Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) vergibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Sportanlage Rebstock (Am Römerhof 9, 60486 Frankfurt am Main) mit einer Gesamtfläche von rund 403 m².
Worum es geht:
Es handelt sich um eine nationale Ausschreibung für Reinigungsdienstleistungen in einer kommunalen Sportanlage. Reinigung ist in verschiedenen Räumen unterschiedlich oft durchzuführen – z. B. Duschen, Umkleiden und WCs mehrmals wöchentlich, andere Bereiche seltener.
Was zu tun ist:
Bieter müssen ihre Eignung nachweisen (u. a. Versicherungen, Umsatz, 3 Referenzen vergleichbarer Sportanlagen), ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis abgeben und die Objektbesichtigung bestätigen. Die Bindefrist endet am 27.10.2026, Angebote müssen bis 29.09.2026 um 12:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. Die Wertungssumme wird aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt.
Das zur Angebotsabgabe zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsgegenstand und Objekt
Reinigung der Sportanlage Rebstock, Am Römerhof 9, 60486 Frankfurt am Main.
Gesamtreinigungsfläche: ca. 402,80 m²
Aufschlüsselung nach Raumarten:
Bodenbeläge überwiegend Fliesen, vereinzelt Teppich (Flure).
Art der zu erbringenden Leistungen
Erbringung regelmäßiger Unterhaltsreinigung entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Häufigkeiten je Raumart.
Eingeschlossen ist zudem Glasreinigung.
Die Leistung umfasst weiterhin Instandhaltungsarbeiten (Wartung: Bewahrung des Soll-Zustandes) gemäß DIN 31051 im Rahmen der Reinigungstätigkeiten.
Darüber hinaus sind folgende operative Aspekte durch den Auftragnehmer sicherzustellen:
Arbeitsschutz und Sicherheit
Für die Leistungserbringung gelten die nachfolgenden Pflichten, die im UVV-Formular verbindlich zu bestätigen sind:
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 48 Monate (4 Jahre) ab Vertragsbeginn. Der Vertrag beginnt nach den vorliegenden Unterlagen voraussichtlich am 01.11.2026 und endet am 31.10.2030.
Im vertraglichen Rahmen ist eine Option auf bis zu 3 Verlängerungen um jeweils 1 weiteres Jahr vorgesehen (max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit). Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres widersprochen wird.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB dürfen nicht vorliegen; ggf. zulässige Selbstreinigungsmaßnahmen sind zu erklären. Keine Verurteilungen (Freiheitsstrafe > 3 Monate / Geldstrafe > 90 Tagessätze / Geldbuße > 2.500 €) in den letzten 2 Jahren. Ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Abgaben; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird nachgereicht. Kein anhängiges Insolvenzverfahren, kein bestätigter Insolvenzplan – ersatzweise Erklärung dazu.
Persönlicher Nachweis: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle, nicht älter als 12 Monate zum Ablauf der Angebotsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Umwelthaftpflichtversicherung: Personen-/Sachen-/mitversicherte Vermögensschäden mind. 5 Mio. € je Schadenfall.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Ablauf der Angebotsfrist sein. Alternativ genügt eine Erklärung des Versicherers, die Deckung im Zuschlagsfall auf die geforderten Summen zu erhöhen.
Umsatz: Angabe der Umsatzhöhe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Reinigungsleistungen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Vorlage von 3 Referenzen über vergleichbare Reinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung in Sportanlagen). Pro Formblatt Anlage 3.1 darf nur eine Sportanlage angegeben werden. Je Referenz:
Vollständig ausgefülltes Formblatt ist zwingend – fehlende/unvollständige Angaben führen zum Ausschluss. Firmenprospekte o. Ä. werden nicht als Referenznachweis anerkannt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Organisation und Qualität
Darstellung der Arbeitsorganisation: Objektübernahme/-vorbereitung, Einarbeitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung, Geräteeinsatz, Reinigungsmittel/-chemie (ggf. mit Bild).
Mitarbeiterstruktur: Aktuelle Gesamtanzahl der Mitarbeiter mit Aufschlüsselung in sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Midi-Beschäftigte.
Qualitätsbeauftragte/r: Benennung von Name und Qualifikation.
Qualitätssicherungskonzept: Form und Intervalle unangemeldeter Qualitätskontrollen gem. § 9.2.7 BV, Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Lokale Verfügbarkeit und Ausstattung
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt am Main) – Adresse angeben. Falls keine Niederlassung in diesem Radius, ist darzulegen, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt wird.
Gesamtgeräteausstattung des Betriebs: Auflistung der vorhandenen Geräte.
*Hinweis: Bei Vorlage eines Präqualifikationszertifikats (PQ-System) entfallen die Eignungsnachweise, soweit sie durch das PQ-System abgedeckt sind.*
Tariftreue und Mindestlohn
Abgabe der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gemäß HVTG (Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz) zwingend mit dem Angebot. Diese Pflichten sind auch an Nachunternehmer und Verleihunternehmen vertraglich weiterzugeben.
Weitere Pflichten im Auftragsfall:
Vergleichbare Reinigungsleistungen in Sportanlagen (Unterhalts- und Grundreinigung); pro Formblatt nur EINE Sportanlage; ausschließlich Sportanlagen als Referenzobjekte zulässig
Nachweis zwingend auf Formblatt Anlage 3.1; alle Felder vollständig ausfüllen – Firmenprospekte o. Ä. sind nicht zulässig; Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Name des Amtes, Vertragsbeginn/-ende sowie Reinigungs- und Grundreinigungsfläche. Angabe Grundreinigungsfläche m² jeweils erforderlich.