Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie GIZ sucht im Auftrag des BMZ ein Beratungsunternehmen, das den Irak dabei unterstützt, internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) umzusetzen.
Das Projekt richtet sich an Federal Iraq und die Kurdistan-Region (KRI) und umfasst vier Arbeitspakete:
1. Rechtlicher Rahmen: Prüfung und Reform von Gesetzen/Regulierungen im Bereich AML/CFT
2. Kapazitätsaufbau: Schulungen für öffentliche und private Institutionen (mind. 300 Teilnehmer)
3. Digitale Finanzdienstleistungen: Anpassung der Regulierung für Zahlungsdienstleister und Krypto-/Devisenanbieter
4. Anti-Korruptions-Beratung: Unterstützung der Integritätskommissionen
Die Laufzeit endet voraussichtlich am 31.12.2028. Angebote müssen bis zum 01.09.2026, 12:00 Uhr elektronisch über das GIZ-Vergabeportal eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Das Projekt wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt und richtet sich an Federal Iraq sowie die Kurdistan Region of Iraq (KRI). Es soll die Widerstandsfähigkeit des Iraks gegen illegale Finanzströme stärken und die Umsetzung des FATF-Aktionsplans sowie der MER-Empfehlungen unterstützen.
Leistungszeitraum: voraussichtlich ab Zuschlag im November/Dezember 2026 bis 31.12.2028.
Erfüllungsort: GIZ-Landesbüro Irak, Bagdad (Harlow Compound, Al-Karrada Alsharqia).
Work Package 1: Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
Ziel: Bestehende irakische Gesetzgebung und Regulierung auf Konformität mit FATF-Standards prüfen und weiterentwickeln.
Kernleistungen:
Wichtige Meilensteine:
Work Package 2: Kapazitätsaufbau
Ziel: Aufbau von Fachkompetenz im öffentlichen und privaten Sektor zur Verhinderung illegaler Finanzströme.
Kernleistungen:
Wichtige Meilensteine:
Work Package 3: Digitale Finanzdienstleistungen
Ziel: Anpassung der Regulierung an digitale Finanzdienstleistungen, Krypto-Dienstleister (VASPs) und Geldwechselbüros (MXDs).
Kernleistungen:
Wichtige Meilensteine:
Work Package 4: Beratung der Integritätskommissionen
Ziel: Technische Unterstützung der Federal Commission of Integrity (FCoI) und der KRI Integrity Commission(s).
Kernleistungen:
Wichtige Meilensteine:
Berichtswesen
Der Auftragnehmer erstellt während der gesamten Projektlaufzeit regelmäßig Berichte:
Expertenteam
Das Konsortium muss ein interdisziplinäres Expertenteam bereitstellen:
Weiche Anforderungen für alle Teammitglieder: Teamfähigkeit, Initiative, Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, partner-/kundenorientierte Arbeitsweise, interdisziplinäres Denken.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenKommerzielle Eignung
Mindestumsatz: ≥ 500.000 EUR netto (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre).
Mindest-Personalstärke: ≥ 5 Personen (Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre, inkl. Führungskräfte).
Erforderliche Nachweise:
Ausschlussgründe (Hard Kriteria)
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Bestechung, Kinderarbeit).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB (z.B. schwere Verfehlung gegen berufsständische Regeln, Insolvenz, Verstoß gegen arbeits-/sozialrechtliche Pflichten).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 GWB (z.B. wesentliche Unzuverlässigkeit, unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte, frühere Vertragsverletzungen).
Ausschlussgründe gemäß § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken).
EU-Russland-Sanktionen: Erklärung, dass kein Verstoß gegen Art. 5k EU-VO 833/2014 vorliegt (auch Unterauftragnehmer >10% Auftragswert).
Selbstreinigung: Bei Vorliegen von Ausschlussgründen können Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB und § 22 Abs. 1 LkSG geltend gemacht werden.
Technische Eignung (Referenzen)
Mindestanforderungen:
MENA-Region gemäß Dokument: Algerien, Bahrain, Ägypten, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen.
Wichtig: Nichterfüllung dieser Referenzanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Allgemeine Verfahrensanforderungen
Sanktionslistenprüfung: GIZ prüft vor Zuschlagserteilung gegen UN- und EU-Sanktionslisten.
Kreditwürdigkeitsprüfung: GIZ behält sich Bonitätsprüfung vor (u.a. über Creditreform Frankfurt).
Scheinselbstständigkeit: Risikoprüfung; bei erhöhtem Risiko behält sich GIZ die Nichtvergabe vor.
Herkunftsländerregelung: Bieter aus Nicht-WTO-GPA-Staaten ohne EU-Abkommen können ausgeschlossen werden.
Vertraulichkeit: Während des Verfahrens kein Kontakt zu Verfahrensbeteiligten außerhalb von GIZ Contract Management.
Bietergemeinschaften: Führender Partner muss bevollmächtigt sein; formale Vereinbarung erforderlich; jedes Konsortialmitglied reicht separate Eigenerklärung ein.
Unterauftragnehmer: Art und Umfang der Leistungen sowie Name müssen angegeben werden; Unterauftragnehmer >10% Auftragswert müssen ebenfalls sanktionskonform sein.
Referenzen im Bereich Anti-Money Laundering und Counter Financing of Terrorism (AML/CFT)
laufende oder abgeschlossene Projekte mit Bezug zu FATF/FSRB-Bewertungen, AML/CFT-Risikobewertungen oder vergleichbaren regulatorischen Beratungsleistungen; maximal 10 Referenzen insgesamt einreichbar
Referenzen im Bereich AML/CFT in der MENA-Region
Projekte in einem MENA-Land (u.a. Irak, Jordanien, Ägypten, Marokko, Tunesien etc.) mit AML/CFT-Bezug; zählen zusätzlich zu den 2 allgemeinen Referenzen