Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) baut am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße (U8) im Zuge des barrierefreien Ausbaus (Aufzugseinbau) die Damen- und Herren-WC-Anlagen komplett neu. Dafür müssen die vorhandenen Be- und Entwässerungsleitungen unter der Bahnsteigplatte demontiert und neu installiert werden.
Das ist zu tun:
Wichtige Bedingungen:
Hinweis: Viele Detailangaben (z.B. zu Referenzprojekten und Eignungsnachweisen) sind in den ausgehändigten Unterlagen nur als Verweis auf andere Dokumente enthalten. Wer anbietet, sollte sich das vollständige Leistungsverzeichnis und die Eigenerklärung zur Eignung genau ansehen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtbeschreibung der Maßnahme
Im Zuge des barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße (U8) wird ein Aufzug eingebaut. In diesem Zusammenhang werden die Damen- und Herren-WC-Anlagen erneuert. Hierfür müssen die Be- und Entwässerungsleitungen, die in einem Installationsbereich unter der Bahnsteigplatte verlaufen, demontiert und neu installiert werden.
Ausführungsort: U8, Heinrich-Heine-Straße, Berlin.
Ausführungszeitraum: 01.10.2026 – 31.10.2028.
Arbeitsbedingungen und übergreifende Anforderungen
Kostengruppe 494 – Demontage Sanitär
Kostengruppe 411 – Abwasser
Kostengruppe 412 – Trinkwasser und Sanitärobjekte
Einbauteile
Sanitärobjekte
Hygienespülstation
Trinkwasserleitungen
Kostengruppe 499 – Sonstiges
Beschaffungsbeschränkungen (zu beachten)
Der Auftragnehmer hat beim Materialeinsatz und bei der Leistungserbringung die BVB-Beschaffungsbeschränkungen zu beachten, darunter u. a.:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Der Bieter (und ggf. Nachunternehmer) muss seine Eignung über die Eigenerklärung zur Eignung nachweisen. Geprüft wird gemäß § 16b–§ 16d VOB/A anhand der in der Bekanntmachung mitgeteilten Eignungs- und Zuschlagskriterien. Ein Ausschluss nach § 6a, § 6e oder § 6f Abs. 1 VOB/EU erfolgt nicht.
Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung)
Vor Auftragserteilung ist nachzuweisen, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall besteht:
Die Versicherung muss Schäden aus Rammarbeiten, Senkungen von Grundstücken, Veränderungen der Grundwasserverhältnisse und Erdrutsche aufgrund von Baumaßnahmen abdecken.