ist der Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) anzugeben, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Das Büro muss erklären, dass es in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Maßgeblich sind die Referenzen, die mit dem Angebot eingereicht werden (max. 3, je max. 1 DIN A4-Seite).
Außerdem ist zu erklären, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind weitere Nachweise vorzulegen: Referenzliste, Befähigungsnachweis, berufliche Qualifikation, Berechtigung zur Berufsbezeichnung, Stellung im Unternehmen, Unternehmenszugehörigkeit und geplanter Aufgabenbereich der vorgesehenen Personen.
Ausschlussgründe und Anforderungen an Bietergemeinschaften / Nachunternehmer
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Auch Verurteilungen gemäß § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG in den letzten zwei Jahren (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €) sind ausgeschlossen.
Bei Eignungsleihe oder Einsatz von Nachunternehmern muss die Eignung im selben Zeitpunkt und in derselben Weise nachgewiesen werden wie die eigene Eignung. Es gilt eine gesamtschuldnerische Haftung (§ 34 Abs. 3 UVgO bzw. § 47 Abs. 3 VgV). Ein Verfügbarkeitsnachweis ist grundsätzlich bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ausländische Bieter müssen ihren Betrieb – soweit gesetzlich vorgeschrieben – bei der zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft anmelden. Das Mindeststundenentgelt beträgt 13,69 € brutto/Stunde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird das Wettbewerbsregister abgefragt.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Standortentwicklung / Bedarfsprogramm / Stadtplanung)
Pro Referenz max. 1 DIN A4-Seite mit: Aufgabe und Umfang der Leistung (Leistungsbild/Leistungsphasen, Schwierigkeit, Vertragsverhältnis); Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Herstellungskosten netto in €); Erbringungszeitraum (Planungs- und/oder Bauzeit); öffentlicher oder privater Empfänger inkl. Kontaktdaten Ansprechpartner.